RRB Nr. 106/2012
Klosterkirche Rheinau, bauliche Massnahmen, gebundene Ausgabe
1. Februar 2012Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2012
106. Klosterkirche Rheinau, Innensanierung
Erwägungen
1. Ausgangslage Im Jahre 2008 wurden bei einer Inspektion der Stuck- und Putz- flächen der Klosterkirche Rheinau deutliche Schäden an Decken und Wänden festgestellt. Im Rahmen weiterführender Untersuchungen in den Jahren 2010 und 2011 unter Einbezug der Fresken, Malereien und Holzwerke bestätigte sich der Verdacht, dass mittelfristig für Besuche- rinnen und Besucher der Kirche Gefahr durch herabstürzende Teile besteht. Zudem wurde festgestellt, dass sich Schimmelpilze gebildet haben, welche die wertvollen Kunstobjekte ebenfalls angreifen und zusätzlich schwächen. Die Entstehung, das Wachstum und die Ausbrei- tung dieser Schimmelpilze werden vom derzeit ungünstigen Raum- klima begünstigt. Zudem erfüllt der Kircheninnenraum die feuerpoli- zeilichen Anforderungen nicht mehr.
2. Bauprojekt Das vorliegende Bauprojekt dient in erster Linie dem Erhalt und der Sicherung des kulturhistorisch wertvollen Innenraumes der Kloster- kirche. Die Arbeiten haben vorwiegend erhaltenden Charakter. Auf die Wiederherstellung im Sinne einer Restaurierung wird weitgehend ver- zichtet. Von zentraler Bedeutung ist neben der Sicherung der Fresken und der Stuckarbeiten die Verbesserung des Raumklimas, um haupt- sächlich die Neubildung und Ausbreitung von Schimmelpilzen zu unter- binden. Dabei soll anhand vertiefter Untersuchungen insbesondere be- stimmt werden, wie die Lüftung festzulegen und zu steuern ist. Soweit dazu erforderlich, sind auch neue Luftdurchlässe geplant, was mit Ein- griffen in das konstruktive Gefüge verbunden ist. Zur Zielerreichung ist in der Folge vorgesehen, die Fenster und die weiteren Luftdurchlässe elektromechanisch und zentral zu steuern. Zudem sind die notwendigen Brandschutzmassnahmen unter Berücksichtigung des denkmalpflegeri- schen Anspruchs dem derzeitigen Stand der Technik anzupassen. Dazu gehört die Erstellung eines zweiten Ausgangs, was mit der Wiederher- stellung der ursprünglichen Verbindung in den Klosterhof erreicht wer- den kann.
Da die Kirche unbeheizt ist, können Instandsetzungsarbeiten an den Stuck- und Putzflächen sowie den Fresken nur in der Zeitspanne von April bis Oktober erfolgen. Aus diesem Grund werden die Massnahmen über die Jahre 2012 bis 2014 verteilt. Während der gesamten Bauphase wird der Kirchenbetrieb mit Einschränkungen weiterhin möglich sein.
3. Ausgabenbewilligung Bauprojekt Die Baukosten werden auf 4,875 Mio. Franken (Stand Kostenvoran- schlag 30. November 2011, Baukostenindex vom 1. April 2011) veran- schlagt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Kostenaufgliederung nach Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Betrag in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 299 000 2 Gebäude 4 099 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 47 000 6 Reserven 430 000 Total einschliesslich 8% Mehrwertsteuer 4 875 000 Für das Vorhaben ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) eine ge- bundene Ausgabe von Fr. 4 875 000 (Kostenstand 30. November 2011) zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. Der Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Bau- kostenindexes. Tabelle 2: Baukosten, Nutzungsdauer, Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 647 007 13,3% 120 5 392 9 705 15 097 Hochbauten Rohbau 2 343 310 7,0% 40 8 583 5 150 13 732 Hochbauten Ausbau 3 520 246 72,2% 30 117 342 52 804 170 145 Hochbauten Installationen 364 437 7,5% 30 12 148 5 467 17 614 Ausstattung, Mobilien 0 0,0% 30 0 0 0 Total 4 875 000 100,0% 42,6* 143 464 73 125 216 589 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 4 875 000 betragen jährlich Fr. 216 589. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusam- mensetzen, und den kalkulatorischen Zinsen von 3% pro Jahr. Perso- nelle Folgekosten fallen in diesem Teilprojekt keine an. Im Budget 2012 sind für das Vorhaben Fr. 1 500 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2012–2015 für die Jahre 2013 und 2014 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die baulichen Massnahmen in der Klosterkirche Rheinau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 875 000 (Kostenstand 30. November 2011) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2011)
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanz- direktion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi