RRB Nr. 1050/2016
Universitätsrat, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl
2. November 2016Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2016
1050. Universität Zürich, Universitätsrat (Wahl)
Erwägungen
1. Rechtliche Grundlagen Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Universität Zürich; seine Aufgaben sind in § 29 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11) geregelt. Nach § 28 UniG gehören ihm sieben bis neun Mit- glieder an:
1. von Amtes wegen: das für das Bildungswesen zuständige Mitglied des Regierungsrates,
2. durch den Regierungsrat gewählt: Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik. Der Regierungsrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Uni- versitätsrates. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist höchstens zweimal möglich. Gemäss RRB Nr. 564/2015 setzt sich der Universitätsrat für die Amts- dauer 2015–2019 wie folgt zusammen: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, geboren 1958, Bildungsdirektorin (Präsidentin) – Barbara Basting, geboren 1963, Zürich – Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart, geboren 1948, Bolligen – Ulrich Jakob Looser, geboren 1957, Thalwil – Prof. Dr. Antonio Loprieno, geboren 1955, Basel – Prof. Dr. med. Hans-Rudolf Lüscher, geboren 1947, Bern – Dr. Urs Oberholzer, geboren 1944, Zürich (Vizepräsident) Die Amtsdauer 2015–2019 endet am 30. Juni 2019.
2. Aufgabe des Universitätsrates Der Universitätsrat als oberstes Organ der Universität verfügt über wichtige Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er verab- schiedet insbesondere den Entwicklungs- und Finanzplan einschliesslich der Lehrstuhlplanung und erlässt die Universitätsordnung sowie die Prü- fungs- und Promotionsordnungen. Ferner entscheidet er über die Schaf- fung, Umwandlung und Aufhebung von Fakultäten und Instituten, wählt die Mitglieder der Universitätsleitung und ernennt die Professorinnen und Professoren. Zuhanden des Regierungsrates stellt er insbesondere Antrag zum Budget und zum Rechenschaftsbericht.
3. Wahl eines weiteren Mitgliedes Im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten zeichnet der Univer- sitätsrat auch für den Immobilienbereich der Universität verantwortlich. Diese steht vor grossen Herausforderungen, die einerseits mit ihrem Wachstum in den letzten Jahren, anderseits mit dem grossen Sanierungs- bedarf der von ihr genutzten kantonalen Liegenschaften zusammenhän- gen. Das Immobilienmanagement der Universität wird im Rahmen des sogenannten Delegationsmodells neu ausgerichtet. Die entsprechende Änderung des Universitätsgesetzes hat der Kantonsrat am 14. Septem- ber 2014 beschlossen (Vorlage 5123). Der Universitätsrat ist deshalb mit der Zuwahl einer Fachperson für Immobilienfragen zu stärken. Hierfür stellt sich Markus Graf zur Verfügung. Markus Graf, geboren 1949, ist dipl. Architekt HTL/STV und verfügt über verschiedene fachspezifische Weiterbildungen. Er begann seine berufliche Karriere als Leiter Bau- und Liegenschaftenverwaltung der Solothurner Kantonalbank. Nach geschäftsführender Tätigkeit bei der Loreto Immobilien AG war Markus Graf Managing Director der Real Estate Asset Management Switzerland, Credit Suisse AG (1995–2012), und CEO der Swiss Prime Site AG (1999–2015). In diesen Funktionen verantwortete er im In- und Ausland ein Liegenschaftenportfolio im Um- fang von rund 30 Mrd. Franken. In der Schweiz war er massgeblich betei- ligt an Planung und Ausführung wegweisender Bauprojekte, so u. a. Sihl- city und Prime Tower Zürich oder Messeturm Basel. Markus Graf arbei- tet heute als selbstständiger Immobilienspezialist (Markus Graf Real Estate GmbH, Solothurn). Er ist Stiftungsratspräsident der Swiss Prime Anlagestiftung sowie Verwaltungsrat unter anderem der Swiss Prime Site AG (Olten) und der Société Internationale de Placements SA (Basel).
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied des Universitätsrates wird für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 auf den 1. November 2016 gewählt: Markus Graf, Schützenstrasse 2, 4532 Feldbrunnen-St. Niklaus
II. Mitteilung an den Gewählten und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi