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Entscheid

RRB Nr. 1052/2020

Werkhof Bülach Neubau, Erdarbeiten, Vergabeerhöhung

4. November 2020Deutsch3 min

Source zh.ch

Werkhof Bülach Neubau, Erdarbeiten, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. November 2020

1052. Werkhof Bülach, Neubau

Erwägungen

(Vergabeerhöhung BKP 201.1 Erdarbeiten) Mit Beschluss des Kantonsrates vom 27. Mai 2019 (Vorlage 5468a) wurde ein Objektkredit von Fr. 25 315 000 für den Neubau eines Werk- hofs in Bülach bewilligt. Mit RRB Nr. 818/2019 wurden die Erdarbeiten für Fr. 3 200 000 (ein- schliesslich Unvorhergesehenes) an die Bretscher AG, Wallisellen, ver- geben. Mit RRB Nr. 563/2020 wurde der Betrag der Vergabe von Fr. 3 200 000 auf Fr. 3 800 000 erhöht. Im Laufe der Ausführung wurde festgestellt, dass zusätzliche Leis- tungen im Rahmen des Auftrags an die Bretscher AG abgerufen wer- den müssen. Diese Leistungen umfassen Grabarbeiten, das Versetzen von Schächten und das Verlegen von Leitungen im Rahmen der In- standsetzung der Tankstelle, Betonarbeiten für die vom Tiefbauamt bestellten vertieften Mulden, Aushubarbeiten und Baumroste für Bäu- me, Fundamente in Beton für das Arealtor und die Signaletik-Stelen bei der Einfahrt, Aushubarbeiten für Magerbetonriegel unter den Fun- damenten der Nebenbauten gemäss der Beurteilung des Geologen, Zeolith-, Lava- und Tonprodukte für die Retentionsanlage und Geo- textileinlagen zur Stabilisation der Fläche vor den Mulden. Zudem fal- len in verschiedenen Bereichen Mehrausmasse und Regiearbeiten an. Sämtliche Nachträge wurden von der Bau- und Projektleitung geprüft und sind mit Offerten unterlegt. Aufgrund der heutigen Kenntnisse können die Aufwendungen für die ausstehenden Arbeiten abgeschätzt werden. Gemäss Kostenaufstel- lung der Gesamtleitung vom 6. Oktober 2020 beträgt die dafür einzu- setzende Vergabeerhöhung Fr. 800 000. Die Zusatzarbeiten müssen durch dieselbe Auftragnehmerin ausgeführt werden, weil sie mit den bereits im Grundauftrag vergebenen Leistungen verbunden sind und damit die Austauschbarkeit mit den bisher erbrachten Leistungen ge- währleistet ist. Deshalb ist gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissions- verordnung vom 23. Juli 2013 (LS 720.11) die Vergabesumme für die Erdarbeiten von Fr. 3 800 000 um Fr. 800 000 auf Fr. 4 600 000 (ein- schliesslich Unvorhergesehenes) zu erhöhen. Die Kosten sind durch den Objektkredit gedeckt und gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, Konto 5040 0 00000.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die Bretscher AG, Wallisellen, gemäss RRB Nrn. 818/2019 und 563/2020 für die Erdarbeiten für den Neubau des Werkhofs Bülach wird von Fr. 3 800 000 auf Fr. 4 600 000 (ein- schliesslich Unvorhergesehenes) erhöht.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli