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Entscheid

RRB Nr. 1068/2015

Meliorationen, Hochfelden, Unterhaltsordnung, Neuerlass, Genehmigung

18. November 2015Deutsch1 min

Source zh.ch

Meliorationen, Hochfelden, Unterhaltsordnung, Neuerlass, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2015

1068. Meliorationen, Gemeinde Hochfelden (Unterhaltsordnung,

Erwägungen

Neuerlass, Genehmigung) Die Gemeinde Hochfelden ersucht um Genehmigung der neuen Unter- haltsordnung. Die Statuten vom 11. Dezember 1990 entsprachen nach ver- schiedenen Gesetzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Gemeindeversamm- lung hat deshalb am 18. Juni 2014 neue Statuten beschlossen, welche die bisherigen ersetzen. Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestim- mungen und sind daher zu genehmigen (§ 104 Abs. 2 Landwirtschafts- gesetz vom 2. September 1979).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Unterhaltsordnung vom 18. Juni 2014 der Gemeinde Hochfelden wird genehmigt.

II. Die Gemeinde wird eingeladen, die Statuten zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: je zwei Exemplare an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft und Wald, fünf Exemplare an das Grundbuchamt Bülach. Die Originalstatuten bleiben bei der Gemeinde.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Hochfelden, Gemeindehaus- strasse 4, 8182 Hochfelden, den Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, das Grundbuchamt Bülach, 8180 Bülach, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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