RRB Nr. 1052/2023
Gemeindeverordnung, Änderung vom 14. Dezember 2022, Inkraftsetzung
13. September 2023Deutsch2 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. September 2023
1052. Gemeindeverordnung (Änderung vom 14. Dezember 2022,
Inkraftsetzung) Der Regierungsrat beschloss am 14. Dezember 2022 eine Änderung der Gemeindeverordnung vom 29. Juni 2016 (VGG, LS 131.11; ABl 2022-12- 23). Gemäss Dispositiv II des Beschlusses sollte die Verordnungsänderung unter Vorbehalt der Genehmigung der Änderung durch den Kantonsrat am 1. April 2023 in Kraft treten. Über die Inkraftsetzung ist erneut zu entscheiden, wenn ein Rechtsmittel ergriffen wird oder der Kantonsrat die Verordnungsänderung nach dem 1. April 2023 genehmigt. Der Kantonsrat genehmigte die Änderung der Gemeindeverordnung am 3. Juli 2023. Es ist daher erneut über die Inkraftsetzung zu beschlies- sen. Die Änderung der Gemeindeverordnung ist auf den 1. Dezember 2023 in Kraft zu setzen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 14. Dezember 2022 der Gemeindeverordnung vom 29. Juni 2016 wird auf den 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschie- den.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli