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Entscheid

RRB Nr. 1077/2018

Mittelschulgesetz, Änderung, Ausgleich behinderungsbedingter Erschwernisse, Inkraftsetzung

14. November 2018Deutsch2 min

Source zh.ch

Mittelschulgesetz, Änderung, Ausgleich behinderungsbedingter Erschwernisse, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. November 2018

1077. Mittelschulgesetz (Änderung vom 4. Juni 2018; Ausgleich

Erwägungen

behinderungsbedingter Erschwernisse; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 4. Juni 2018 eine Änderung des Mittelschul- gesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21; Ausgleich behinderungsbeding- ter Erschwernisse; ABl 2018-06-15). Mit Verfügung vom 24. August 2018 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendums- frist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2018-08-31). Diese Verfügung ist rechts- kräftig. Die Änderung des Mittelschulgesetzes kann auf Beginn des Früh- lingssemesters 2019 (25. Februar 2019) in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 4. Juni 2018 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 wird auf den 25. Februar 2019 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechts- mittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Disposi- tiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli