RRB Nr. 1098/2011
Meliorationen, Gemeinde Schöfflisdorf, Unterhaltsordnung und Unterhaltsübersichtplan, Genehmigung
14. September 2011Deutsch2 min
Source zh.ch
Meliorationen, Gemeinde Schöfflisdorf, Unterhaltsordnung und Unterhaltsübersichtplan, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2011
1098. Meliorationen (Unterhaltsordnung Schöfflisdorf)
Erwägungen
Die Flurordnung vom 21. April 1980 entsprach nach verschiedenen Ge- setzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Gemeindeversammlung Schöff- lisdorf hat deshalb am 15. Juni 2011 eine neue Unterhaltsordnung be- schlossen. Sie entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und ist daher zu genehmigen. Der Unterhaltsübersichtsplan 1: 5000 vom 28. Februar 2011 ist ebenfalls überarbeitet worden. Er entspricht den gesetzlichen Erfordernissen und kann gleichfalls genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Unterhaltsordnung der Gemeinde Schöfflisdorf, bestehend aus der Unterhaltsordnung vom 15. Juni 2011 und dem Unterhaltsüber- sichtsplan vom 28. Februar 2011, wird genehmigt.
II. Die Gemeinde Schöfflisdorf wird eingeladen, Unterhaltsordnung und Pläne zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, ein Exemplar der Un- terhaltsordnung und zwei Pläne, an die Abteilung Wald ein Exemplar der Unterhaltsordnung und drei Pläne, an den Nachführungsgeometer einen Plan sowie an den Bezirksrat Dielsdorf eine Unterhaltsordnung. Die Originale der Unterhaltsordnung und des Unterhaltsübersichts- plans sind im Gemeindearchiv aufzubewahren.
III. Der Gemeinderat Schöfflisdorf hat Änderungen und Ergänzun- gen des Originalplans periodisch in den Plankopien nachtragen zu lassen.
IV. Mitteilung an den Gemeinderat Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, das Ingenieur- und Vermessungsbüro Müller Ingenieure AG, Geerenstrasse 6, 8157 Dielsdorf, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi