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Entscheid

RRB Nr. 1008/2011

Kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2011, Anordnung

24. August 2011Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2011

1008. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 27. November 2011

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen

1.

A. Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz) (Änderung vom 23. Februar 2009; Keine Neu- und Ausbauten von Pisten) (ABl 2009, 402) B. Gültige Teile des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten (ABl 2009, 1105 und 2011, 1390)

2.

«Stau weg!» – Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Stan- desinitiative – Für einen effizienten und sicheren Verkehr im Kanton Zürich (ABl 2009, 427)

3.

Kantonale Volksinitiative «Für faire Ferien» (ABl 2009, 630) wird auf Sonntag, den 27. November 2011, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu? A. Beschluss des Kantonsrates: Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz) (Änderung vom 23. Februar 2009; Keine Neu- und Ausbauten von Pisten) B. Gültige Teile des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden; es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten. C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl der Beschluss des Kantonsrates als auch die gültigen Teile des Gegenvorschlags von den Stimmberechtigten angenommen wer- den? Zutreffendes ankreuzen: Vorlage A (Beschluss des Kantonsrates) Vorlage B (Gültige Teile des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten) Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzich- tet haben.

Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? «Stau weg!» – Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Stan- desinitiative – Für einen effizienten und sicheren Verkehr im Kanton Zürich Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Für faire Ferien» III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen sowie diesen Beschluss im Amtsblatt (Textteil) zu ver- öffentlichen. IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kanto- nalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi