RRB Nr. 1067/2012
Sozialhilfeeinrichtungen der Drogenhilfe der Stadt Zürich, Subvention, Zusicherung
24. Oktober 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Sozialhilfeeinrichtungen der Drogenhilfe der Stadt Zürich, Subvention, Zusicherung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2012
1067. Sozialhilfeeinrichtungen der Drogenhilfe
Erwägungen
der Stadt Zürich (Subvention) Gemäss § 46 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes kann der Staat Beiträge an Einrichtungen gewähren, die der Betreuung von Hilfebedürftigen die- nen. Die Einrichtungen der Gemeinden für Suchtmittelabhängige und Randständige dienen diesem Zweck. Sie sind daher grundsätzlich sub- ventionsberechtigt. Im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 wurden die damaligen Beiträge gesamthaft um rund die Hälfte auf Fr. 4 118 000 gesenkt. Wie im Vorjahr (vgl. RRB Nr. 1254/2011) verteilt sich der Be- trag wie folgt: in Franken Stadt Zürich 2 650 000 Stadt Winterthur 440 000 Bezirk Affoltern 27 000 Bezirk Andelfingen 26 000 Bezirk Bülach 170 000 Bezirk Horgen 160 000 Region Limmattal 80 000 Bezirk Meilen 150 000 Region Zürcher Oberland 415 000 Gesamtbetrag 4 118 000 Die Beiträge werden in Form von Subventionen geleistet, die als neue Ausgaben gemäss § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes zu behandeln sind. Der Betrag an die Stadt Zürich übersteigt Fr. 1 000 000 und ist auf- grund der finanzrechtlichen Zuständigkeit durch den Regierungsrat zu bewilligen (§ 39 lit. a Finanzcontrollingverordnung, e contrario). Die üb- rigen Beiträge liegen in der Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion. Die Dienstabteilung Soziale Einrichtungen und Betriebe des Sozial- departements der Stadt Zürich verfügte über folgende Plätze: – 355 Plätze im Bereich begleitetes Wohnen – 353 Plätze in Arbeitsintegrationsprogrammen – 97 Plätze im ergänzenden Arbeitsmarkt – 52 Plätze im Bereich Notschlafstellen und Notbetten für Randständige – 20 Plätze in der betreuten Nachtpension, ein Angebot für Langzeit- nutzerinnen und -nutzer der Notschlafstelle und obdachlose Einzel- personen
– 854 tägliche Konsumationsplätze bei «Joblade» und «Sprungbrett/ Palettino» – 153 Plätze im «t-alk» sowie im «t-city», den niederschwelligen Treff- punkten für Alkoholabhängige Gesamthaft wurden damit 1884 Plätze in Einrichtungen der Dezent- ralen Drogenhilfe betrieben. Hinzu kamen die Beratungsangebote «Streetwork» und «Flora Dora». Das anrechenbare Defizit für diese Leistungen beläuft sich auf Fr. 27 143 340 und liegt im Rahmen des Vorjahres. Die Subvention für 2011 soll unverändert auf Fr. 2 650 000 festgesetzt werden. Die durch die Sicherheitsdirektion an die weiteren Trägerschaften auszurichtenden Subventionen entsprechen ebenfalls denjenigen des Vorjahres. Der Betrag von Fr. 2 650 000 für die vorliegende Subvention an die Stadt Zürich ist im Budget 2012 enthalten und wird dem Buchungskreis Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, Konto 3632 3 35500, Betriebssubven- tionen an Gemeinden für Heime gemäss Sozialhilfegesetz, belastet.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sozialhilfeeinrichtungen der Drogenhilfe der Stadt Zürich wird an die beitragsberechtigten Kosten 2011 von Fr. 27 143 340 eine Subvention von Fr. 2 650 000 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, zugesichert.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an das Sozialdepartement der Stadt Zürich, Soziale Ein- richtungen und Betriebe, Werdstrasse 75, Postfach, 8036 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi