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Entscheid

RRB Nr. 101/2015

Universitätsspital, Modulbau Süd II im Park, gebundene Ausgabe

4. Februar 2015Deutsch9 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Modulbau Süd II im Park, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Februar 2015

101. Universitätsspital (Modulbau SUED II im Park)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Betrieb des Universitätsspitals wird durch Raumknappheit sowie durch vielfach ungünstige Raumstrukturen beeinträchtigt. Für diese Mängel soll im Rahmen der Strategischen Entwicklungsplanung für das Universitätsspital und die medizinbezogenen Bereiche der Universität (SEP) in den kommenden zwei Jahrzehnten Abhilfe geschaffen werden (RRB Nr. 2131/2009). Kurzfristig muss jedoch der Nukleartrakt infolge schwerwiegender baulicher Mängel geräumt werden. Für die darin unter- gebrachten Nutzungen muss Ersatzfläche bereitgestellt werden. Zu die- sem Zweck ist ein Modulbau zu erstellen, der innerhalb der feuerpolizei- lich gesetzten Frist bis Ende 2015 errichtet werden kann. Der Nukleartrakt (NUK) wurde in Teilen 1950 und 1968 erstellt und Anfang der 1990er-Jahre saniert und zum Einbau eines PET-Zentrums um zwei Geschosse nach unten erweitert. Der H-förmige Grundriss setzt sich aus dem ältesten Teil, dem parallel zur Schmelzbergstrasse verlaufen- den dreigeschossigen Gebäude NUK II, sowie den westlich und östlich anschliessenden fünfgeschossigen Gebäuden NUK I und NUK III zu- sammen, über welche die Verbindung zum Bettenhaus WEST hergestellt wird. Im Nukleartrakt sind heute Teile der Klinik für Nuklearmedizin, der Klinik für Radio-Onkologie sowie der Chirurgischen Poliklinik, die Intensivstation für Brandverletzte sowie das Clinical Trials Center (CTC) des Zentrums für Klinische Forschung des Universitätsspitals unterge- bracht. Die Gebäude NUK I und NUK II sind, mit Ausnahme der Unterge- schosse, mit gefährlichem Spritzasbest belastet und sind deshalb mit einem Baustopp belegt. Weiterhin ist die Tragkonstruktion unzureichend und würde im Brandfall frühzeitig kollabieren. Eine Nachrüstung kann wegen des Baustopps nicht durchgeführt werden. Die Sanierung könnte nur bei einer vollständigen Räumung der Gebäude erfolgen. Im Gebäude NUK III besteht aufgrund der verwendeten Baumaterialien ein Hygiene- problem. Neben diesen baulichen Mängeln sind die räumlichen Verhält- nisse beengt. Die Gesamtsanierung des Gebäudekomplexes wurde ver- worfen, da dieser aufgrund seiner Raumstrukturen (Geschosshöhen, Ge- bäudetiefen) für einen zeitgemässen Spitalbetrieb ungeeignet ist. Durch gezielte bauliche und betriebliche Sicherungsmassnahmen, wie einem ver-

besserten Brandmeldesystem und der Auslagerung von Bettenstationen, kann die Betriebsbereitschaft noch über zwei Jahre aufrechterhalten wer- den, danach muss die Gebäudegruppe rückgebaut und durch einen Neu- bau ersetzt werden. Die für die Bauzeit erforderliche Rochadefläche steht dem Univer- sitätsspital nicht zur Verfügung und muss durch die Errichtung eines Provisoriums aus vorgefertigten Modulen, dem sogenannten Modulbau, geschaffen werden. Diese Bauweise wurde gewählt, um die benötigte Ge- schossfläche von rund 11 000 m2 innerhalb der gesetzten Frist bis Ende 2015 bereitstellen zu können. Wenn der Ersatzbau für den rückgebauten Nukleartrakt fertiggestellt ist, kann der Modulbau als Rochadefläche für die Baumassnahmen im Rahmen der strategischen Entwicklungsplanung genutzt werden. Danach soll der Modulbau rückgebaut werden. Seine Bewilligung ist gemäss Ver- fügung der Baudirektion vom 20. Dezember 2012 auf 20 Jahre befristet. Die vorgesehene Nutzung erfordert neben einer ausreichend grossen Grundfläche kurze Wege zur Notfallstation, zu den Operationsbereichen, zum Helikopterlandeplatz und zu den bildgebenden Untersuchungsein- heiten wie MRI- und CT-Anlagen. Im Rahmen einer Nutzungsstudie wurde das nördliche Parkareal des Universitätsspitals als einzig möglicher Standort ermittelt, der diesen Anforderungen gerecht wird. Hier kann, auf einer dem Westtrakt und dem Osttrakt vorgelagerten Fläche, über dem unterirdischen Magnetresonanzzentrum und parallel zum bestehenden Bettenprovisorium SUED das notwendige Bauvolumen erstellt werden. An diesem Standort wird bereits die neue unterirdische Technikzent- rale TZ-SUED errichtet. Sie soll, gemeinsam mit dem Magnetresonanz- zentrum, als Sockelgeschoss für den Modulbau dienen. Ursprünglich war vorgesehen, den Modulbau und die TZ-SUED im Rahmen eines gemein- samen Bauvorhabens zu erstellen. Das Vorhaben Modulbau musste je- doch im Oktober 2013 zurückgestellt werden, weil die Stadt Zürich das im März 2012 eingereichte Baugesuch für den Modulbau, nicht jedoch dasjenige für die TZ-SUED, abgelehnt hatte. Sowohl der Kanton Zürich als auch das Universitätsspital reichten im November 2013 gegen diesen Entscheid am Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs ein. Die zur Sicherstellung der Energieversorgung in der Kernzone des Univer- sitätsspitals dringend erforderliche TZ-SUED wurde daher als vorläufig eigenständiges Projekt weiterverfolgt. Die entsprechende Ausgabe von Fr. 39 853 000 wurde mit RRB Nr. 800/2014 bewilligt.

Mit Entscheid vom 11. Juli 2014 hiess das Baurekursgericht des Kan- tons Zürich den Rekurs des Kantons Zürich gut. Auf den Rekurs des Uni- versitätsspitals trat es nicht ein. Die Bausektion der Stadt Zürich wurde eingeladen, den Modulbau zu bewilligen. Die Stadt Zürich verzichtete in der Folge auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht.

B. Projekt Der Modulbau SUED II umfasst einen sechsgeschossigen Baukörper mit einer Länge von rund 50 m, einer Breite von rund 33 m und mit einer grossen Dichte an haustechnischen Installationen. Die geplante Nutzung ist demzufolge nicht identisch mit der heutigen Nutzung des Nukleartrakts, da weniger technikintensive Nutzungen des Nukleartrakts in andere Teile des Universitätsspitals verlegt und stattdessen technikintensive Nutzun- gen von dort in den Modulbau verschoben werden können. Die Anbin- dung an die bestehenden Bauten des Universitätsspitals erfolgt über ein Verbindungselement zum Gelenkbau. Im Einzelnen sind folgende Nut- zungen vorgesehen: – Geschoss A: Chirurgische Poliklinik mit 26 Untersuchungszimmern, Büros, Bespre- chungszimmern und Nebenräumen – Geschoss B: Intensivstation Unfallchirurgie mit 16 Betten, Büros, Besprechungs- zimmern und Nebenräumen – Geschoss C: Intensivstation Viszeralchirurgie mit 16 Betten, Büros, Besprechungs- zimmern und Nebenräumen – Geschoss D: Operationssaal, Intensivstation für Brandverletzte mit acht Betten, Büros, Besprechungszimmern und Nebenräumen – Geschoss E: Station für Blutstammzell-Transplantation mit 16 Betten, Büros und Nebenräumen – Geschoss F: Klima- und Technikgeschoss Alternativ wird für das Geschoss C auch die Einrichtung eines Endo- skopiezentrums mit Gastroenterologie und interventioneller Broncho- logie geprüft.

C. Kosten Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Hemmi Fayet Architekten AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Archi- tekten vom 21. Januar 2013 Fr. 93 115 000 (Kostenstand 1. April 2012, Ge- nauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 2 550 000 Gebäude 78 500 000 Umgebung 200 000 Baunebenkosten 1 800 000 Medizinische Apparate und Anlagen (fest eingebaut) 1 760 000 Reserve 8 305 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 93 115 000 In diesen Kosten ist auch der mit RRB Nr. 1322/2011 bewilligte Projek- tierungskredit von Fr. 12 000 000 für den Modulbau und die TZ-SUED anteilsmässig enthalten. Von den bis Ende 2014 aufgelaufenen Projektie- rungskosten von rund Fr. 8 747 000 entfallen Fr. 6 123 000 auf den Modul- bau und sind in dem zu bewilligenden Betrag von Fr. 93 115 000 enthalten. Weitere Kosten von Fr. 16 300 000 für medizinische Geräte und Aus- stattung gehen direkt zulasten des Universitätsspitals. Die jährlichen Kapitalfolgekosten errechnen sich bei einer 20-jährigen Betriebsdauer wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (1,75%) pauschal 5% Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 26% 24 111 000 211 000 5% 1 206 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 9% 8 352 000 73 000 5% 418 000 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 20% 18 612 000 163 000 5% 931 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 45% 42 040 000 368 000 5% 2 102 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 93 115 000 815 000 4 657 000 Total 93 115 000 Total 5 472 000

Mit der Räumung des Nukleartraktes und der Inbetriebnahme des Modulbaus ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der erbrach- ten medizinischen Leistungen. Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen daher nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag für den Modulbau und die Technikzentrale SUED wurde mit RRB Nr. 1322/2011 mit geschätzten Kosten von Fr. 90 000 000 genehmigt. Mit den Kosten für die TZ-SUED von Fr. 39 853 000 stehen dem nun Gesamtkosten von Fr. 132 968 000 ge- genüber. Die Mehrkosten von Fr. 42 968 000 sind wie folgt begründet: – Die Technikzentrale ist wesentlich grösser und erfüllt mehr Funktionen als ursprünglich geplant. – Die Zahl der Intensivbetten wurde von 38 auf 56 erhöht. Damit nahm auch die Dichte der haustechnischen Installationen zu. – Die brandschutztechnische Ausstattung (Feuerwehrlift, Sicherheits- treppenhäuser, Sicherheitstüren) wurde deutlich verbessert. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital eine Ausgabe von Fr. 93 115 000 zu bewilligen. Es handelt sich ge- mäss § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe, da weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesent- licher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Diese geringe Handlungsfreiheit ist insbesondere bedingt durch: – die Auflage der Feuerpolizei, den Nukleartrakt möglichst schnell zu räu- men; – die Notwendigkeit, ein dem Nukleartrakt vergleichbares Bauvolumen zu erstellen; – die betrieblichen Anforderungen, welche die Standortwahl stark ein- schränken; – die Erstellung mittels modularen Stahlbaus und die auf 20 Jahre be- grenzte Nutzungsdauer. Damit sind Anpassungsmöglichkeiten der Raumstrukturen an Nachfolgenutzungen aus technischen und wirt- schaftlichen Gründen stark eingeschränkt und damit das Nutzungs- spektrum eingeengt. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5040, Hochbau. Im Budget 2015 sind für das Vorhaben Fr. 7 000 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015–2018 sind für das Jahr 2016 Fr. 27 000 000 und für das Jahr 2017 Fr. 25 000 000 eingestellt. Der Restbe- trag verteilt sich auf die Jahre 2018 und 2019. Die Baudirektion schliesst, gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung, die Bauausführung betreffenden Verträge ab.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Errichtung des Modulbaus SUED II im Park des Universi- tätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 93 115 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akut- versorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukos- tenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2012)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi