RRB Nr. 1035/2015
Anfrage Beat Habegger, Zürich, betreffend Ansiedlung von Start-up-Unternehmen, Beantwortung
11. November 2015Deutsch5 min
Source zh.ch
Anfrage Beat Habegger, Zürich, betreffend Ansiedlung von Start-up-Unternehmen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 226/2015
Sitzung vom 11. November 2015
1035. Anfrage (Ansiedlung von Start-up-Unternehmen) Kantonsrat Beat Habegger, Zürich, hat am 7. September 2015 folgende Anfrage eingereicht: Medienberichten und persönlichen Gesprächen zufolge versuchen aus- ländische Behörden gezielt Start-up-Unternehmen in Zürich abzuwer- ben. So soll etwa der britische Standortförderer UK Trade & Investment Zürcher Unternehmen kontaktieren und diesen interessante Konditio- nen – beispielsweise kostenlose Beratung durch britische Aufsichtsbe- hörden – anbieten. Zahlreiche vielversprechende Unternehmen haben in den letzten Jahren Zürich verlassen – möglicherweise auch aus solchen Gründen. Junge, innovative Unternehmen sind für den Wirtschaftsstandort Zü- rich von grosser Bedeutung, selbst wenn sie (noch) keine Gewinne schrei- ben oder nur wenige Arbeitsplätze bieten. Interessant ist einerseits das mit ihnen verbundene Potenzial, sollte sich die Geschäftsidee am Markt durchsetzen; andererseits befruchten sie auch etablierte Unternehmen, die auf der Suche sind nach innovationsstarken Partnern und neuen Ge- schäftsideen. Für in Zürich ansässige Unternehmen bestehen bereits zahlreiche (pri- vate und staatliche) Angebote, um die Gründungsphase zu erleichtern und Wachstumschancen wahrzunehmen. Zudem entstehen derzeit meh- rere neue Initiativen, die beste Voraussetzungen für eine verstärkte unter- nehmerische Start-up-Kultur bieten (Stichworte hierzu: Innovationspark, Impact Hub Zürich, Digital Zürich 2025). Die Anwerbungsanstrengungen seitens der Standortförderung kon- zentrieren sich derzeit auf etablierte Unternehmen, obwohl die Anzahl angesiedelter Unternehmen seit Jahren rückläufig ist. Deshalb ist zu prü- fen, inwiefern sich der Fokus auf ausländische Start-up-Unternehmen in für den Kanton Zürich wichtigen Wirtschaftssektoren ausweiten liesse.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass ausländische Behörden in Zürich Start-up-Unternehmen ansprechen und zur Verlagerung ihres Ge- schäftssitzes ermuntern?
2. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich das Standortmarketing und gezielte Anwerbungsanstrengungen auf etablierte Unternehmen be- schränken sollen? Oder ist er der Meinung, dass künftig auch auslän- dische Start-up-Unternehmen gezielt für den Kanton Zürich anzuwer- ben sind?
3. Was tut der Regierungsrat, um ausländischen Start-up-Unternehmen die Vorteile des Standorts Zürich aufzuzeigen und entsprechende An- reize zur Anwerbung zu setzen?
4. Welche Rollen nehmen dabei die staatlichen Förderorganisationen, insbesondere die Greater Zurich Area (GZA), wahr? Wie viele der in den letzten Jahren durch die GZA angesiedelten Unternehmen waren Start-ups? Sollte die GZA künftig auch gezielt Start-up-Unternehmen für den Wirtschaftsraum Zürich anwerben?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat insbesondere die Situation im Bereich innovativer Finanzdienstleistungen (Stichwort Fintech) sowohl bezüg- lich der zu beobachtenden Abwerbungsversuche seitens ausländischer Behörden wie auch hinsichtlich der Anstrengungen zur Anwerbung ausländischer Unternehmen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Beat Habegger, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den vergangenen zehn Jahren hat sich der internationale Standort- wettbewerb zugespitzt und die Anstrengungen, geeignete Unternehmen zur Ansiedlung zu gewinnen, wurden laufend professionalisiert und ver- stärkt. Das Vorgehen der Förderagenturen wurde bedeutend aggressiver. Aus Medienberichten und von angefragten Unternehmen ist bekannt, dass ausländische Förderagenturen aktiv in der Schweiz um Unterneh- men und mitunter auch um Start-ups werben.
Zu Fragen 2–4: Die Akquisition von ausländischen Unternehmen für den Kanton Zü- rich erfolgt durch die Greater Zurich Area (GZA). Basisinformationen, Standortvermarktung und Akquisition wurden an die Switzerland Global Enterprise (S-GE) und die GZA ausgegliedert. Die GZA ist keine staat- liche Förderorganisation, sondern eine Public Private Partnership. Die Akquisitionsstrategie der GZA richtet sich aus auf innovationsgetrie- bene Unternehmen und auf die Zielmärkte Europa, USA und China. In- teressant sind vor allem Unternehmen aus den Bereichen der Präzisions- güterindustrie, wie z. B. Life Sciences & Pharma, ICT, Machinery, High- Tech- und Med-Tech-Unternehmen, die bereits eine gewisse Marktposi- tion innehaben. Die Absicht ist es, über das gezielte Ansprechen be- stimmter Unternehmen in ausgewählten Märkten einen Mehrwert für den Wirtschaftsraum Zürich zu erarbeiten. Deshalb identifiziert und ak- quiriert die GZA gezielt Unternehmen, deren Profil und Pläne gut in die Region und bereits hier tätige Netzwerke passen. Die GZA verfolgt keine Akquisitionsstrategie, die allgemein auf Start- ups ausgerichtet ist. Der Kanton Zürich weist im Vergleich zu anderen Standorten ein hohes Kostenniveau auf und leistet auch keine Subven- tionen an Start-ups. Für eine breite Ansiedlung von Start-ups sind die Rahmenbedingungen deshalb meistens nicht geeignet. Anders sieht die Situation mitunter für Start-ups aus spezifischen Bereichen wie z. B. der vorgenannten Präzisionsgüterindustrie aus. Mit dem hier vorhandenen Netzwerk von Partnerunternehmen, regionalen KMU und der Forschung können sie wachsen und neue wertschöpfende Innovationsimpulse geben und erhalten. Start-ups, welche die Gründungsphase in ihrem Ursprungs- land vollzogen haben und eine gewisse Reife erreicht haben, können deshalb interessant sein. Sie stärken die Innovationskraft und damit die Volkswirtschaft. Zudem können sie den Aufbau einer tragenden Cluster- Kultur unterstützen. Zu Frage 5: Der Regierungsrat hat sich das Ziel gesetzt, den Finanzplatz zu stär- ken, und setzt sich für attraktive Rahmenbedingungen für den Finanz- cluster ein. Die Volkswirtschaftsdirektion nimmt Einsitz in Arbeitsgrup- pen und unterstützt verschiedene Initiativen, die darauf abzielen, Zürich als internationalen Fintech-Standort zu etablieren. Es gibt auch Überle- gungen, das Swiss Fintech Innovation Lab auf dem Innovationspark an- zusiedeln. Die bisherige Entwicklung lässt hoffen, dass Zürich und die Schweiz auch in Zukunft zu den besten Finanzplätzen gehören. Wichtig wird sein, dass der Finanzplatz Schweiz in einigen Segmenten mit den führenden Akteuren mithalten kann.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi