RRB Nr. 1030/2020
Liegenschaften Finanzvermögen, Winterthur, Bahnstrasse 17, 19, 37, Kaufvertrag, Genehmigung
28. Oktober 2020Deutsch4 min
Source zh.ch
Liegenschaften Finanzvermögen, Winterthur, Bahnstrasse 17, 19, 37, Kaufvertrag, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Oktober 2020
1030. Liegenschaften Finanzvermögen (Winterthur, Bahnstrasse 17,
Erwägungen
19, 37, Kat.-Nrn. ST3436, ST3435, ST6340, Verkauf) Der Kanton Zürich ist in Winterthur Eigentümer folgender Liegenschaf- ten: Bahnstrasse 17, Kat.-Nr. ST3436, welche die Gebäude Vers.-Nr. 2488 sowie 276 m² Gebäudegrundfläche und Garten umfasst und zum Buchwert von Fr. 1 104 000 dem Finanzvermögen zugeordnet ist; Bahnstrasse 19, Kat.-Nr. ST3435, welche die Gebäude Vers.-Nrn. 2489 und 186 sowie 330 m² Gebäudegrundfläche, Garten und Garagengebäude umfasst und zum Buchwert von Fr. 1 250 000 dem Finanzvermögen zugeordnet ist; Bahn- strasse 37, Kat.-Nr. ST6340, welche die Gebäude Vers.-Nrn. 2396 und 6272 sowie 356 m² Gebäudegrundfläche, Garten und Garagengebäude um- fasst und zum Buchwert von Fr. 1 697 000 dem Finanzvermögen zugeord- net ist. Die Grundstücke sind der Quartiererhaltungszone QEZ3 zuge- teilt und befinden sich in Gehdistanz zur Altstadt und rund 200 m südlich der Kantonsschule Rychenberg direkt an der Bahnlinie. Die Wohnhäuser Bahnstrasse 17 und 19 wurden 1903 erbaut und stellen keine kantonalen oder kommunalen Inventarobjekte dar. Das Wohnhaus an der Bahn- strasse 37 wurde 1900 erstellt und ist im Inventar schutzwürdiger Bauten der Stadt Winterthur als kommunales Inventarobjekt verzeichnet. Alle drei Liegenschaften befinden sich in einem mässigen bis durchschnitt- lichen Zustand. Die Liegenschaften werden für staatliche Bedürfnisse nicht mehr benötigt und können verkauft werden. Mit RRB Nr. 744/2012 wurde die Baudirektion ermächtigt, den Verkauf weiterzubearbeiten und dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Stadt Winterthur ist am Erwerb stark interessiert. Sie beabsichtigt, die Gebäude bzw. Wohnungen weiterhin im Interesse der kommunalen Wohnbauförderung für bestimmte soziale Gruppen wie Familien und sozial schwache, ältere oder pflegebedürftige Personen zu vermieten. Da- mit kann die Stadt Winterthur wichtigen bezahlbaren Wohnraum er- halten. Der vereinbarte Preis von insgesamt Fr. 5 060 000 (für Bahn- strasse 17: Fr. 1 450 000, für Bahnstrasse 19: Fr. 1 410 000, für Bahnstras- se 37: Fr. 2 200 000) entspricht dem von der Zürcher Kantonalbank ermit- telten Marktwert und kann als angemessen bezeichnet werden. Da die Liegenschaften von der Stadt Winterthur unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe genutzt werden sollen, ist es gerechtfertigt, auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten.
Am 2. Oktober 2020 schloss das Immobilienamt den entsprechenden Kaufvertrag ab, der nun zu genehmigen ist. Der Kaufpreis von insgesamt Fr. 5 060 000 ist anlässlich der Eigentumsübertragung zu bezahlen. Die Handänderungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte bezahlt. Die Grundstückgewinnsteuer trägt bis zu einem Betrag von Fr. 319 000 der Kanton Zürich. Sollte dieser Betrag nach dem definitiven Einschät- zungsverfahren des Steueramts Winterthur höher liegen, trägt die Stadt Winterthur den Betrag, der diese Fr. 319 000 übersteigt. Die Käuferin räumt dem Kanton Zürich ein Gewinnanteilsrecht für den Fall ein, dass das Vertragsobjekt innert 25 Jahren ab grundbuchlichem Vollzug des Ver- trags veräussert, um- oder aufgezont wird. Der Gewinnanspruch beträgt 100% des Gewinns. Sämtliche Mietverhältnisse werden von der Stadt Win- terthur übernommen. Der Stadtrat Winterthur hat diesem Geschäft mit Beschluss vom 16. September 2020 zugestimmt. Von den Einnahmen für die Bahnstrasse 17 von Fr. 1 450 000 sind der Buchwert von Fr. 1 104 000 dem Konto 10840 00000, Gebäude Finanzver- mögen, und die restlichen Fr. 346 000 dem Konto 8710 44110 00000, Ge- winn aus Veräusserung Sachanlagen Finanzvermögen, gutzuschreiben. Von den Einnahmen für die Bahnstrasse 19 von Fr. 1 410 000 sind der Buch- wert von Fr. 1 250 000 dem Konto 10840 00000, Gebäude Finanzvermö- gen, und die restlichen Fr. 160 000 dem Konto 8710 44110 00000, Gewinn aus Veräusserung Sachanlagen Finanzvermögen, gutzuschreiben. Von den Einnahmen für die Bahnstrasse 37 von Fr. 2 200 000 sind der Buchwert von Fr. 1 697 000 dem Konto 10840 00000, Gebäude Finanzvermögen, und die restlichen Fr. 503 000 dem Konto 8710 44110 00000, Gewinn aus Ver- äusserung Sachanlagen Finanzvermögen, gutzuschreiben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der am 2. Oktober 2020 zwischen dem Kanton Zürich als Verkäufer und der Stadt Winterthur als Käuferin öffentlich beurkundete Kaufver- trag über die Grundstücke Kat.-Nrn. ST3436, ST3435 und ST6340, Win- terthur, zu insgesamt Fr. 5 060 000 wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Stadt Winterthur, Departement Finanzen, Immo- bilien, Dieter Brunner, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, das Notariat Winterthur-Altstadt, Postfach 2146, 8401 Winterthur, sowie an die Finanz- direktion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli