RRB Nr. 1050/2021
Strassen, Zürich, Bändlistrasse, Genehmigung
22. September 2021Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021
1050. Strassen (Zürich, Bändlistrasse)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ) reichte mit Schreiben vom 20. Juli 2021 das Projekt für die Sanierung der Bändlistrasse, im Abschnitt Werd- hölzli bis Meierwiesenstrasse (Bau Nr. 18 046) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anre- chenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Bändlistrasse ist eine kommunal klassierte Strasse. Ihr entlang verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Route gilt als überkom- munale Verbindung im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, im Anschluss an die Werkleitungsarbeiten der Energie 360° AG, die Oberfläche der Bändlistrasse umzugestalten. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Velofahrenden wird der be- stehende Velostreifen in Fahrtrichtung stadtauswärts neu durchgehend als baulich abgesetzter Radweg geführt. Weiter werden die Fahrbahn- breiten innerhalb des Projektperimeters vereinheitlicht und der schad- hafte Belag erneuert. Der Baubeginn ist für den Herbst 2021 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 17. März 2021 Stellung genommen. Die darin angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit dem geplanten Vor- haben wird die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Indivi- dualverkehrs im überkommunalen Verkehrsnetz nicht vermindert, wo- mit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantons- verfassung (LS 101) entspricht. Da es sich im vorliegenden Projekt um Massnahmen von untergeord- neter Bedeutung handelt, hat das TAZ auf das Mitwirkungsverfahren (§ 13 Abs. 1 StrG) sowie auf die Planauflage (§ 16) verzichtet. Mit Stadt- ratsbeschluss Nr. 752 vom 14. Juli 2021 wurde der Kredit bewilligt und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmi- gung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Bändlistrasse, im Abschnitt Werdhölzli bis Meierwiesenstrasse, betragen voraussichtlich Fr. 3 561 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 360 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) und die- jenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf Fr. 320 000 (einschliess- lich Verwaltungskosten Werke).
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung der Bändlistrasse, im Abschnitt Werd- hölzli bis Meierwiesenstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli