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Entscheid

RRB Nr. 1037/2012

Verwaltungsrechnung 2012, Zwischenberichterstattung II, Stand 10. September 2012, mit Stichtagsbilanz 31. August 2012

3. Oktober 2012Deutsch10 min

Source zh.ch

Verwaltungsrechnung 2012, Zwischenberichterstattung II, Stand 10. September 2012, mit Stichtagsbilanz 31. August 2012

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Oktober 2012

1037. Verwaltungsrechnung 2012, Zwischenberichterstattung II (Stand 10. September 2012, mit Stichtagsbilanz 31. August 2012)

Erwägungen

1. Vorbemerkungen Der Zwischenbericht informiert über die finanzielle Entwicklung des Kantons, bedeutende Veränderungen in der Leistungsentwicklung sowie über Kreditüberschreitungen und Nachtragskredite. Für den Ausweis der finanziellen Entwicklung des Kantons wurden bisher zwei Schätzungen vorgenommen: eine normale Schätzung und eine Schätzung unter güns- tigen Umständen. Im Rahmen des San10 wurden Vorschläge gemacht, wie die Wirtschaftlichkeit und Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen verbessert werden kann. Ein Ergebnis daraus ist, dass neu ab diesem Zwischenbericht nur noch eine Schätzung erhoben wird, die das wahrscheinliche Jahresergebnis beziffert.

2. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen wird die Erfolgs- rechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von 46 Mio. Franken ab- schliessen. Das geschätzte Jahresergebnis fällt damit um 36 Mio. Franken besser aus als das Budget, das noch von einem Aufwandüberschuss von 82 Mio. Franken ausgegangen ist. Die Einschätzung der Steuererträge hat einen wesentlichen Einfluss auf die Erfolgsrechnung. Im laufenden Jahr wird mit Mehrerträgen gegenüber dem Budget von rund 190 Mio. Franken gerechnet. Die Ver- besserungen fallen grösstenteils bei den Staatssteuern (einschliesslich Quellensteuern) an. Neben den Steuererträgen trägt vor allem die zum Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht erwartete Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank von 117 Mio. Franken zur Verbes- serung bei. Diese Mehrerträge bewirken, dass die Finanzdirektion ihr Budget trotz der bei ihr eingestellten pauschalen Verbesserung von 300 Mio. Franken einhalten kann. Die Jahresendschätzung im vorlie- genden Zwischenbericht zeigt, dass in der Erfolgsrechnung neben der Finanzdirektion vier weitere Direktionen besser und zwei Direktionen schlechter abschliessen sollten als budgetiert. Bei den Nettoinvestitionen wurde im Budget 2012 – wie bereits im Vorjahr – eine zentrale Korrektur vorgenommen, die berücksichtigt, dass das Budget für die Investitionsausgaben erfahrungsgemäss nur zu

etwa 80% ausgeschöpft wird. Die budgetierten Nettoinvestitionen von 946 Mio. Franken enthalten also 80% der ursprünglich geplanten Inves- titionsausgaben. Zurzeit schätzen die Direktionen, dass sich die Netto- investitionen auf 762 Mio. Franken belaufen werden. Sie fallen damit gegenüber dem Budget um 184 Mio. Franken niedriger aus. Zwei Sach- verhalte tragen wesentlich zu dieser Entwicklung bei: Erstens zahlt der Bund Beiträge zur Vorfinanzierung der Durchmesserlinie vorzeitig zu- rück. Zweitens kann der Landerwerb für das Polizei- und Justizzentrum wegen eines hängigen Bundesgerichtsentscheids sehr wahrscheinlich nicht im laufenden Jahr durchgeführt werden. Vergleicht man das jeweilige Rechnungsergebnis in der Erfolgsrech- nung mit der günstigen Schätzung des zweiten Zwischenberichts in den letzten drei Jahren, so zeigt sich im Durchschnitt eine Verbesserung ge- genüber der Meldung im Zwischenbericht von rund 200 Mio. Franken. Davon ist etwa die Hälfte der Verbesserung bei den Steuererträgen an- gefallen. Wenn Rechnungsergebnis und Meldung im vorliegenden Zwi- schenbericht in einem ähnlichen Verhältnis zueinander stehen wie in den Vorjahren, so kann 2012 ein positives Jahresergebnis in der Erfolgs- rechnung erwartet werden.

3. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2012, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/ Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Saldo total (Budget 2012) –82 –946 Schätzung: Abweichungen – Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 – Direktion der Justiz und des Innern +23 +2 – Sicherheitsdirektion –10 +5 – Finanzdirektion +10 –234 – Volkswirtschaftsdirektion +8 +213 – Gesundheitsdirektion +2 +0 – Bildungsdirektion –25 +35 – Baudirektion +19 +131 – Behörden und Rechtspflege +9 +32 – Anstalten –0 +0 Abweichungen Gesamtverwaltung zum Budget 2012 +36 +184 Voraussichtliches Jahresergebnis 2012 Saldo –46 –762 Die Beträge in den Tabellen sind gerundet.

Tabelle 2: Grösste Veränderungen (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung +189 FD Höhere Steuererträge, davon 87 Mio. Franken Staatssteuern (laufende Periode und Nachträge) und 90 Mio. Franken Quellensteuern +117 FD Gewinnausschüttung der Schweizer Nationalbank +19 JI Geringerer Übergangsausgleich an Gemeinden im innerkantonalen Finanz- ausgleich sowie Mehrertrag bei der Steuerkraftabschöpfung +14 BD Neubewertung des Finanzvermögens +13 FD Höhere Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank und Dividenden der Flughafen Zürich AG +12 FD Zinsaufwand fällt wegen geringerer Kapitalaufnahmen und tieferer Kapitalmarktzinsen niedriger aus +9 VD Staatsbeitrag an ZVV fällt geringer aus +8 VD Höhere Erträge im Strassenfonds aus Verkehrsabgaben +8 RP Gebührenerträge bei Obergericht und Bezirksgerichten höher als erwartet –7 FD Zentral eingestellter Minderaufwand für Abschreibungen, weil eine Aus- schöpfung des Budgets für Investitionsausgaben von nur 80% angenommen wurde, fällt in allen Direktionen an. –8 BI Volksschulen: Rückstellung wegen Verschiebung des Schuljahresbeginns infolge Änderung der Lehrpersonalverordnung –9 FD Zentral eingestellte Aufwandminderung wegen des Teuerungsausgleichs im 2012, der tiefer als geplant ausgefallen war, fällt in allen Direktionen an. –11 VD Korrektur von Fehlbuchungen, die im 2011 bei der Neubewertung von Liegenschaften im Strassenfonds erfolgt sind (vgl. Ziff. 7). –13 BI Höhere Zahlungen für Zürcher Studierende an ausserkantonalen Hochschulen –17 DS Sozialamt: Mehrkosten im Asylbereich, an soziale Einrichtungen sowie für öffentliche Sozialhilfe –300 FD Zentral eingestellte Verbesserung des Budgets durch den Kantonsrat fällt in allen Direktionen an (vgl. Ziff. 8). +12 Saldo übrige Abweichungen +36 Total Abweichungen

Investitionsrechnung +200 VD Projekt Durchmesserlinie: Bund leistet höhere Beiträge aus der Leistungs- vereinbarung 2011/2012 und zahlt Vorfinanzierung vorzeitig zurück. +100 BD Die Baubewilligung für das Polizei- und Justizzentrum verzögert sich infolge eines hängigen Bundesgerichtsentscheids. Der Landerwerb für das PJZ wird sehr wahrscheinlich erst im 2013 erfolgen. +24 RP Investitionsausgaben für den Um-/Ausbau Obergericht wurden der Rechnung 2011 zugeordnet, wodurch die Investitionsrechnung 2012 entlastet wird. +20 BD Geringere Nettoinvestitionen im Tiefbau und Wasserbau infolge Projekt- verzögerungen +20 FD Geplante Auszahlung eines Darlehens an die MCH Group AG erfolgt 2013 +18 BI Verzögerungen bei der Umsetzung von Bauprojekten an der Universität Zürich +16 BI Verzögerungen bei Bauprojekten der Volks-, Mittel- und berufsbildenden Schulen +15 VD Geringere Pauschalbeiträge an Strassenbauinvestitionen der Städte Zürich und Winterthur +5 RP Investitionsausgaben für den Um-/Erweiterungsbau des Bezirksgerichts Bülach gingen zulasten der Rechnung 2011, wodurch die Investitionsrech- nung 2012 entlastet wird. +4 JI Investitionen im Zusammenhang mit dem Opernhaus werden gemäss neuem Opernhausgesetz über die Erfolgsrechnung abgewickelt. –256 FD Verbesserung wegen der zentral eingestellten Investitionskorrektur, die berücksichtigt, dass das Budget für Investitionsausgaben nur zu 80% ausgeschöpft wird, fällt in allen Direktionen an. +18 Saldo übrige Abweichungen +184 Gesamttotal Abweichungen

4. Vergleich mit dem ersten Zwischenbericht per Ende April 2012 Die folgende Tabelle zeigt, wie die Direktionen das Jahresergebnis 2012 im vorliegenden zweiten Zwischenbericht im Vergleich zur normalen Schätzung der ersten Zwischenberichterstattung per Ende April 2012 einschätzen.

Tabelle 3: Abweichungen der Zwischenberichterstattung II gegenüber der Zwischenberichterstattung I (normale Schätzung) (in Mio. Franken, + besser, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung

– Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 – Direktion der Justiz und des Innern +20 +0 – Sicherheitsdirektion +2 +3 – Finanzdirektion +110 +1 – Volkswirtschaftsdirektion +0 +49 – Gesundheitsdirektion –5 +0 – Bildungsdirektion –8 +22 – Baudirektion +16 +126 – Behörden und Rechtspflege +8 +8 – Anstalten +0 +0 Gesamtverwaltung +143 +209 In der Erfolgsrechnung sind gegenüber dem ersten Zwischenbericht Verbesserungen von rund 143 Mio. Franken gemeldet. Davon entfallen in der Finanzdirektion 110 Mio. Franken auf höhere Nettosteuererträge. In der Direktion der Justiz und des Innern tragen der innerkantonale Finanzausgleich sowie niedriger als im ersten Zwischenbericht erwartete Aufwendungen im Justizvollzug zur Verbesserung bei. Die geschätzte Verbesserung in der Baudirektion ist auf eine Höherbewertung von Liegenschaften im Finanzvermögen zurückzuführen. In der Investitionsrechnung verbessert sich die Einschätzung des Jah- resendergebnisses gegenüber dem ersten Zwischenbericht um 209 Mio. Franken. Die Verbesserungen verteilen sich schwerpunktmässig auf die Volkswirtschafts- und die Baudirektion. In der Volkswirtschaftsdirektion lassen sich die Verbesserungen gegenüber dem ersten Zwischenbericht dem Projekt Durchmesserlinie zuordnen. In der Baudirektion beruht die Verbesserung massgeblich darauf, dass der Landerwerb für das Polizei- und Justizzentrum wegen eines hängigen Bundesgerichtsent- scheids sehr wahrscheinlich auf das Folgejahr verschoben werden muss. Verglichen mit der günstigen Schätzung im ersten Zwischenbericht fällt das Ergebnis im zweiten Zwischenbericht in der Erfolgsrechnung um insgesamt 200 Mio. Franken schlechter aus. Das bedeutet, dass die aktuelle Schätzung im zweiten Zwischenbericht zwischen der normalen und der günstigen Schätzung des ersten Zwischenberichts liegt. In der Investitionsrechnung fällt das Ergebnis im zweiten Zwischenbericht verglichen mit der günstigen Schätzung im ersten Zwischenbericht um insgesamt 142 Mio. Franken besser aus.

5. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.

6. Nachtragskredite Dem Kantonsrat wurden mit der I. Serie 2012 keine Nachtragskredit- begehren beantragt. Mit Vorlage 4925 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat in der II. Serie 2012 einen Nachtragskredit in der In- vestitionsrechnung von Fr. 200 000. Tabelle 4: Nachtragskredite II. Serie 2012 (Vorlage 4925) (in Franken, – zusätzliche Belastung) Investitionsrechnung Rechtspflege II. Serie Ausbau zugemieteter Büroräumlichkeiten 200 000

7. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis August 2012 eine Kredit- überschreitung in der Erfolgsrechnung von 5,7 Mio. Franken und eine Kreditüberschreitung in der Investitionsrechnung von 31,9 Mio. Fran- ken gemeldet. Tabelle 5: Bewilligte Kreditüberschreitungen bis 31. August 2012 (in Mio. Franken, –zusätzliche Belastung) Erfolgsrechnung Volkswirtschaft Korrektur der 2011 erfolgten Fehlbuchungen im Rahmen –5,7 der Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen (–10,5) sowie höhere Beiträge an den Strassenunterhalt der Städte Zürich und Winterthur (–3,0). Teilweise Kompensation durch Mehreinnahmen bei den Verkehrsabgaben (+7,8). Investitionsrechnung Bauten Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gebäudehüllen –31,9 im Rahmen des nationalen Förderprogramms im Bereich Energie Bewilligte Kreditüberschreitungen total –37,6

8. Haushaltsvollzug 2012 Der Kantonsrat hat am 13. Dezember 2011 die beantragte Steuer- fusserhöhung abgelehnt und zur Kompensation das Budget 2012 mit Verbesserungen von 362 Mio. Franken gegenüber dem Budgetentwurf des Regierungsrates festgelegt. Davon fallen 62 Mio. Franken auf kon- krete Verbesserungsbeschlüsse in einzelnen Leistungsgruppen. 300 Mio. Franken sind durch nicht weiter festgelegte Saldoverbesserungen in den Direktionen und der Staatskanzlei zu erreichen. In Beschluss Nr. 252/ 2012 hält der Regierungsrat fest, dass durch den Anteil an der Gewinn- ausschüttung der Schweizer Nationalbank und Mehrerträge aus Steuern Verbesserungen im Umfang von 204 Mio. Franken bereits wettgemacht sind. Für die verbleibende pauschale Verbesserungsvorgabe von 96 Mio. Franken hat der Regierungsrat festgelegt, dass diese durch einen res- triktiven Haushaltsvollzug zu erzielen ist. Die Budgetkürzung wurde zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen, einge- stellt, die Verbesserungen erfolgen in den Leistungsgruppen der Direk- tionen und der Staatskanzlei. Zur Überprüfung, ob die Bemühungen der Direktionen und der Staatskanzlei zum Haushaltsvollzug ausreichen, wird auf die Erfolgs- rechnung ohne finanzielle Leistungsgruppen der Finanz- und der Bau- direktion abgestellt. Tabelle 6: Haushaltsvollzug 2012 gemäss RRB Nr. 252/2012 (in Mio. Franken, + Verbesserung bzw. Ertragsüberschuss, – Verschlechterung bzw. Aufwandüberschuss) Direktion Budget 2012 * Schätzung Zwischenbericht II / 2012 Abweichung Staatskanzlei –19 –19 +0 Justiz und Inneres –862 –839 +23 Sicherheit –961 –971 –10 Finanzen ** –191 –187 +4 Volkswirtschaft –259 –251 +8 Gesundheit –1683 –1681 +2 Bildung –2342 –2368 –26 Bauten ** –270 –265 +5 Total –6587 –6581 +6 * gemäss Kantonsratsbeschluss vom 13. Dezember 2011 ** ohne finanzielle Leistungsgruppen

Mit dem heutigen Kenntnisstand wird durch den restriktiven Haus- haltsvollzug in den Direktionen und der Staatskanzlei (ohne finanzielle Leistungsgruppen) eine Verbesserung gegenüber dem Budget von 6 Mio. Franken erzielt. Allein durch einen restriktiven Haushaltsvollzug kann das Verbesserungsziel von 96 Mio. Franken folglich nicht erreicht wer- den. Die fehlenden 90 Mio. Franken werden jedoch kompensiert durch steuerliche Mehrerträge, welche über die Anfang Jahr geäusserten Erwartungen des Regierungsrates hinausgehen. Die Verbesserungen bei den Steuererträgen und der Gewinnausschüt- tung der Schweizer Nationalbank führen dazu, dass die vom Kantonsrat ins Budget eingestellte pauschale Verbesserung von 300 Mio. Franken erreicht werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom zweiten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Ver- waltungsrechnung 2012 mit Stichtag 31. August 2012 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates sowie an das Obergericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialversicherungsgericht, die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei sowie an die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli

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