RRB Nr. 1022/2019
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Steinmaur, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
13. November 2019Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Steinmaur, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019
1022. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Steinmaur)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde und der Politi- schen Gemeinde Steinmaur haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde Steinmaur beschlossen (Bildung Einheitsgemeinde). Die Gemeindeord- nung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und enthält die notwendigen An- passungen an das Gemeindegesetz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeindevorstand der politischen Ge- meinde Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeinde- ordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Steinmaur sowie die Gemeindeordnung der Primarschulge- meinde Steinmaur aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Steinmaur am 1. September 2019 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, die Primarschulpflege Steinmaur, Hauptstrasse 17, 8162 Stein- maur, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli