RRB Nr. 1034/2010
Meliorationen, Thalwil, Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg, Auflösung, Genehmigung
7. Juli 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Meliorationen, Thalwil, Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg, Auflösung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2010
1034. Meliorationen (Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg,
Erwägungen
Thalwil, Auflösung) 1937/38 wurde in Thalwil in den Flurabteilungen Brand und Etzliberg ein Gebiet von rund vier Hektaren entwässert (RRB Nr. 2417/1936). Das Gebiet ist heute überbaut und weitestgehend im Besitz der Gemeinde, die den Unterhalt der noch bestehenden Anlagen übernimmt. Der Ge- meinderat Thalwil hat deshalb am 4. Mai 2010 die Auflösung der ge- nannten Genossenschaft im Sinne von § 53 Abs. 4 des Landwirtschafts- gesetzes vom 2. September 1979 (LG) beschlossen. Die Auflösung bedarf der Zustimmung der Behörde, welche die Statuten genehmigt hat (§ 53 Abs. 3 LG). Diese Zustimmung kann erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom Gemeinderat Thalwil am 4. Mai 2010 beschlossene Auf- lösung der Entwässerungsgenossenschaft Brand-Etzliberg wird geneh- migt.
II. Das Grundbuchamt Thalwil wird eingeladen, die sich auf die genannte Genossenschaft beziehenden Mitgliedschaftsanmerkungen zu löschen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Thalwil, Postfach 1531, 8800 Thal- wil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, das Grund- buchamt Thalwil, Postfach 1274, 8800 Thalwil, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi