RRB Nr. 1063/2014
Masterplan Campus Irchel, Zustimmung
1. Oktober 2014Deutsch8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2014
1063. Masterplan Campus Irchel
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Universität Zürich ist als grösste Schweizer Universität mit inter- nationaler Ausstrahlung wichtiger Bestandteil des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Zürich. Um die internationale Wettbewerbsfähig- keit der Universität Zürich zu sichern, ist eine angemessene Standort- entwicklung notwendig. Die Universität Zürich hat deshalb für ihre zwei künftigen Hauptstandorte Hochschulgebiet Zürich-Zentrum und Cam- pus Irchel entsprechende Entwicklungsziele festgelegt. Für das Hochschulgebiet Zürich-Zentrum liegt mittlerweile ein Master- plan vor, der die langfristige Entwicklung aller beteiligten Institutionen aufzeigt und die erforderlichen begleitenden Massnahmen bezeichnet, damit die vorgesehene bauliche Verdichtung stadtverträglich umgesetzt werden kann. Mit Beschluss Nr. 679/2014 hat der Regierungsrat diesem Masterplan zugestimmt. Auch für den Campus Irchel stehen die Aufwertung, Verdichtung und zeitgemässe Weiterentwicklung der Gesamtanlage zur Diskussion. Aus- senstandorte sollen weitgehend integriert, das Flächenangebot bestehen- der Nutzungen an die heutigen Anforderungen angepasst, die benötigten Wachstumsflächen verwirklicht und die Teilareale in einen Gesamtcam- pus zusammengeführt werden. Der Campus Irchel setzt sich aus den vier Teilarealen «Irchel-Mitte», «Irchel-Süd», «Irchel-Nord» und «Irchelpark- West» zusammen, die eine städtebaulich bedeutende Gesamtanlage in der Stadt Zürich bilden. Das 44 Hektaren grosse Areal umfasst heute 151 000 m2 Hauptnutzfläche in 78 Gebäuden, beherbergt mathematisch- naturwissenschaftliche, medizinische und veterinärmedizinische Institute und ist insbesondere Standort für hochinstallierte Labor- und Sonder- nutzungen. Das Staatsarchiv des Kantons Zürich ist Teil dieser Anlage und soll sich auch langfristig auf dem Campus in die bestehenden und geplanten Strukturen integrieren und sich als eigenständige Institution entwickeln können. Die Anzahl der Studierenden hat sich seit der Inbe- triebnahme des Campus Irchel vor rund vier Jahrzehnten verdreifacht. Es besteht daher für das gesamte Areal ein umfangreicher und dringli- cher Ausbau- und Erneuerungsbedarf sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
Zur Klärung der künftigen Entwicklung ist für den Campus Irchel ge- mäss kantonalem Richtplan, den der Kantonsrat am 18. März 2014 fest- gesetzt hat, eine Gebietsplanung erforderlich (vgl. Kapitel 6.1.2, Nr. 7 des kantonalen Richtplans). Hinsichtlich der Themen Bildung, Lehre und Forschung, Wohnen, Dienstleistungen, Landschaft sowie der Erweite- rung des Staatsarchivs ist der Koordinationsbedarf ausgewiesen. Ge- stützt auf die Ergebnisse der Gebietsplanung, können sodann die Eck- werte für die Weiterentwicklung des Standortes Irchel im kantonalen Richtplan behördenverbindlich verankert werden.
B. Erkenntnisse der Testplanung Zur Erarbeitung eines konsolidierten Zukunftsbildes für den Stand- ort Irchel wurde im Verlaufe des Jahres 2013 im Auftrag der Bildungs- direktion und der Universität Zürich sowie im Dialog mit dem Staats- archiv und der Stadt Zürich unter Federführung der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung) eine entsprechende Gebietsplanung durchgeführt. Dabei wurde mittels einer Testplanung das Entwicklungspotenzial für den Standort Irchel zu einem zeitgemässen und zukunftsfähigen Gesamt- campus ausgelotet. Die Projektorganisation setzte sich aus einer Behördendelegation und einer Begleitgruppe, bestehend aus Fachdelegation, Expertinnen und Experten und Projektteam, zusammen. Eine externe Stabsstelle unter- stützte die Projektleitung. Die Projektvorschläge der zwei vorgängig be- stimmten Planungsteams giuliani.hönger mit Appert Zwahlen und KCAP Architects & Planners wurden im Rahmen von drei Workshops und einer Schlussveranstaltung besprochen. Im Anschluss an die offen geführte Projektdiskussion erfolgte zeitnah die Information der Behördendele- gation über die wesentlichen Erkenntnisse. Die Beiträge der beiden Pla- nungsteams wurden im entsprechenden Ergebnisbericht der Testplanung erläutert und gewürdigt. Für die künftige Entwicklung des Campus Irchel konnten dabei folgende Nachweise erbracht werden: – Die langfristige Bereitstellung von 350 000 m2 Hauptnutzfläche, die einem Zuwachs von 200 000 m2 oder 130% gegenüber heute entspricht, ist realisierbar. Damit kann der Bedarf von Universität, Staatsarchiv und hochschulaffinen Drittnutzungen gedeckt werden. Bis 2035 lässt sich eine erste grössere Etappe verwirklichen («First Step»). – Der Erhalt der Parkanlage Irchel ist trotz der angestrebten Erhöhung der Dichte möglich.
– Die Integration hochschulaffiner Drittnutzungen ist sinnvoll, um einer- seits die Beziehung zum städtischen Umfeld herzustellen und ander- seits die Aufwertung des Campus Irchel selbst zu fördern. Dies um- fasst auch das studentische Wohnen. – Die markante bauliche Entwicklung lässt sich stadtverträglich umset- zen. Durch Ausbildung einer sogenannten «Stadtsilhouette» und einer differenzierten Volumenanordnung in den Teilbereichen des Campus Irchel können die Neubauten in den charakteristischen Kontext des Bestandes eingefügt werden.
C. Kernaussagen des Masterplans Beruhend auf den Erkenntnissen der Testplanung wurde ein Master- plan erarbeitet. Dieser enthält insbesondere ein von allen Beteiligten getragenes Zukunftsbild für den Campus Irchel mit folgenden Zielset- zungen: – Teilidentitäten profilieren: Der Campus Irchel soll aus dem Zusam- menwirken der Teilräume «Irchel-Nord», «Irchel-Mitte» und «Irchel- Süd» entstehen, wobei der zusammenhängende Grünraum Irchelpark das verbindende Element darstellt. Für die Profilierung wird auf iden- titätsstiftende, historische Elemente zurückgegriffen und arealspezi- fisch die Baustruktur, die Nutzungsdurchmischung und die Raumbil- dung interpretiert und weiterentwickelt. – Vernetzung: Neben der Anbindung des Campus Irchel an das städti- sche Umfeld und der Gewährleistung der Kontinuität der Grünräume steht die konkrete Vernetzung der Teilbereiche untereinander im Vor- dergrund. Hierzu sind die Entwicklung der inneren Achse «Irchel- Mitte» und die Einführung eines Boulevards als vernetzendes Ele- ment zwischen «Irchel-Mitte» und «Irchel-Nord» vorgesehen. – Grünräume Irchelpark: Die Grünräume des Campus Irchel sollen differenziert entwickelt sowie les- und erlebbar gemacht werden. Wäh- rend der «Irchelpark-West», die südliche Freihaltezone und der Land- schaftsraum an der Frohburgstrasse zu erhalten und zu sichern sind, soll zwischen «Irchel-Nord» und «Irchel-Mitte» ein redimensionier- ter, hochwertiger Freiraum geschaffen werden. – Hochschulaffine Drittnutzungen: Im Rahmen einer ganzheitlichen Cam- pusentwicklung sollen hochschulaffine Drittnutzungen in die Anlage integriert werden. Dabei steht studentisches Wohnen in den Teilberei- chen «Irchel-Nord» und «Irchel-Süd» im Vordergrund. Die öffentli- chen Schlüsselnutzungen der Universität Zürich (Mensa, Vortragssaal, Bibliothek) sind an geeigneten prominenten Lagen zu positionieren.
– Baubereiche und Stadtsilhouette: Innerhalb von Baubereichen sollen die jeweiligen Entwicklungsmassnahmen und spezifischen Strategien im Umgang mit dem Bestand sowie Baufelder für Neubauten defi- niert werden. Mit der Ausbildung einer sogenannten «Stadtsilhouette» zur Winterthurerstrasse und zum «Irchelpark-West» wird ein ange- messener Auftakt für den Campus Irchel geschaffen. Es ist beabsich- tigt, die Dichte im Bereich «Stadtsilhouette» und im Teilareal «Irchel- Nord» markant zu erhöhen. Neben diesen Zielsetzungen konkretisiert der Masterplan auch Leit- ideen für die Teilräume «Irchel-Mitte», «Irchel-Nord», «Irchel-Süd» und «Irchelpark», benennt den Vertiefungsbedarf und die Massnahmen zur Umsetzung. Um die Handlungsorientierung des Masterplans zu unter- streichen, werden die einzelnen Umsetzungsschritte schliesslich mit zeit- licher Einordnung und Benennung der Zuständigkeiten in einer Um- setzungsagenda zusammengeführt. Dabei wird zwischen einer Startphase bis 2025, der baulichen Umsetzung bis 2035 («First Step») und der voll- ständigen Verwirklichung des Zukunftsbildes bis 2050 («Second Step») unterschieden.
D. Gebietsmanagement Der vorliegende Masterplan Campus Irchel enthält Leitplanken für die langfristige, integrale räumliche Entwicklung dieses universitären Standortes. Die im Laufe der Gebietsplanung etablierte Zusammenar- beit der Projektpartner hat sich bewährt und soll zur Umsetzung des Masterplans im Rahmen eines Gebietsmanagements fortgeführt werden. Damit wird die Koordination der anstehenden Aufgaben und vorzuneh- menden Vertiefungsarbeiten gewährleistet. Im Gebietsmanagement Cam- pus Irchel sollen Vertreterinnen und Vertreter der Bildungsdirektion und der Baudirektion, der Universität sowie der Stadt Zürich Einsitz nehmen. Die operative Führung des Gebietsmanagements und die Be- gleitung durch externe Auftragnehmende obliegen einem Projektteam unter Leitung des Amtes für Raumentwicklung.
E. Weiteres Vorgehen Auf der Grundlage des vorliegenden Masterplans Campus Irchel sind möglichst rasch die entsprechenden Eckwerte in Planungsinstrumente auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene überzuführen. Die Re- gelung der Finanzierung erfordert in jedem Fall gesonderte Beschlüsse gemäss den gesetzlichen Zuständigkeiten. Zudem sind der Masterplan Campus Irchel und der Masterplan 2014 Hochschulgebiet Zürich Zent- rum (vgl. RRB Nr. 679/2014) inhaltlich aufeinander abzustimmen.
Die im kantonalen Richtplan zu verankernden Eckwerte für die Ent- wicklung des Campus Irchel sollen einen vergleichbaren Konkretisie- rungsgrad wie jene für das Hochschulgebiet Zürich-Zentrum oder den nationalen Innovationspark, Hubstandort Dübendorf, aufweisen. Sofern die anstehenden Aufgaben und zu vertiefenden Punkte im Rahmen des Gebietsmanagements rasch bearbeitet werden können, ist bereits eine Anpassung im Rahmen des sogenannten Richtplanpakets 2015 vorge- sehen, das voraussichtlich im Herbst 2015 öffentlich aufgelegt und bis Frühjahr 2016 dem Kantonsrat überwiesen werden soll. Diese Richt- planfestlegung wird anschliessend die Grundlage für den Erlass kanto- naler Gestaltungspläne nach § 84 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) darstellen. Im Verbund der kantonalen Nutzungsplanung und der kommunalen Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich bestehen dann die grundeigentümerverbindlichen Vorgaben für die Entwicklung des Campus Irchel.
F. Zustimmung zum Masterplan Dem vorliegenden Masterplan ist zuzustimmen. Die Zustimmung der Universitätsleitung liegt mit Schreiben vom 16. Juni 2014 bereits vor. Die Baudirektion ist zu beauftragen, den Stadt- rat von Zürich zur Zustimmung zum Masterplan Campus Irchel einzu- laden.
G. Veröffentlichung des Beschlusses Die Veröffentlichung erfolgt erst nach Vorliegen der Zustimmung des Stadtrates von Zürich zum Masterplan Campus Irchel.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Masterplan Campus Irchel wird zugestimmt.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, den Stadtrat von Zürich zur Zu- stimmung zum Masterplan Campus Irchel einzuladen.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion, der Universität Zürich und der Stadt Zürich den Auf- bau eines Gebietsmanagements vorzunehmen und die erforderlichen Abklärungen auszulösen.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, gestützt auf den Masterplan und die Erkenntnisse des Gebietsmanagements Eckwerte zur Entwicklung des Campus Irchel für den kantonalen Richtplan zu konkretisieren und dem Regierungsrat eine entsprechende Richtplananpassung zur Ermäch- tigung für die öffentliche Auflage vorzulegen.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Zustimmung des Stadtrates von Zürich zum Masterplan Campus Irchel nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022, Zürich, die Universität Zürich, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli