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Entscheid

RRB Nr. 1078/2014

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Rickenbach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

22. Oktober 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Rickenbach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2014

1078. Gemeindeordnung (Rickenbach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde und der Primar- schulgemeinde Rickenbach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 6. Juli 2014 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde Rickenbach beschlossen. Die Neuerungen treten auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeord- nung werden die bisherige Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach vom 21. Oktober 2007 (RRB Nr. 11/2008) sowie die Gemein- deordnung der Primarschulgemeinde Rickenbach vom 28. September 2008 (RRB Nr. 51/2009) aufgehoben. Die Primarschulpflege erhält die Stellung einer Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Ge- meinderat Einsitz. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Ricken- bach am 6. Juli 2014 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Rickenbach, Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, die Primarschulpflege Rickenbach, Mü- lihaldenstrasse 16, 8545 Rickenbach, den Bezirksrat Winterthur, Lind- strasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi