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Entscheid

RRB Nr. 1066/2011

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2012/13 (Bachelor) und 2015/16 (Master), Festlegung

6. September 2011Deutsch3 min

Source zh.ch

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2012/13 (Bachelor) und 2015/16 (Master), Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2011

1066. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2012/13 (Bachelor) und 2015/16 (Master) Mit Beschluss Nr. 1719/2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschrän- kungsverordnung, LS 415.432) neu erlassen. Der Neuerlass erfolgte unter anderem aufgrund der Umstellung des Medizinstudiums auf das Bolognamodell mit seinen gestuften Studiengängen. Die Regelungen über die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festlegung der Studien- plätze blieben im Wesentlichen unverändert. Gemäss § 3 der Zulassungsbeschränkungsverordnung legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstu- diengänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Master- studiengänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berück- sichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) aus plane- rischen Gründen die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2012/13 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über allfällige Zu- lassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regie- rungsrat im Frühjahr 2012 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungsbeschränkungsverord- nung). Der Regierungsrat hat im November 2010 die Aufnahmekapazität – gemäss damals geltender Zulassungsbeschränkungsverordnung noch ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterstufe – für das erste Studienjahr 2011/12 für die Medizinischen Fakultät auf 290 (Human- medizin: 240 Plätze, einschliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahn- medizin: 50 Plätze) und für die Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 Studien- plätze festgelegt (RRB Nr. 1594/2010). Da die Rahmenbedingungen für das Studienjahr 2012/13 keine Änderung erfahren haben, ist für die Bachelorstufe an dieser Aufnahmekapazität festzuhalten.

Gleiches gilt grundsätzlich auch für die anschliessende Masterstufe des ersten Studienjahrs 2015/16. Für die Humanmedizin stehen unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten unverändert 240, für die Zahn- medizin noch 44 und für die Veterinärmedizin 60 Plätze zur Verfügung. Die geringeren Aufnahmekapazitäten bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergeben sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe (bisher Übergang 3./4. Studienjahr); sie entsprechen der bisherigen Anzahl Studienplätze. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 22. August 2011 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizi- nischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen. Mit einer Aufnahmekapazität von 290 Studienplätzen verfügt die Medizinische Fakultät im Vergleich zu 2007 über 40 zusätzliche Studien- plätze. Die Empfehlung des Schweizerischen Wissenschafts- und Tech- nologierats (SWTR) vom Herbst 2007, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Humanmedizin landesweit um 20% zu erhöhen, ist damit am Standort Zürich weitgehend erfüllt. Es ist jedoch angezeigt, den dama- ligen Bericht des SWTR aktualisieren und im Hinblick auf möglichen zusätzlichen Handlungsbedarf überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten sind im nationalen Rahmen auf Ebene der Schweizerischen Universi- tätskonferenz (SUK) und der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) durchzuführen (vgl. RRB Nr. 601/2011).

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2012/13 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: – Humanmedizin: 240 Plätze, einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik – Zahnmedizin: 50 Plätze – Veterinärmedizin: 80 Plätze.

II. Für die Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2015/16 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: – Humanmedizin: 240 Plätze, einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik – Zahnmedizin: 44 Plätze – Veterinärmedizin: 60 Plätze.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi