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Entscheid

RRB Nr. 1082/2012

Verein Zürich Tourismus, Staatsbeitrag, Bewilligung

24. Oktober 2012Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2012

1082. Verein Zürich Tourismus, Staatsbeitrag

Erwägungen

Der Verein Zürich Tourismus (nachfolgend: Zürich Tourismus; vormals Verkehrsverein Zürich) mit Sitz in Zürich fördert in Verbindung mit den Behörden, dem Gastgewerbe, den Kulturinstituten und anderen interessierten Kreisen den Tourismus für die Tourismusregion Zürich. Seine Mittel schöpft er aus Mitgliederbeiträgen, Beiträgen der Stadt Zürich und des Kantons Zürich, Logiernachttaxen, Erträgen aus kom- merzieller Tätigkeit sowie freiwilligen Zuwendungen. Der Verein erhält seit 1928 einen jährlichen Staatsbeitrag, dessen Höhe 2012 Fr. 270 000 betrug. Der diesen Beiträgen zugrunde liegende Regierungsratsbe- schluss stammt aus dem Jahr 1989 (RRB Nr. 2316/1989). Seither hat sich das Umfeld verändert, haben sich neue Formen der Zusammenarbeit herausgebildet (insbesondere ISDM, nachstehend) und der Verein trägt nicht mehr den im Beschluss genannten Namen (Verkehrsverein Zü- rich). Aus diesen Gründen ist der Beitrag an Zürich Tourismus zu er- neuern. Der Tourismus hat eine lange Tradition und ist für die Volkswirtschaft der Schweiz und insbesondere auch des Kantons von grosser Bedeu- tung. Zürich verzeichnet heute am meisten Übernachtungen in der Schweiz. Hinzu kommt, dass die Tourismuswerbung in jüngster Zeit vermehrt auch als Instrument der Standortförderung genutzt wird. Während zu Beginn der staatlichen Unterstützung des damaligen Ver- kehrsvereins Zürich insbesondere das Führen von Auskunftsbüros und die direkte Gästebetreuung ausschlaggebend waren, wird der Tourismus heute breiter gesehen und auch als Möglichkeit zur Vermarktung des Standortes insgesamt und damit als Instrument der Standortförderung verstanden. Der Tourismus hilft, das Produkt «Wirtschaftsstandort Zürich» im globalen Standortwettbewerb bekannt zu machen und zu positionieren. Da der internationale Standortwettbewerb in den letzten Jahren härter geworden ist, wird vermehrt nach einer eindeutigen und unverwechselbaren Positionierung gestrebt. Zu diesem Zweck wird vielerorts das Instrument der Marke eingesetzt (vgl. Graubünden, Tirol usw.; vgl. RRB Nr. 1680/2010). Diese Synergien zwischen Standortför- derung und Tourismus sind zum eigenen Vorteil zu nutzen. Vor diesem

Hintergrund und in Übereinstimmung mit den Legislaturzielen hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 836/2011 ein Integriertes Standort- und Destinationsmarketing (ISDM) beschlossen, in dessen Rahmen die Partner Zürich Tourismus, Stadt Zürich und Kanton Zürich ihre Kräfte bündeln, um die vorhandenen Qualitäten Zürichs als hervorragender Wirtschafts-, Wissenschafts-, Tourismus- und Lebensstandort sichtbar zu machen. Langfristig soll dadurch eine ebenso wirksame wie effiziente Vermarktung des Standorts Zürich sichergestellt werden. Die Promo- tionskosten der einzelnen Partner lassen sich zudem langfristig tenden- ziell senken, weil die gleiche Botschaft (auch durch gemeinsames Logo und Claim) vielfach verwendet wird. Aufgrund ihrer engen Verbindung zur Standortförderung fällt die Tourismusförderung in die Zuständigkeit der Volkswirtschaftsdirektion (lit. D Ziff. 6 Anhang 1 VOG RR). Die Beiträge an Zürich Tourismus erfüllen somit verschiedene öffent- liche Interessen. Deshalb und weil eine verursachergerechte Finanzie- rung durch die Nutzniesser faktisch unmöglich ist, unterstützen Bund und Kantone die Tourismuswerbung seit Langem. Im Hinblick auf die angemessene Beitragshöhe gilt nach wie vor der in RRB Nr. 2316/1989 festgehaltene Grundsatz, wonach sich die bewährte Aufgabenteilung im Tourismusbereich – die öffentliche Hand sorgt in erster Linie für die auch dem Tourismus dienende Infrastruktur (Strassen, öffentlicher Ver- kehr, Flughafen; kulturelle Einrichtungen, Sporteinrichtungen), während die Privatwirtschaft vor allem für die Tourismusbereiche im engeren Sinn (Beherbergung, Werbung) zu sorgen hat – auch in der Bemessung des Staatsbeitrags wiederspiegeln soll. Zürich Tourismus erbringt auf- grund seiner gut entwickelten Infrastruktur und seines guten Netzwerks wirksame Werbe- und Dienstleistungen zugunsten des ganzen Kantons. Die bisherige jährliche Subvention von Fr. 270 000 ist angemessen. Sie ist dem Verein Zürich Tourismus für die nächsten vier Jahre in diesem Betrag zuzusichern. Dazu ist eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 080 000 zu bewilligen. Sie geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, und ist im Budgetentwurf 2013 enthal- ten sowie für die Planjahre 2014–2016 im KEF 2013–2016 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Verein Zürich Tourismus wird für die Jahre 2013–2016 eine jähr- lich auszuzahlende Subvention von Fr. 270 000, insgesamt Fr. 1 080 000, als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, zugesichert.

II. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi