RRB Nr. 1089/2021
Gemeindewesen, Zweckverband ARA Unteres Furttal, neue Statuten, Genehmigung
6. Oktober 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband ARA Unteres Furttal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1089. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Unteres Furttal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otelfingen bilden seit 1974 einen Zweckverband für die Planung, die Erweiterung sowie den Betrieb und Unterhalt der gemeinsamen Abwas serreinigungsanlage (ARA), der Hauptsammelkanäle und Pumpwerke, die nach den Generellen Entwässerungsplänen ausserhalb des Bau gebietes liegen, die Regenklärbecken im Verbandsgebiet, notwendige Hilfsanlagen sowie weitere dem Gewässerschutz und der Beseitigung von Abwässern dienende Einrichtungen sowie zur Koordination der Ge nerellen Entwässerungsplanungen innerhalb des Verbandsgebietes und zur Überwachung und Durchführung einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Abwasserableitung und Reinigung (RRB Nr. 1808/1974). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimm berechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands ARA Unteres Furttal enthalten die not wendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Ein führung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 1. Januar 2009.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands ARA Unteres Furttal werden ge nehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand ARA Unteres Furttal, Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, – Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, – Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, – Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli