RRB Nr. 1037/2018
Stadt Winterthur, Unterer Deutweg HVS 31007, Abschnitt Waldheim bis Mattenbach, Projektgenehmigung
7. November 2018Deutsch3 min
Source zh.ch
Stadt Winterthur, Unterer Deutweg HVS 31007, Abschnitt Waldheim bis Mattenbach, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. November 2018
1037. Strassen (Winterthur, Unterer Deutweg HVS 31007)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 20. September 2018 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung des Unteren Deutwegs, im Abschnitt Waldheim bis Mattenbach, Winterthur (Projekt Nr. 11 526), zur Geneh- migung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Im Zuge des bereits erstellten Strassenprojektes Breitestrasse wurde eine Bachleitung bis zum Mattenbach geführt. Mit diesen Bauarbeiten wurden auch Mischabwasserkanäle, die Strassenentwässerung sowie Gas- und Wasserleitungen erneuert. Wegen der Baugrundverhältnisse entstan- den dadurch, trotz ordnungsgemässen Grubensicherungen, Setzungen im angrenzenden Strassenbereich. Dies ist der Auslöser für das vorliegende Projekt. Im Abschnitt Waldheim bis Mattenbach müssen der Belag und die Randabschlüsse des Unteren Deutwegs erneuert werden. Die Ein- mündung der Zeughausstrasse wird gemäss den Schleppkurvenradien von Gelenkbussen angepasst. Die bestehenden Fussgängerübergänge werden in Bezug auf deren Lage und Ausgestaltung optimiert sowie die öffent- liche Beleuchtung normgemäss angepasst und Werkleitungen erneuert. Aufgrund eines neuen Rohrblocks im Gehwegbereich östlich der Zeug- hausstrasse wird die bestehende Baumallee gefällt und ausserhalb des Strassenraumes neu gepflanzt. Die stillgelegte Buswendeschlaufe wird rückgebaut. Der Baubeginn ist für November 2018 vorgesehen. Der Untere Deutweg ist als Hauptverkehrsstrasse (HVS 31007) klas- siert. Mit Schreiben vom 12. Juni 2018 hat das AFV im Rahmen der Begeh- rensäusserung nach § 45 Abs. 1 StrG zum Strassenbauprojekt Stellung genommen. Die in der Stellungnahme erfolgten Bemerkungen wurden im Projekt berücksichtigt. Da die Oberfläche nicht wesentlich verändert wird, bleibt auch die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Unteren Deut- wegs unverändert. Die Vorgaben von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsver- fassung (LS 101) sind somit eingehalten. Aufgrund der geringfügigen Anpassungen hat die Stadt Winterthur auf die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG und des Auflageverfahrens nach § 16 StrG verzichtet. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 18.694-1 vom 12. September 2018 wurde das Projekt festgesetzt. Die- ser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Der Kostenanteil für die Erneuerung des überkommunalen Unteren Deutwegs, im Abschnitt Waldheim bis Mattenbach, beträgt voraussicht- lich rund Fr. 450 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Auf- wendungen zulasten der Baupauschale betragen rund Fr. 250 000, wovon Fr. 50 000 auf den öV-Anteil entfallen. Die Kosten zulasten der Unter- haltspauschale belaufen sich auf Fr. 200 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Bau- und Unter- haltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung des Unteren Deutwegs, im Abschnitt Waldheim bis Mattenbach, in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli