RRB Nr. 1032/2018
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Flaach-Volken, Auflösung, Kenntnisnahme
7. November 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Flaach-Volken, Auflösung, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. November 2018
1032. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Flaach-Volken)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Flaach und Volken bildeten unter dem Namen «Zweckverband Friedhof Flaach-Volken» seit 1960 einen Zweck- verband für den Betrieb des gemeinsamen Friedhofs in Flaach und die Besorgung des Bestattungswesens (RRB Nr. 131/1960). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Friedhofkommission den Ge- meinderäten der Verbandsgemeinden Flaach und Volken die Auflösung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der bei- den Gemeinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Gemeindeversammlungen, die Auflösung des Zweckverbandes gutzuheissen. Die Gemeindever- sammlungen der beiden Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 7. Dezember 2017 und am 8. Dezember 2017 zu. Der Bezirksrat Andelfin- gen hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung vom 12. Oktober 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Flaach den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweck- verbandes.
2. Die Auflösung des Zweckverbandes Friedhof Flaach-Volken gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Flaach ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Flaach und Volken bestehenden Zweckverbandes Friedhof Flaach-Volken per 31. De- zember 2017 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Flaach ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Flaach, Gemeindeverwaltung, Wesenplatz 1, 8416 Flaach, und Volken, Gemeinde- verwaltung, Flaachtalstrasse 17, 8459 Volken, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, sowie an die Gesund- heitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli