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Entscheid

RRB Nr. 1034/2010

Meliorationen, Thalwil, Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg, Auflösung, Genehmigung

7. Juli 2010Deutsch2 min

Source zh.ch

Meliorationen, Thalwil, Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg, Auflösung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2010

1034. Meliorationen (Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg,

Erwägungen

Thalwil, Auflösung) 1937/38 wurde in Thalwil in den Flurabteilungen Brand und Etzliberg ein Gebiet von rund vier Hektaren entwässert (RRB Nr. 2417/1936). Das Gebiet ist heute überbaut und weitestgehend im Besitz der Gemeinde, die den Unterhalt der noch bestehenden Anlagen übernimmt. Der Ge- meinderat Thalwil hat deshalb am 4. Mai 2010 die Auflösung der ge- nannten Genossenschaft im Sinne von § 53 Abs. 4 des Landwirtschafts- gesetzes vom 2. September 1979 (LG) beschlossen. Die Auflösung bedarf der Zustimmung der Behörde, welche die Statuten genehmigt hat (§ 53 Abs. 3 LG). Diese Zustimmung kann erteilt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die vom Gemeinderat Thalwil am 4. Mai 2010 beschlossene Auf- lösung der Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg wird geneh- migt.

II. Das Grundbuchamt Thalwil wird eingeladen, die sich auf die genannte Genossenschaft beziehenden Mitgliedschaftsanmerkungen zu löschen.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Thalwil, Postfach 1531, 8800 Thal- wil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, das Grund- buchamt Thalwil, Postfach 1274, 8800 Thalwil, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi