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Entscheid

RRB Nr. 1095/2015

Vorsorgestiftung VSAO, Vertretung Stiftungsrat, Entlassung, Verzicht auf Einsitznahme

25. November 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Vorsorgestiftung VSAO, Vertretung Stiftungsrat, Entlassung, Verzicht auf Einsitznahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2015

1095. Stiftungsrat Vorsorgestiftung VSAO (Vertretung)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 2146/1985 ermächtigte der Regierungsrat die Finanz- direktion, den Anschlussvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Vorsorgestiftung des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Ober- ärzte (VSAO) zu unterzeichnen. Gleichzeitig beauftragte er die Finanz- direktion mit dem Vollzug des Anschlussvertrags und ordnete Rolf Huber, damaliger Sekretär beim Direktionssekretariat der Finanzdirektion, als Vertreter des Regierungsrates in den Stiftungsrat ab. 2010 löste Thomas Schönbächler, Chef BVK, Rolf Huber im Stiftungsrat ab. Thomas Schönbächler wird auf Ende 2015 aus dem Stiftungsrat der Vorsorgestiftung VSAO zurücktreten. Gemäss der Anschlussvereinba- rung zwischen der Vorsorgestiftung VSAO und der Finanzdirektion hat der Kanton Zürich einen Anspruch auf einen Sitz im Stiftungsrat. Dieser Anspruch muss jedoch nicht zwingend ausgeübt werden. Seitens der beiden betroffenen Fachdirektionen, der Gesundheitsdirektion und der Bildungs- direktion, besteht kein Interesse an einer Einsitznahme im Stiftungsrat. Auch die Finanzdirektion sieht keinen Nutzen in einer weiteren Vertre- tung im Stiftungsrat, weshalb auf eine Nachfolge von Thomas Schönbäch- ler verzichtet werden soll. Sollte der Kanton Zürich zukünftig wieder Einsitz nehmen wollen, kann er seinen Anspruch gemäss der Anschlussvereinbarung wieder geltend machen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Thomas Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste als Mitglied des Stiftungs- rates der Vorsorgeeinrichtung VSAO auf den 31. Dezember 2015 abbe- rufen.

II. Auf die Inanspruchnahme des dem Kanton Zürich gemäss der An- schlussvereinbarung zustehenden Sitzes im Stiftungsrat der Vorsorgestif- tung VSAO wird bis auf Weiteres verzichtet.

III. Mitteilung an Thomas Schönbächler, GL-Vorsitzender der BVK, 8090 Zürich, die Vorsorgestiftung VSAO, Kollerweg 32, Postfach 389, 3000 Bern 6, die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich, Obstgarten- strasse 21, Postfach, 8090 Zürich, sowie an die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi