RRB Nr. 1093/2018
Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter, Schreiben an das EJPD
14. November 2018Deutsch3 min
Source zh.ch
Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter, Schreiben an das EJPD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. November 2018
1093. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge
Erwägungen
mit verfassungsmässigem Charakter (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 15. August 2018 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung zur Einführung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Ver- träge mit verfassungsmässigem Charakter eingeladen. In Erfüllung der Motion 15.3557 soll in Art. 140 Abs. 1 der Bundesverfassung (SR 101) umschrieben werden, welche Bestimmungen von völkerrechtlichen Ver- trägen verfassungsmässigen Charakter haben und damit dem obligato- rischen Referendum unterstehen. Zur Kategorie der «Bestimmungen von Verfassungsrang» zählen gemäss der Vorlage völkerrechtliche Verträge, die (1.) den Bestand der Grundrechte, Bürgerrechte oder politische Rechte, (2.) das Verhältnis von Bund und Kantonen oder Zuständigkeiten des Bundes, (3.) die Finanzordnung oder (4.) die Organisation oder Zustän- digkeiten der Bundesbehörden betreffen. Mit der Einführung soll die be- reits vorherrschende Auffassung, wonach das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts ist, in der Verfassung abgebildet werden. Weiter berücksichtigt die Vorlage ein Anliegen, das der Bundesrat im Jahr 2010 den eidgenössischen Räten im Rahmen eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpoli- tik (Staatsverträge vors Volk!)» vorgeschlagen hatte. Die eidgenössischen Räte traten damals nicht auf den Gegenentwurf ein. Dies erfolgte vor allem aus abstimmungstaktischen Gründen, aber auch mit der Begrün- dung, die vorgeschlagene Formulierung sei nicht hinreichend klar. Volk und Stände lehnten die Volksinitiative am 17. Juni 2012 deutlich ab. Mit der beschriebenen Präzisierung der «Bestimmungen von Verfassungs- rang» soll der Kritik am Gegenentwurf des Bundesrates nun Rechnung getragen werden. Der Regierungsrat äusserte sich bereits 2011 im Zusam- menhang mit der genannten Volksinitiative bzw. dem entsprechenden Gegenvorschlag des Bundesrates zum Thema (RRB Nr. 577/2011). Er be- grüsste die Weiterführung der Parallelität des Verfahrens zur Setzung von innerstaatlichem und internationalem Recht. Diese Parallelität sieht für völkerrechtliche Regelungen mit Gesetzesrang das fakultative Re- ferendum vor, für solche mit Verfassungsrang das obligatorische.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an reto.feller@ bj.admin.ch): Mit Schreiben vom 15. August 2018 haben Sie uns zur Vernehmlassung zur Einführung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die Einführung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli