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Entscheid

RRB Nr. 1076/2020

Sportfonds, Beiträge, Mitteleinsatz

11. November 2020Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2020

1076. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2021)

Erwägungen

1. Gestützt auf § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) werden die Mittel des Sport- fonds für den Jugend-, Breiten- und Amateursport eingesetzt. Die Grund- sätze dazu finden sich im Sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006). Der Regierungsrat beschliesst jeweils gegen Ende Jahr über den Mitteleinsatz im Folgejahr. Hauptsäch- liche Grundlage bilden dabei die bis dahin eingegangenen und behan- delten Beitragsgesuche.

2. Für das Jahr 2020 wurden dem Sportfonds aus dem kantonalen An- teil am Ertrag der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swiss- los) Fr. 25 777 342 zugewiesen. Dies entspricht 30% des Ertragsanteils. Der Fondsbestand Ende 2020 beträgt voraussichtlich 90 Mio. Franken. Darin enthalten ist der Immobilienbestand des im Sportfonds geführten Sportzentrums Kerenzerberg (Anlagevermögen von 56 Mio. Franken) (vgl. nachfolgend Ziff. 3.b.).

3. 2021 sind die Mittel aus dem Sportfonds wie folgt einzusetzen:

a. Zürcher Kantonalverband für Sport (Entschädigung, Verbandsanteil) Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportvereine und -verbände erfüllt im Rahmen der Leistungs- vereinbarung mit der Sicherheitsdirektion vom 5. Juli 2018 verschiede- ne Aufgaben für den Kanton. Dafür wird er mit Fr. 900 000 entschädigt. Zudem wird ihm für die Förderung des Vereins- und Verbandssports in den ihm angeschlossenen Vereinen und Verbänden der sogenannte Ver- bandsanteil aus dem Sportfonds zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung dieses Verbandsanteils erfolgt in einem verbandsdemokratischen Verfah- ren. Gemäss Gesuch vom 14. Oktober 2020 sind folgende Mittel für 2021 zu bewilligen: – Fr. 1 257 563 für Beiträge an Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen – Fr. 1 499 995 für Beiträge an Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Sportverbände – Fr. 768 000 für Grundbeiträge an Sportverbände

– Fr. 1 410 000 für Dienstleistungen zugunsten von Sportverbänden und -vereinen – Fr. 500 000 für Projekte und Anlässe der Sportverbände und -vereine und Sportvereinsnetze Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für den ZKS auf Fr. 6 335 558.

b. Sportzentrum Kerenzerberg Das kantonale Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach GL wird im Auftrag der Sicherheitsdirektion durch den ZKS betrieben. Die Tarife sind auf die Sportförderung ausgerichtet und nicht kostendeckend. Da- raus ergibt sich gemäss Budget des ZKS vom 14. Oktober 2020 für 2021 eine Betriebsunterdeckung von Fr. 1 860 000. Diese wird aus dem Sport- fonds gedeckt. Auch der Bau und der Unterhalt des Sportzentrums wer- den aus dem Sportfonds bestritten. 2021 ergibt sich für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums ein Gesamtbetrag von Fr. 2 863 000 (Ab- schreibungen Fr. 1 514 000, Zinsaufwand Fr. 455 000, Unterhalts- und Sach- aufwand Fr. 894 000). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für das Sport- zentrum Kerenzerberg auf Fr. 4 723 000.

c. Beiträge an Sportanlagen Bei den aus dem Sportfonds unterstützten Sportbauvorhaben ist zu unterscheiden zwischen den Sportanlagen, die im Kantonalen Sportan- lagenkonzept (KASAK ZH) enthalten sind, und den übrigen Sportan- lagen, die Gemeinden oder Dritten bzw. Sportvereinen oder -verbänden gehören. Die Beitragsgesuche für KASAK-ZH-Anlagen bearbeitet die KASAK-ZH-Kommission, Gesuche für die übrigen Sportanlagen wer- den im Auftrag des Sportamts durch den ZKS bearbeitet. Im Bereich der KASAK-ZH-Anlagen sind für vier Bauvorhaben Fr. 109 000 zu bewilligen, bei den übrigen Sportanlagen von Gemeinden und Dritten sind für 39 Bauvorhaben Fr. 12 245 000 zu bewilligen und bei den übrigen Sportanlagen von Vereinen und Verbänden sind für 39 Bau- vorhaben Fr. 1 031 300 zu bewilligen. Zu beachten ist, dass im Rahmen einer ersten Serie bereits Beiträge an Sportanlagen von Fr. 4 064 800 be- willigt wurden (vgl. RRB Nr. 655/2020). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Beiträge an Sportanlagen auf Fr. 13 385 300.

d. Sportförderung Verschiedene Aktivitäten und Projekte im Jugend-, Amateur- und Brei- tensport werden durch das Sportamt mit Mitteln aus dem Sportfonds unterstützt. Für 2021 sind folgende Mittel zu bewilligen: – Fr. 1 550 000 für den Nachwuchssport gemäss dem mit RRB Nr. 887/ 2011 genehmigten Konzept. Die Beiträge gehen an die unterstützungs- berechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren. – Fr. 1 300 000 für besondere Aktivitäten und Projekte des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports (Beiträge, Sachaufwand). Darunter fällt unter anderem die Unterstützung von Sportveranstaltungen. – Fr. 380 000 für das kantonale Ausbildungs- und Unterstützungspro- gramm für jugendliche Hilfsleiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. – Fr. 950 000 an Förderbeiträge für freiwillige Schulsportkurse gemäss Konzept Sport im schulischen Umfeld vom 15. März 2013 und Fr. 250 000 an den Kantonalverband Zürich für Sport in der Schule für seine Leis- tungen im freiwilligen Schulsport, vor allem die Organisation von Be- zirksturnieren und kantonalen Meisterschaften für Schulsportgruppen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für die Sport- förderung durch das Sportamt auf Fr. 4 430 000.

4. Zusammengefasst ist damit aus dem Sportfonds für das Jahr 2021 folgender Mitteleinsatz zu bewilligen: in Franken Zürcher Kantonalverband für Sport (lit. a) 6 335 558 Sportzentrum Kerenzerberg (lit. b) 4 723 000 Beiträge an Sportanlagen (lit. c) 13 385 300 Sportförderung (lit. d) 4 430 000 Total 28 873 858 Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ist im Budgetentwurf 2021 eingestellt. Nach Inkrafttreten des Lotteriefondsgesetzes (Vorlage 5520) wird für den Mitteleinsatz aus dem Sportfonds künftig die darin festgelegte Zu- ständigkeitsregelung zur Anwendung gelangen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Mitteleinsatz von Fr. 28 873 858 gemäss Ziff. 4 der Erwägun- gen für die Sportförderung im Jahr 2021 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird bewilligt.

II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli