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Entscheid

RRB Nr. 1032/2021

Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021, Abstimmungszeitung, Genehmigung

15. September 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021, Abstimmungszeitung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. September 2021

1032. Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021,

Erwägungen

Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 785/2021 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlage auf Sonntag, 28. November 2021, angeordnet: – Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014) (ABl 2021-04-23) Die Anordnung der Volksabstimmung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass das eingereichte Volksreferendum zustande kommt. Mit Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 15. Juli 2021 wurde fest- gestellt, dass das am 22. Juni 2021 eingereichte kantonale Volksreferen- dum zustande gekommen ist (ABl 2021-07-23). Die Staatskanzlei hat mit dem vom Regierungsrat beschlossenen Be- leuchtenden Bericht (RRB Nr. 952/2021) und der von der Geschäftslei- tung des Kantonsrates abgefassten Minderheitsmeinung des Kantonsra- tes und der Stellungnahme des Referendumskomitees die Abstimmungs- zeitung zusammengestellt. Die zur Abstimmung gelangenden Gesetzesänderungen sind in der Zeitung integriert.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Abstimmungszeitung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktion der Justiz und des Innern, die Baudirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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