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Entscheid

RRB Nr. 1012/2019

Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr, Änderung, Einlage in den Verkehrsfonds, Verzicht auf Vorlage

6. November 2019Deutsch5 min

Source zh.ch

Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr, Änderung, Einlage in den Verkehrsfonds, Verzicht auf Vorlage

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2019

1012. Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (Einlage in den Verkehrsfonds); Verzicht auf Vorlage

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat beantragte 2016 eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1), mit der die Mindest- einlage in den Verkehrsfonds gemäss § 31 Abs. 1 PVG von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken gesenkt werden sollte (RRB Nr. 663/2016). Diese Ge- setzesänderung sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass S-Bahn-Infras- truktur-Ausbauten im Kanton Zürich mit Inkrafttreten der Bundesvor- lage betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) nicht mehr aus dem Verkehrsfonds finanziert werden müssen und folg- lich der Mittelbedarf im Verkehrsfonds gesunken ist. Der Kantonsrat än- derte in der Folge die Vorlage, indem er mit Übergangsbestimmungen eine Sonderregelung für die Jahre 2017–2037 einführte (Einlagen von 20 Mio. Franken in den Jahren 2017–2019 und von 60 Mio. Franken in den Jahren 2020–2037). Die so geänderte Vorlage scheiterte in der Re- ferendumsabstimmung vom 10. Juni 2018. Der Regierungsrat respektiert den Volkswillen, wie er in der Abstim- mung vom 10. Juni 2018 zum Ausdruck gebracht wurde. Er ist aber gleich- zeitig der Ansicht, dass die Ablehnung der Vorlage in der vom Kantons- rat geänderten Fassung nicht zwingend mit einer grundsätzlichen Oppo- sition der Stimmberechtigten gegen jegliche Senkung der Einlage in den Verkehrsfonds gleichzusetzen ist. Aus diesem Grund beschloss der Re- gierungsrat am 24. April 2019, erneut eine Senkung der Einlage in den Verkehrsfonds gemäss § 31 Abs. 1 PVG auf das nach Inkrafttreten von FABI notwendige Mass anzustossen und die entsprechende Revisions- vorlage in die Vernehmlassung zu geben (RRB Nr. 424/2019). Er ermäch- tigte die Volkswirtschaftsdirektion zur Durchführung des Vernehmlas- sungsverfahrens.

B. Vernehmlassungsverfahren Die Volkswirtschaftsdirektion eröffnete am 10. Mai 2019 die Vernehm- lassung zum Entwurf über die Änderung von § 31 Abs. 1 PVG. Vernehm- lassungsadressaten waren neben den Direktionen und der Staatskanzlei die Gemeinden, der Gemeindepräsidentenverband (GPV), die im Kan-

tonsrat vertretenen politischen Parteien, die Planungsregionen, die Re- gionalen Verkehrskonferenzen, die im ZVV tätigen Verkehrsunterneh- men, die Expertenkommission für hindernisfreies Reisen im ZVV (EK HIRZ) sowie weitere Verbände und Interessierte (namentlich Pro Bahn Schweiz Sektion Zürich, IGöV Zürich, VCS Zürich). Im Sinne eines möglichst vollständigen und aussagekräftigen Vernehm- lassungsergebnisses wurden die Adressaten ausdrücklich gebeten, auch eine Stellungnahme abzugeben, wenn sie mit der Vorlage einverstanden seien. Die Frist zur Vernehmlassung endete am 31. Juli 2019.

C. Ergebnis der Vernehmlassung Innert der Vernehmlassungsfrist gingen 107 Stellungnahmen ein (ohne Direktionen des Regierungsrates und Staatskanzlei). 57 Vernehmlassungs- teilnehmende lehnen die Vorlage ab, lediglich 37 stimmen ihr zu. Die üb- rigen 13 verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme für oder gegen die Vorlage. Die ablehnenden Stimmen lassen sich wiederum aufteilen in solche, die mit der Vorlage insgesamt nicht einverstanden sind (41), und solche, die nur den Zeitpunkt der Vorlage aufgrund des erst kürzlich er- gangenen Volksentscheids als ungeeignet erachten (16). Letztere beantra- gen mehrheitlich einen Aufschub der Vorlage um mindestens zwei Jahre. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, welche die Vorlage auch inhalt- lich ablehnen, sind mehrheitlich der Ansicht, sie missachte den Willen der Stimmberechtigten, die sich am 10. Juni 2018 klar gegen jegliche Kürzung der Verkehrsfondseinlage ausgesprochen hätten. Im Weiteren erachten sie eine solche Kürzung grösstenteils als nicht opportun, weil der öffent- liche Verkehr angesichts der erwarteten Bevölkerungsentwicklung, des technologischen Wandels und der vermehrten Digitalisierung sowie der klima- und verkehrspolitischen Zielsetzungen zunehmend finanziellen Handlungsspielraum benötige. Namentlich eine Verschiebung des Mo- dal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Gesamtver- kehrskonzepts sei nur mit zusätzlichen Investitionen, auch im Bereich der Infrastruktur, möglich. Schliesslich wurde auch mehrfach die der Vor- lage zugrunde liegende Berechnung angezweifelt, wonach eine Einlage von 55 Mio. Franken pro Jahr ausreiche, um sowohl sämtliche bereits ge- planten als auch künftige Projekte im bisherigen Umfang zu finanzieren und gleichzeitig die laufenden Verpflichtungen des Fonds zu decken. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich somit gegen eine Kürzung der Einlage in den Verkehrsfonds aus, zu- mindest zum jetzigen Zeitpunkt (57 zu 37 Stimmen).

Dabei gehören zu den Gegnern der Vorlage insbesondere 43 von 65 Ge- meinden sowie vier von fünf der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien. Unter Letzteren hat sich nur die FDP für die Vorlage ausge- sprochen, während SP, Grüne, EVP und CVP diese ablehnen (die CVP nur in Bezug auf den Zeitpunkt). SVP, GLP, AL und EDU haben sich nicht geäussert. Im Einzelnen setzen sich die ablehnenden und zustimmenden Stellung- nahmen wie folgt zusammen: Zustimmung Ablehnung nur Zeitpunkt insgesamt Gemeinden, GPV und VZGV 22 15 28 Politische Parteien 1 1 3 Planungsregionen 3 6 Verkehrsunternehmen 8 2 EK HIRZ 1 Verbände, Interessierte 2 2 Total 37 57

D. Folgerungen und weiteres Vorgehen Vor dem Hintergrund dieses eindeutigen Vernehmlassungsergebnisses scheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun, die Vorlage zur Sen- kung der Einlage in den Verkehrsfonds dem Kantonsrat zu unterbreiten. Dieser Schluss drängt sich sowohl aufgrund des deutlichen Gesamt- ergebnisses als auch aufgrund der klar ablehnenden Haltung der Ge- meinden und der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien auf. Aus diesen Gründen soll die Vorlage dem Kantonsrat nicht unterbrei- tet werden. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020–2023 wurde aufgrund der vorgesehenen Änderung von § 31 Abs. 1 PVG ab dem Jahr 2021 nur noch eine Einlage von 55 Mio. Franken in den Verkehrs- fonds eingestellt. Wenn nun auf die Gesetzesänderung verzichtet wird, muss die Einlage mit dem nächsten KEF wieder auf 70 Mio. Franken angehoben werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Auf eine Änderung von § 31 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentli- chen Personenverkehr (Senkung der Mindesteinlage in den Verkehrsfonds auf 55 Mio. Franken) wird verzichtet.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli