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Entscheid

RRB Nr. 1018/2010

Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfikon, Anstaltsvertrag, Genehmigung

7. Juli 2010Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfikon, Anstaltsvertrag, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2010

1018. Gemeindewesen (Gemeinsame Anstalt, Abwasserreinigung Kloten/Opfikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 98 Abs. 1 der Kantonsverfassung und § 15 b des Gemein- degesetzes (GG) können politische Gemeinden zur gemeinsamen Er- füllung ihrer Aufgaben Anstalten errichten. Gemäss § 15 b Abs. 4 GG unterliegt der Vertrag zur Schaffung einer gemeinsamen Anstalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Regierungsrat prüft den Anstaltsvertrag auf seine Rechtmässigkeit. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel des An- staltsvertrags werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Kloten und Opfikon sind überein- gekommen, unter dem Namen Abwasserreinigung Kloten/Opfikon eine gemeinsame Anstalt zu errichten. Die Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfikon hat zum Zweck, in den Bereichen Abwasserreinigung, Entsorgung kontrollpflichtiger Abfälle sowie Energie- und Wertstoff- rückgewinnung Dienst- und Sachleistungen zu erbringen. Die Stimm- berechtigten der zwei Trägergemeinden haben dem Anstaltsvertrag in je gesonderten Urnenabstimmungen am 7. März 2010 zugestimmt. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Urnenabstimmungs- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Der Anstaltsvertrag regelt insbesondere Art und Umfang der auf die Anstalt übertragenen Aufgaben, die Finanzierung dieser Aufgaben, die Organisation der Anstalt und die ihr übertragenen Befugnisse sowie die Aufsicht der Trägergemeinden über die Anstalt. Damit enthält der Anstaltsvertrag die wesentlichen Regelungsgegenstände für die Errichtung einer ge- meinsamen Anstalt. Die Bestimmungen des Anstaltsvertrags geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Anstaltsvertrag Abwasserreinigung Kloten/Opfikon wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an die Stadträte der Politischen Gemeinden Kloten, Kirchgasse 7, Postfach St 1036, 8302 Kloten, und Opfikon, Postfach, 8152 Glattbrugg, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi