RRB Nr. 1031/2025
Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025, Festellung der Rechtskraft der Ergebnisse
22. Oktober 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025, Festellung der Rechtskraft der Ergebnisse
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2025
1031. Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025,
Erwägungen
Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 28. September 2025 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlage statt: Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) (ABl 2025-02-07) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswer- tungsergebnisse wurde am 3. Oktober 2025 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2025-10-03). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffent- lichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach un- verändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 28. September 2025 gemäss den im Amtsblatt vom 3. Oktober 2025 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2025-10-03) folgende Vorlage rechtskräftig abgelehnt haben: Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) (ABl 2025-02-07) II. Veröffentlichung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und das Statisti- sche Amt.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli