RRB Nr. 1057/2016
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Glückskette, Nothilfe für Haiti, Beitrag
2. November 2016Deutsch4 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Glückskette, Nothilfe für Haiti, Beitrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2016
1057. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Opfer des Wirbelsturms Matthew)
Erwägungen
1. Formelles Nothilfe zur Linderung der Auswirkungen von humanitären und Natur- katastrophen kann entweder über die Allgemeinen Mittel des Regierungs- rates oder über den Rahmenkredit für Vorhaben der Entwicklungszusam- menarbeit und der Inlandhilfe geleistet werden. Der Soforthilfebeitrag für die Opfer des Wirbelsturms Matthew kann aus den Allgemeinen Mitteln geleistet werden. Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2016 wurden bis anhin Fr. 8 290 700 be- willigt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2016 noch insgesamt Fr. 11 709 300 zur Verfügung.
2. Soforthilfe für Haiti Der Wirbelsturm Matthew hat am 4. Oktober 2016 den Südwesten von Haiti verwüstet. Nach letzten Angaben der Behörden und von Hilfsorga- nisationen haben über 500 Menschen ihr Leben verloren. Gegen 2900 Häu- ser wurden überschwemmt oder vollständig zerstört. Rund 1,4 Mio. Men- schen benötigen dringend Hilfe, darunter sind fast 600 000 Kinder. Viele Felder und Ernten und damit auch die Lebensgrundlage der Menschen sind zerstört; den Überlebenden fehlt es an Nahrungsmitteln und es droht die Ausbreitung von Cholera. Viele Gebiete im Südwesten sind noch immer unzugänglich. Die Hilfs- werke bringen die Nothilfe teilweise per Helikopter in die abgelegenen Orte in den Bergen oder mit Booten in die Küstenorte. Allgemein kommt die Hilfe wegen der zerstörten Infrastruktur und der fehlenden Mittel nur zögerlich voran. Die Menschen benötigen ein Obdach. Die Regierung hat es den Hilfswerken aber untersagt, Zelte zu verteilen, da sie verhin- dern möchte, dass wieder dauerhafte Zeltstädte entstehen wie nach dem Erdbeben 2010. Die bevorstehende Regenzeit stellt eine zusätzliche He- rausforderung dar.
Die Menschen haben zum Teil begonnen, in die nahe gelegenen Städte und bis in die Hauptstadt zu ziehen. Sie brauchen wieder ein Dach über dem Kopf, vor allem aber sauberes Trinkwasser und Lebensmittel. Die dringend benötigte Hilfe betrifft die folgenden Bereiche: – Zugang zu sauberem Wasser, Aufbereitung von Trinkwasser, Hygiene und Abwassermanagement – Verteilung von Nahrungsmitteln und Gütern des Grundbedarfs – Unterstützung der Bevölkerung bei der Reparatur von beschädigten Unterkünften, Verteilung von Werkzeugen und Material sowie finan- zielle Unterstützung – Medizinische Grundversorgung und Schutz vor Seuchen – Mittel zur Wiederinstandstellung der landwirtschaftlich genutzten Ge- biete, zur Verfügung stellen und Verteilung von Saatgut, damit sich die Bevölkerung so schnell als möglich wieder teilweise selbst versorgen kann – Wiederankurbeln der wirtschaftlichen Aktivitäten Angesichts der Notlage ist ein Soforthilfebeitrag von Fr. 200 000 an- gebracht.
3. Sammelkonto der Glückskette Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu be- handeln, ist es sinnvoll, den Beitrag von Fr. 200 000 der Glückskette aus- zurichten. Sie ist kein eigentliches Hilfswerk, sondern eine Stiftung und arbeitet eng mit der SRG SSR und Schweizer Hilfswerken zusammen. Die Glückskette finanziert Hilfsprojekte von erfahrenen Schweizer Hilfs- werken in der Sofort- und Rehabilitationshilfe sowie beim nachhaltigen Wiederaufbau. Nach dem Erdbeben von 2010 hat die Stiftung Glückskette auf Haiti 84 Hilfsprojekte von 20 Schweizer Partnerhilfswerken unterstützt. Zurzeit arbeiten neun dieser Hilfswerke in den betroffenen Gebieten im Süd- westen Haitis. Die Glückskette wird in erster Linie Projekte von Hilfs- werken mitfinanzieren, die lokal gut vernetzt sind und das Umfeld kennen. Es sind dies: ADRA, Caritas, Handicap International, HEKS, Medair, Médecins du Monde, Save the Children, Schweizerisches Rotes Kreuz und Terre des hommes – Kinderhilfe. Diese Hilfswerke haben nach dem Wirbelsturm sofort mit der Vertei- lung von Nahrungsmitteln, Wasseraufbereitungstabletten und der Repa- ratur der Wassersysteme begonnen. Auch Hygiene- und Haushalts-Kits sowie Material, um sich behelfsmässig Unterkünfte zu bauen, wurden verteilt. Die Glückskette hat bis anhin Fr. 4 446 745 an Spendengeldern für Haiti gesammelt.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken Glückskette Spendenkonto «Haiti» 200 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi