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Entscheid

RRB Nr. 1024/2023

Aufhebung Leistungsgruppe Nr. 9200, Arbeitslosenkasse

30. August 2023Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2023

1024. Aufhebung Leistungsgruppe Nr. 9200, Arbeitslosenkasse

Erwägungen

Der Regierungsrat teilt die vom Kanton erbrachten Leistungen gemäss § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) in Leistungsgruppen ein. Gestützt auf einen Hinweis der Finanzkont- rolle soll die Abbildung der Arbeitslosenkasse in der kantonalen Rech- nung per 1. Januar 2024 angepasst werden. Die Leistungsgruppe Nr. 9200, Arbeitslosenkasse, wird aufgehoben und in die Leistungsgruppe Nr. 5302, Amt für Arbeit, integriert. Zudem werden in der kantonalen Rechnung nur die Verwaltungskosten und die Entschädigungen des Staatssekreta- riats für Wirtschaft abgebildet. Auf die Abbildung der Auszahlung der Taggelder ist zu verzichten, da diese nicht Teil der kantonalen Rechnung sind.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leistungsgruppe Nr. 9200, Arbeitslosenkasse, wird aufgehoben und in die Leistungsgruppe Nr. 5302, Amt für Arbeit, integriert. Auf die Abbildung der Auszahlungen wird verzichtet.

II. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Finanzdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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