RRB Nr. 1084/2020
Schloss Laufen am Rheinfall, Umsetzung Parkraumkonzept, Bewilligung
11. November 2020Deutsch6 min
Source zh.ch
Schloss Laufen am Rheinfall, Umsetzung Parkraumkonzept, Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2020
1084. Schloss Laufen am Rheinfall, Umsetzung Parkraumkonzept
Erwägungen
Ausgangslage Die Tourismusdestination Rheinfall ist mit ihren insgesamt über 1,5 Mio. Besucherinnen und Besuchern pro Jahr touristisch eine der drei gröss- ten Attraktionen der Schweiz. Für die Besucherinnen und Besucher des südlichen Rheinufers stehen beim Schloss Laufen gegenwärtig verschie- dene Parkierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Hauptparkplätze be- finden sich in unmittelbarer Nähe des Schlosses und des Rheinfalls. Dazu gehören der Parkplatz 1 «Schloss Laufen» und der Parkplatz 2 «Laufer- feld» sowie der Parkplatz 3 «Schlossfeld» entlang der Lauferstrasse, de- ren Grundstücke sich im Finanzvermögen befinden. Zudem können bei hohem Besucheraufkommen zusätzliche Parkfelder am Rheinfallweg «Rihalden» und auf dem Werkhofareal im Sinne von temporären Über- laufparkplätzen zugänglich gemacht werden. Die Parkflächen auf dem Werkhofareal sind dem Strassenfonds zugeteilt und jene am Rheinfall- weg befinden sich in Privatbesitz. Zurzeit ist die Benutzung dieser Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher kostenlos. Mit der Umsetzung des Parkraumkonzepts wird das Parkieren für einen Besuch des Schlosses Laufen und des Rheinfalls ge- bührenpflichtig wie auf der nördlichen Seite des Rheinfalls auf dem Ge- biet des Kantons Schaffhausens. Für die Einführung der Parkplatzbewirt- schaftung sind bei den Parkplätzen «Schloss Laufen» und «Lauferfeld» bauliche Massnahmen erforderlich. Die Einführung von gebührenpflich- tigen Parkplätzen geschieht im Einklang mit Empfehlungen zur touris- tischen Entwicklung aufgrund von Studien der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion. Die Berechnung für die Jahre 2022–2025 ging im Vorfeld der Covid-19-Pandemie von jährlich rund 660 000 Besuche- rinnen und Besuchern aus. Die Parkgebühren würden sich auf jährlich rund 1,5 Mio. Franken belaufen. Gemäss Geschäftsmietvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Betreiberin des Schlosses Laufen partizipiert der Mieter an den Einnahmen der Parkgebühren mit 33% der Jahres- einnahmen. Folglich verbleiben rund 1 Mio. Franken pro Jahr beim Kan- ton. Die Einnahmen sind im Budget und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan einzustellen.
Projekt Die Umsetzung der Parkplatzbewirtschaftung beruht auf dem von der Volkswirtschaftsdirektion (Amt für Verkehr) erarbeiteten Parkraum- konzept für das südliche Rheinfallufer. Parkplatzbewirtschaftung Die Struktur der Parkplätze «Schloss Laufen» und «Lauferfeld» ist für die Einrichtung der Bewirtschaftungsanlage (Ein- und Ausfahrsäulen, Schranken und Kassenautomat) anzupassen. Eine Einfahrt beim Park- platz «Schloss Laufen» wird zusätzlich mit einem Höhenmesser ausge- stattet, damit für Fahrzeuge, die höher als 2,90 m sind, wie beispielsweise Reisebusse, eine spezifische Parkgebühr erhoben werden kann. Die An- zahl Parkplätze für Personenwagen verringert sich leicht, da zusätzliche Parkfelder für gehbehinderte Personen sowie Veloabstellplätze mit Lade- stationen und Schliessfächern geschaffen werden. Der Parkplatz «Schloss- feld» wird auf das Kurzzeitparkieren umgestellt und mit einer Parkuhr ausgestattet. Die zulässige Parkierdauer von längstens acht auf zwei Stun- den herabgesetzt. Durch die neue Parkplatzbewirtschaftung können neben den Besuche- rinnen und Besuchern des Schlosses Laufen und des Rheinfalls auch sol- che der Kirche und des Friedhofs nicht mehr kostenlos parkieren. Aus Sicht der Kirchgemeinde sowie der Gemeinden Dachsen und Laufen- Uhwiesen ist dieser Umstand besonders bei kirchlichen Anlässen mit höherem Besucheraufkommen nicht optimal. Daher soll für solche An- lässe die Möglichkeit geschaffen werden, Parkplätze auf dem Parkplatz «Schlossfeld» zu reservieren. Als zusätzliche Parkfelder dienen bei hohem Besucheraufkommen in erster Linie die Parkflächen beim «Lauferfeld» sowie im Bereich «Ri- halden». Die Nutzung der Überlaufparkflächen «Rihalden» und «Werk- hof» ist nur während des Einsatzes von Verkehrslenkerinnen und -lenkern (heute Verkehrskadettinnen und -kadetten) möglich. Die anfallenden Parkgebühren werden durch die Parkplatzeinweiserinnen und -einweiser erhoben oder kontrolliert. Die Nutzung der Überlaufparkfläche «Werk- hof» könnte inskünftig eingeschränkt sein, da die Nagra bis 2030 ein Bohr- recht für Tiefenbohrungen besitzt. Parkleitsystem Zur besseren Steuerung des Verkehrsflusses bei hohem Besucherauf- kommen und insbesondere auch zur Verminderung des Suchverkehrs in den umliegenden Gemeinden soll für die Parkplätze beim Schloss Laufen ein neues Parkleitsystem eingeführt werden. Dieses System erfasst elek- tronisch die Anzahl freier Parkfelder der beiden Parkplätze «Schloss Lau- fen» und «Lauferfeld» und leitet diese an die neu zu erstellenden Über- sichtstafeln an der Lauferstrasse und bei der Einfahrt zum jeweiligen Parkplatz weiter.
Für die Bewirtschaftung der Parkplätze sowie für das Parkleitsystem wird ein eigenständiges IP-Netzwerk aufgebaut. Dazu müssen von der Zentrale im Besucherzentrum neue Leitungen zu den jeweiligen Ein- und Ausfahrtschranken sowie Kassenautomaten verlegt werden.
Finanzielles Die Kosten für die Umsetzung des neuen Parkraumkonzepts setzen sich wie folgt zusammen: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 74 500 2 Gebäude 3 Betriebseinrichtungen 449 100 4 Umgebung 786 600 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 56 000 6 Reserve 207 800 9 Ausstattung 6 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 580 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kosten- stand 31. Juli 2020, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2020, Basis 1939, 1046,5 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 1 580 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes bewilligten Projektierungskosten von Fr. 75 000 enthal- ten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen keine betrieblichen und personellen Folgekosten an. Bauliche Massnahmen für Bauten des Finanzvermögens gelten finanz- rechtlich nicht als Ausgaben im Sinne von § 34 des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sondern als Anlage inner- halb des Finanzvermögens (vgl. § 29 Abs. 2 Finanzcontrollingverord- nung [FCV, LS 611.2]). Die Zuständigkeit für die Bewilligung baulicher Massnahmen für Bauten des Finanzvermögens richtet sich gemäss § 45 Abs. 1 FCV nach den Ausgabekompetenzen für gebundene Ausgaben. Gemäss § 39 FCV in Verbindung mit § 36 CRG ist der Regierungsrat für die Bewilligung von Baumassnahmen über 1 Mio. Franken zuständig. Der Betrag für die Umsetzung des Parkraumkonzepts ist über die Er- folgsrechnung, Konto 3430 0 00000, Baulicher Unterhalt der Leistungs- gruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, abzuwickeln. Im Bud- get 2020, im Budgetentwurf 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 sind für das Jahr 2020 Fr. 400 000 eingestellt. In den Jahren 2021–2024 sind keine Mittel eingestellt. Sie müssen inner- halb der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Umsetzung des Parkraumkonzepts beim Schloss Laufen am Rheinfall mit Kosten von Fr. 1 580 000 wird bewilligt und über die Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzver- mögen, abgewickelt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Kosten × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes bewilligte Projektie- rungskredit von Fr. 75 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli