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Entscheid

RRB Nr. 1008/2025

Strassen, Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau der Überführung SBB Usterstrasse, neue Ausgabe

1. Oktober 2025Deutsch4 min

Source zh.ch

Strassen, Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau der Überführung SBB Usterstrasse, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2025

1008. Strassen (Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau Überführung SBB Usterstrasse, neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Usterstrasse auf dem Gebiet der Stadt Wetzikon zählt zum Stras- sennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbin- dungsstrasse Nr. 770 geführt. Die Überführung SBB Usterstrasse (Ob- jekt-Nr. 121-006), eine Stahlbrücke mit Baujahr 1912, weist einen schad- haften baulichen Zustand auf. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sehen daher einen Ersatzneubau für die Bahnbrücke vor. Auf der die Bahnbrücke unterquerenden Usterstrasse verläuft eine Veloneben- verbindung. Infolge fehlender Veloinfrastruktur ist im kantonalen Velo­ netzplan eine Schwachstelle ausgewiesen. Anlässlich des SBB-Projekts verbreitert der Kanton Zürich daher die Usterstrasse im Bereich der Brücke für die im Rahmen eines separaten Strassenprojekts geplante Anordnung eines Radwegs. Die Vereinbarung zwischen den SBB und dem Kanton Zürich vom Juli 2021 einschliesslich Nachtrag vom März 2025 regelt den Bau und die Bauwerkserhaltung der Bahnbrücke einschliesslich der Aufteilung der Kosten. Das von den SBB erarbeitete Projekt umfasst den Ersatzneubau der Überführung mit folgenden Massnahmen: – Abbruch des gesamten Brückenbauwerks einschliesslich der Wider- lager; – Neubau der Widerlager; – neuer Brückenüberbau in Stahlbauweise; – Verbreiterung des Strassenquerschnitts im Bereich der Brücke als Vorbereitung für den künftigen Radweg; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Die öffentliche Auflage des Bahnprojekts im Rahmen des eisenbahn- rechtlichen Plangenehmigungsverfahrens ist erfolgt. Die Plangenehmi- gungsverfügung liegt seit Anfang Juni 2025 vor. Die Realisierung ist ab Herbst 2025 vorgesehen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Gemäss Vereinbarung zwischen den SBB und dem Kanton Zürich werden die gesamten Investitionskosten für die Erstellung des Bauwerks zu 75% von den SBB und zu 25% vom Kanton Zürich getragen. Der Kan- ton Zürich hatte bis 2024 die Vorfinanzierung des Projekts übernom- men. Die SBB gleichen ihren Anteil an den Investitionskosten für die Jahre 2021 bis 2024 ab Januar 2025 aus. Die Gesamtkosten sind, ausgehend vom Kostenvoranschlag der SBB vom 31. Januar 2025 (Preisbasis April 2024, einschliesslich MWSt und Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie einem Zuschlag von 15% auf Unvorhergesehenes) wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 14 000 Bauarbeiten 6 632 000 Nebenarbeiten 63 000 Technische Arbeiten 2 250 000 Total 8 959 000 Die Stadt Wetzikon beteiligt sich mit Fr. 205 000 an den Kosten. Der aufzuteilende Betrag zwischen den SBB und dem Kanton Zürich be- trägt damit Fr. 8 754 000. Gemäss Vereinbarung zwischen den SBB und dem Kanton Zürich entfallen davon 25% oder Fr. 2 188 000 auf den Kan- ton Zürich. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von Fr. 2 188 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 188 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 100% 2 188 000 2 188 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 188 000 2 188 000 In den Gesamtkosten sind die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2430/2021, mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1306/2023 und mit RRB Nr. 1186/2024 bewilligten Ausgaben für die Projektierung von ins- gesamt Fr. 1 050 000 enthalten. Diese Ausgabenbewilligungen sind auf- zuheben.

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 63 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 100% 2 188 000 8 000 2,5% 55 000 Zwischentotal 8 000 55 000 Total 100% 2 188 000 63 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84D-50114, Wetzikon, 770 Usterstrasse, Überführung SBB, aufzunehmen. Der Be- trag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Massnahmenprojekt «BK Usterstrasse», Ersatzneubau der Überführung SBB Usterstrasse (Objekt-Nr. 121-006), an der 770 Uster- strasse in der Stadt Wetzikon wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 188 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2430/2021, die Verfügung der Baudirektion Nr. 1306/2023 und RRB Nr. 1186/2024 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli