RRB Nr. 1049/2016
Postulat Moritz Spillmann, Ottenbach, und Christoph Ziegler, Elgg, betreffend mit einer Arbeitszeitstudie gegen Willkür, Stellungnahme
2. November 2016Deutsch4 min
Source zh.ch
Postulat Moritz Spillmann, Ottenbach, und Christoph Ziegler, Elgg, betreffend mit einer Arbeitszeitstudie gegen Willkür, Stellungnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 247/2016
Sitzung vom 2. November 2016
1049. Postulat (Mit einer Arbeitszeitstudie gegen die Willkür)
Erwägungen
Die Kantonsräte Moritz Spillmann, Ottenbach, und Christoph Ziegler, Elgg, haben am 11. Juli 2016 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird ersucht, eine Arbeitszeitstudie über alle Bil- dungsstufen (Kindergarten und Primarstufe, Sekundarstufe I und II) zu erstellen. Begründung: Die Arbeitszeit der Lehrpersonen ist immer wieder Gegenstand bil- dungspolitischer Diskussionen und Fragestellungen. Sei es, dass das Schul- feld selber eine Überlastung beklagt (vgl. Projekt Belastung – Entlastung), die Direktion aktiv steuernd eingreift (vgl. Berufsauftrag), Gerichte sich mit den Anstellungsbedingungen beschäftigen (vgl. Lohnklage der Kin- dergartenstufe) oder sei es, dass die Finanzpolitik der Bildungspolitik Vor- gaben macht (vgl. Lü 16). Bei all diesen Diskussionen zeigt sich, dass ak- tuelle Daten fehlen und damit auf bereits ältere Studien (insbes. Forneck/ Schriever 2000 oder Arbeitszeitstudie LCH 2009) zurückgegriffen wer- den muss, deren Aussagen angesichts der sehr dynamischen Schulentwick- lung der letzten Jahre aber die aktuelle Realität nur bedingt widerspie- geln können. Dass die bildungspolitischen Diskussionen ohne genügende Daten- grundlage geführt werden müssen, ist unhaltbar. So fehlt der Bildungs- direktion in der aktuellen Debatte um die Erhöhung der Unterrichtsver- pflichtung bei den Lehrpersonen der modernen Sprachen im Gymnasium eine über Vermutungen hinausgehende faktenbasierte Grundlage. Ohne sachliche Begründung sind Eingriffe in die Arbeitsbedingungen aber will- kürlich und genügen weder dem Anspruch an eine berechenbare Bildungs- politik noch an einen verlässlichen Arbeitgeber. Aber auch zur Umset- zung des Berufsauftrages an der Volksschule sind verlässliche Daten er- forderlich, um den Schulleitungen die notwendigen Informationen zur Ausgestaltung der neuen Handlungsspielräume zu geben. Die Erhebung der Arbeitszeit aller Lehrpersonen ist damit eine ent- scheidende Voraussetzung, um die bildungspolitischen Diskussionen und Entscheide auf eine ausreichende Basis zu stellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Moritz Spillmann, Ottenbach, und Christoph Ziegler, Elgg, wird wie folgt Stellung genommen: Voraussetzung für eine aussagekräftige und repräsentative Arbeitszeit- studie ist vorab eine genügend grosse Datenmenge. Die Forderung des Postulates nach einer Erhebung über alle Bildungsstufen erfordert zudem eine Differenzierung innerhalb der Schulstufen, da die Aufgaben der Lehr- personen nicht direkt vergleichbar sind. Es müssten beispielsweise der Klassentyp (Jahrgangs- oder Mehrjahrgangsklasse, Sekundarschule A, B oder C) oder die Funktion (mit oder ohne Klassenlehrerverantwortung) berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass eine Arbeitszeitstudie, die wie die erwähnte kanto- nale Studie von H. J. Forneck und F. Schriever von 2000 auf einer Selbst- deklaration beruht, nicht als gesicherte Grundlage in den bildungspoli- tischen Diskussionen verwendet werden könnte. Um Daten bzw. Werte zu erhalten, die von allen akzeptiert würden, müssten die Lehrpersonen im Rahmen einer Studie begleitet werden. Eine solche Begleitung in Verbindung mit den einleitend dargestell- ten Differenzierungen und der benötigten Datenmenge führt dazu, dass die geforderte Arbeitszeitstudie einen finanziell untragbar hohen Auf- wand zur Folge hätte. Für die Einhaltung der Arbeitszeiten der Lehrpersonen an den Schu- len sind die verantwortlichen Führungsorgane zuständig. An der Volks- schule wird beispielsweise mit der Umsetzung des neu festgelegten Be- rufsauftrags ab Schuljahr 2017/2018 eine langjährige Forderung der Leh- rerverbände erfüllt. Mit dem neuen Berufsauftrag vereinbart neu die Schulleitung mit den Lehrerinnen und Lehrern die Anzahl der zu unter- richtenden Lektionen und legt mit ihnen den Zeitaufwand in den ande- ren Tätigkeitsbereichen fest. Für Letztere erfassen die Lehrpersonen die geleistete Arbeitszeit selber, um eine Kontrolle darüber zu haben. Mit die- ser Planung können Stärken der Lehrerinnen und Lehrer gezielter ge- nutzt und die Lehrpersonen besser vor zeitlicher Überlastung geschützt werden. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 247/2016 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi