RRB Nr. 1010/2015
Gemeindewesen, Zweckverband Multikomponentendeponie Chalen, Ebmatingen, Auflösung
4. November 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. November 2015
1010. Gemeindewesen (Zweckverband Multikomponentendeponie Chalen, Ebmatingen)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Erlenbach, Fällanden, Küsnacht, Maur, Zollikon und Zumikon bilden seit 1979 einen Zweckverband für die Er- stellung und den Betrieb einer Multikomponentendeponie in Chalen, Eb- matingen, auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Maur (RRB Nr. 988/ 1979). Zwischen dem 19. Mai 2015 und 22. Juni 2015 stimmten die zuständi- gen Gemeindeorgane der Verbandsgemeinden der Auflösung des Zweck- verbands Multikomponentendeponie Chalen, Ebmatingen, rückwirkend auf den 31. Dezember 2014, zu und beauftragten den Vorstand des Zweck- verbands mit dem Vollzug der Beschlüsse. Die Bezirksräte Meilen und Uster bestätigten, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmit- tel eingelegt wurden. Die Baudirektion übernahm mit Entscheid vom 29. September 2014 rückwirkend auf den 25. August 2014 die Nachsorge für die Deponie Chalen auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Maur. Der Zweckverband ist damit von allen Verpflichtungen bezüglich Nach- sorge und allfälliger Sanierung der Deponie entbunden. Mit Schreiben vom 21. August 2015 ersuchte der Vorstand des Zweck- verbands den Regierungsrat um Vormerknahme der Auflösung.
2. Die Auflösung des Zweckverbands Multikomponentendeponie Cha- len, Ebmatingen, gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitz- gemeinde Maur ins Gemeindearchiv zu überzuführen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Erlenbach, Fällanden, Küsnacht, Maur, Zollikon und Zumikon bestehenden Zweck- verbands Multikomponentendeponie Chalen, Ebmatingen, auf den 31. De- zember 2014 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Maur ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an – den Vorstand des Zweckverbands Multikomponentendeponie Chalen, Ebmatingen, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach, – Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, – Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, – Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, – Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, – Zumikon, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, – die Bezirksräte – Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, – Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi