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Entscheid

RRB Nr. 1042/2021

Gemeindewesen, Zweckverband Schwimmbad Neuguet, neue Statuten, Genehmigung

22. September 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Schwimmbad Neuguet, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021

1042. Gemeindewesen (Zweckverband Schwimmbad Neuguet)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Turbenthal, Wila und Wildberg bilden seit 1985 einen Zweckverband für den Betrieb des Freibades Neuguet auf dem Areal der Politischen Gemeinde Turbenthal (RRB Nr. 489/1985). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimm- berechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Schwimmbad Neuguet enthalten die not- wendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Ein- führung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 1. Januar 2010.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Schwimmbad Neuguet werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Schwimmbad Neuguet, Gemeindeverwaltung Turbenthal, Tösstalstrasse 56, Postfach 132, 8488 Turbenthal, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Turbenthal, Tösstalstrasse 56, Postfach 132, 8488 Turbenthal, – Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, – Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli