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Entscheid

RRB Nr. 1038/2016

Kantonale Volksabstimmung vom 12. Februar 2017, Verzicht auf Durchführung

2. November 2016Deutsch1 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 12. Februar 2017, Verzicht auf Durchführung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2016

1038. Beschluss des Regierungsrates über Verzicht auf Anordnung

Erwägungen

einer kantonalen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Am 12. Februar 2017 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).

III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.

V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi