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Entscheid

RRB Nr. 105/2014

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfäffikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

29. Januar 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014

105. Gemeindeordnung (Pfäffikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 KV regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Or- gane in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Ge- meindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 22. September 2013 eine Teilrevi- sion ihrer Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die Änderungen um- fassen insbesondere eine Verkleinerung der Mitgliederzahl des Ge- meinderates sowie der Schulpflege von bisher je neun auf neu je sieben. Weiter wurde die Aufhebung der Liegenschaftenkommission sowie der Kommission für Jugend und Integration beschlossen. Die Aufgaben der Kommission für Jugend und Integration werden neu von der Sozial- behörde wahrgenommen. Schliesslich wurde der im Zusammenhang mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht erfolgte Wegfall des Vormundschaftswesens aus dem Zuständigkeitsbereich der Sozial- behörde abgebildet.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Be- merkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon am 22. September 2013 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäf- fikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi