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Entscheid

RRB Nr. 1064/2015

Härtefallkommission, Amtsdauer 2015-2019, Wahl

18. November 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2015

1064. Härtefallkommission (Rest Amtsdauer 2015–2019)

Erwägungen

Vor dem Hintergrund der für den 14. Juni 2015 angesetzten Volksabstim- mung über die kantonale Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthalts- status» verlängerte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1365/2014 die Amtsdauer 2011–2015 der Härtefallkommission bis längstens 31. Dezem- ber 2015. Am 14. Juni 2015 lehnten die Stimmberechtigten die kantonale Volks- initiative ab. Die Härtefallkommission ist damit nun ab 1. Januar 2016 für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 zu wählen. Gemäss § 55 Abs. 3 der Verordnung über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (VOG RR) dürfen Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter im Zeitpunkt ihrer Wahl oder Wiederwahl das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Sowohl der Präsident, der Vizepräsident wie auch mehrere Mitglieder der Härtefallkommission haben das 70. Altersjahr vollendet und können demgemäss nicht mehr wiedergewählt werden. Sie sind durch neue Mit- glieder zu ersetzen. Gemäss § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Härtefallkommission (LS 142.31) soll sich diese einschliesslich der Präsidentin oder des Präsi- denten aus sieben bis neun Mitgliedern zusammensetzen. Die Kommis- sionsmitglieder sollen mit dem Ausländer- und Asylwesen vertraut sein oder über eine juristische Ausbildung verfügen. Der Kommission sollen namentlich Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen, der kantonalen kirchlichen Körperschaften, von Hilfs- werken und der Gemeinden angehören.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglieder der Härtefallkommission werden ab 1. Januar 2016 für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt: Präsident: – Bornhauser Martin, lic. iur., ehemaliger Stadtpräsident von Uster, Bühl- strasse 2, 8606 Nänikon Vizepräsident: – Schätzle Reinhold, Dr., ehemaliger Oberrichter, Oberlandstrasse 35, 8133 Esslingen Mitglieder: – Cavigelli Zeno, Dr. theol., Mitglied der Zentralkommission der Rö- misch-katholischen Körperschaft, Zürich, Gloriastrasse 72, 8044 Zürich – Dubno Samuel, lic. oec. publ., ehemaliger Delegierter des ICZ-Vor- standes, Bellariastrasse 50, 8038 Zürich – Eberli Mark, Stadtpräsident, Im Obstgarten 23, 8180 Bülach – Elmiger Max, lic. theol., Direktor Caritas Zürich, Hintergasse 6, 8180 Bülach – Heyn Thomas, interimistischer Leiter der Fachstelle für Integrations- fragen, Zürich – Fark-Grüninger Michèle, lic. phil., Leiterin Fachbereich Psychologie streetchurch reformierte Kirche Zürich, Dennlerstrasse 25d, 8047 Zü- rich – Völger Marion, Dr. iur., MAE, Leiterin Rechtsdienst Volksschulamt, Ackersteinstrasse 50, 8049 Zürich

II. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi