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Entscheid

RRB Nr. 1023/2014

Jugendhilfekommission, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl

24. September 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2014

1023. Jugendhilfekommission (Amtsdauer 2011–2015, Ersatzwahl)

Erwägungen

Die Jugendhilfekommission berät die für das Bildungswesen zuständige Direktion der Regierungsrates, stellt der Direktion Antrag zu den Stellen- plänen der Kinder- und Jugendhilfe und nimmt Stellung zu Fragen der Bedarfsplanung, der Angebotsentwicklung sowie zu weiteren Fragen von übergeordneter Bedeutung (§ 13 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfe- gesetzes vom 14. März 2011, KJHG, LS 852.1). Ihr gehören Vertretun- gen der Gemeinden sowie Persönlichkeiten aus den Bereichen Sozial- wesen, Bildung und Wissenschaften an. Die Mitglieder der Jugendkommission werden vom Regierungsrat ge- wählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal mög- lich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat (§13 Abs. 2 KJHG). Mit Beschluss Nr. 327/2012 wählte der Regierungsrat die elf Mitglieder der Jugendhilfekommission für die Amtsdauer 2011–2015. Der Kantonsrat genehmigte diese Wahl am 2. Juli 2012 (Vorlage 4888). Jürg Walser, früherer Gemeindepräsident von Henggart, erklärte am 21. August 2014 seinen sofortigen Rücktritt aus der Jugendhilfekommis- sion. Für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 wird vom Gemeindeprä- sidentenverband des Bezirkes Andelfingen als neues Mitglied Barbara Nägeli, Gemeindepräsidentin von Marthalen, vorgeschlagen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Jürg Walser wird unter Verdankung der geleisteten Dienste aus der Jugendhilfekommission entlassen.

II. Als Mitglied der Jugendhilfekommission wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Barbara Nägeli, geboren 1957, Buchhalterin, Gemeindepräsidentin von Marthalen, Ritterhof 7, 8460 Marthalen.

III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an Jürg Walser, die Gewählte, an die Jugendhilfekom- mission (Versand durch die Bildungsdirektion) sowie an die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi