Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 103/2018

Kantonsschule Enge, Prorektorin, Wiederwahl

7. Februar 2018Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2018

103. Kantonsschule Enge Zürich (Prorektorin)

Erwägungen

Gemäss § 8 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 beträgt die Amtszeit eines Schulleitungsmitgliedes vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Ende des Herbstsemesters 2017/2018 endet die zweite Amtszeit von Beeke Rusch als Prorektorin an der Kantonsschule Enge Zürich. Die Schulkommission der Kantonsschule Enge hat an ihrer Sitzung vom 23. November 2017 unter Einbezug des Gesamtkonvents und unter Berücksichtigung der Mitarbeiterbeurteilung vom 29. Februar 2016 be- schlossen, die Wiederwahl von Beeke Rusch, Prorektorin an der Kantons- schule Enge Zürich, zu beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Beeke Rusch, geboren 10. August 1971, von Niederdorf, Zürich und Lohn, Prorektorin an der Kantonsschule Enge Zürich, wird für eine wei- tere Amtszeit von vier Jahren, ab Beginn des Frühlingssemesters 2018 bis Ende des Herbstsemesters 2021/2022, wiedergewählt.

II. Die Lektionenverpflichtung als Prorektorin richtet sich nach § 27 der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999; sie beträgt mindestens zehn Normallektionen in der Woche.

III. Die jährliche Zulage als Prorektorin richtet sich nach § 12 Abs. 2 der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 und be- trägt zurzeit Fr. 27 238.

IV. Die übrigen Anstellungsbedingungen bleiben unverändert.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an Beeke Rusch, Risistrasse 9a, 8903 Birmensdorf, die Präsidentin der Schulkommission, Marianne Ziegler-Belluati, Augus- tinergasse 44, 8001 Zürich, die Kantonsschule Enge Zürich, Steinentisch- strasse 10, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli