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Entscheid

RRB Nr. 1094/2015

Sportfonds, Mitteleinsatz 2016, Bewilligung

25. November 2015Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2015

1094. Sportfonds (Mitteleinsatz 2016, Bewilligung)

Erwägungen

1. Gestützt auf § 62 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) werden die Mittel des Sportfonds für den Jugend-, Breiten- und Amateursport eingesetzt. Die Grundsätze dazu finden sich im Sportpolitischen Konzept des Regie- rungsrates vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006). Der Regierungsrat beschliesst jeweils Ende Jahr über den Mitteleinsatz im Folgejahr.

2. Für 2015 wurden dem Sportfonds aus dem kantonalen Anteil am Ertrag der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) Fr. 17 787 790 zugewiesen. Dies entspricht 21% des Ertragsanteils. Hinzu kommt ein Zinsertrag von Fr. 1 613 781. Der Fondsbestand Ende 2015 beträgt voraussichtlich rund 87 Mio. Franken. Er ist mit offenen Verpflich- tungen zu bewilligten, noch nicht abgerechneten Beiträgen und dem Immobilienbestand für das Sportzentrum Kerenzerberg belastet, womit sich die verfügbaren Mittel des Sportfonds Ende 2015 auf rund 47 Mio. Franken belaufen werden. Zu beachten ist, dass für die nächsten Jahre grössere bauliche Investitionen beim Sportzentrum vorgesehen sind, die aus dem Sportfonds finanziert werden. Mit der am 1. Oktober 2015 in Kraft getretenen Änderung des CRG vom 9. März 2015 (Vorlage 5109) wurde der Anteil des Sportfonds am Ertrag der Swisslos ab 2016 zulasten des Lotteriefonds von bisher 21% auf 30% erhöht. Die zusätzlichen Mittel von über 7 Mio. Franken werden für eine Erhöhung des Verbandsanteils des Zürcher Kantonalverban- des für Sport, für höhere Beitragssätze bei Sportanlagen sowie für eine Erweiterung der Sportförderung durch das Kantonale Sportamt verwen- det. Sie sind im vorliegend vorgesehenen Mitteleinsatz berücksichtigt.

3. 2016 sind die Mittel aus dem Sportfonds wie folgt einzusetzen: a. Zürcher Kantonalverband für Sport (Entschädigung, Verbandsanteil) Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportvereine und -verbände erfüllt im Rahmen der Leistungs- vereinbarung mit der Sicherheitsdirektion vom 30. Oktober 2012 ver- schiedene Aufgaben für den Kanton. Dafür wird er mit Fr. 850 000 ent- schädigt. Zudem werden ihm gemäss seinem Antrag vom 9. Oktober 2015 für die Förderung des Vereins- und Verbandssports in den ihm ange- schlossenen Vereinen und Verbänden Fr. 6 674 447 zur Verfügung gestellt (sogenannter Verbandsanteil). Diese Mittel ermöglichen den Vereinen

und Verbänden vor allem Ausbildungsaktivitäten wie Kurse und Jugend- lager, die Anschaffung von Sportmaterial sowie den Bau und den Unter- halt von Vereins- und Verbandssportanlagen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für den ZKS auf Fr. 7 524 447. b. Sportzentrum Kerenzerberg Das kantonale Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach GL wird im Auftrag der Sicherheitsdirektion durch den ZKS betrieben. Die Tarife sind auf die Sportförderung ausgerichtet und nicht kostendeckend. Da- raus ergibt sich gemäss Budget des ZKS vom 19. September 2015 für 2016 eine Betriebsunterdeckung von Fr. 994 754. Diese wird aus dem Sport- fonds gedeckt. Auch der Bau und der Unterhalt des Sportzentrums wer- den aus dem Sportfonds bestritten. 2016 ergibt sich für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums ein Gesamtbetrag von Fr. 2 920 000 (Ab- schreibungen Fr. 1 296 000, Zinsaufwand Fr. 405 000, Unterhalts- und Sach- aufwand Fr. 1 219 000). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für das Sport- zentrum Kerenzerberg auf Fr. 3 914 754. c. Beiträge an Sportanlagen Bei den aus dem Sportfonds unterstützten Sportbauvorhaben ist zu unterscheiden zwischen den Sportanlagen, die im Kantonalen Sportan- lagenkonzept (KASAK ZH) enthalten sind, sowie den übrigen Sport- anlagen. Die Beitragssätze für KASAK-ZH-Anlagen sind höher. Die Beitragsgesuche für KASAK-ZH-Anlagen werden von der KASAK ZH- Kommission, diejenigen für die übrigen Sportanlagen im Auftrag des Sportamts durch den ZKS bearbeitet. Gemäss Antrag der KASAK-ZH-Kommission sind für zehn Bauvor- haben Fr. 9 408 000, gemäss Antrag des ZKS sind für 23 Bauvorhaben Fr. 1 955 100 zu bewilligen. Nicht in diesen Beträgen enthalten sind die über den Verbandsanteil des ZKS unterstützten Vereins- und Verbandssport- anlagen (vorne lit. a.). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Beiträge an Sportanlagen auf Fr. 11 363 100. d. Sportförderung Aus dem Sportfonds werden durch das Sportamt verschiedene Aktivi- täten und Projekte im Jugend-, Amateur- und Breitensport unterstützt. Für 2016 sind folgende Mittel zu bewilligen: Fr. 1 550 000 für den Nachwuchssport gemäss dem mit RRB Nr. 887/ 2011 genehmigten Konzept. Die Beiträge gehen an die unterstützungsbe- rechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren. Fr. 1 100 000 für besondere Aktivitäten und Projekte des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand). Da- runter fällt unter anderem die Unterstützung von Sportveranstaltungen.

Fr. 950 000 an Förderbeiträgen für freiwillige Schulsportkurse gemäss Konzept Sport im schulischen Umfeld vom 15. März 2013. Fr. 200 000 im Rahmen der Pilotphase (2015–2018) zum Aufbau eines kantonalen Ausbildungs- und Unterstützungsprogramm für jugendliche Hilfsleiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Fr. 65 500 an das kantonale Aktionsprogramm «Leichter leben» gemäss RRB Nr. 555/2013 (jährlicher Beitrag 2013–2016). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für die Sport- förderung durch das Sportamt auf Fr. 3 865 500.

4. Zusammengefasst ist damit aus dem Sportfonds für 2016 folgender Mitteleinsatz zu bewilligen: in Franken Zürcher Kantonalverband für Sport (lit. a) 7 524 447 Sportzentrum Kerenzerberg (lit. b) 3 914 754 Beiträge an Sportanlagen (lit. c) 11 363 100 Sportförderung (lit. d) 3 865 500 Total 26 667 801 Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ist im Budgetentwurf 2016 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Mitteleinsatz von Fr. 26 667 801 gemäss Ziff. 4 der Erwägungen für die Sportförderung im Jahr 2016 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird bewilligt.

II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi