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Entscheid

RRB Nr. 1055/2024

Kinder- und Jugendheimgesetz, Änderung vom 3. Juni 2024, Kostentragung, Inkraftsetzung

23. Oktober 2024Deutsch2 min

Source zh.ch

Kinder- und Jugendheimgesetz, Änderung vom 3. Juni 2024, Kostentragung, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024

1055. Kinder- und Jugendheimgesetz

Erwägungen

(Änderung vom 3. Juni 2024; Kostentragung, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat am 3. Juni 2024 eine Änderung des Kinder- und Jugendheimgesetzes vom 27. November 2017 (LS 852.2) betreffend Kostentragung beschlossen (ABl 2024-06-07). Mit Verfügung vom 13. August 2024 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2024- 08-16). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Kinder- und Jugendheimgesetzes ist auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 3. Juni 2024 des Kinder- und Jugendheimgeset- zes vom 27. November 2017 wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli