RRB Nr. 1043/2014
Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2014, Ergebnisse, Publikation
1. Oktober 2014Deutsch2 min
Source zh.ch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2014, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2014
1043. Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2014, Ergebnisse, Publikation Am 28. September 2014 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Volksinitiative vom 21. September 2011 «Schluss mit der MwSt- Diskriminierung des Gastgewerbes!» (BBl 2014, 2851);
2. Volksinitiative vom 23. Mai 2012 «Für eine öffentliche Krankenkasse» (BBl 2014, 2849). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Be- schwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. Sep- tember 2014 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amts- blatt veröffentlicht (ABl 2014-10-03).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli