RRB Nr. 1098/2025
Gemeinnütziger Fonds, Inlandhilfe, Beiträge 2025
29. Oktober 2025Deutsch20 min
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2025
1098. Gemeinnütziger Fonds (Inlandhilfe, Beiträge 2025) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Ge- nehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausge- schlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf- lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nach- träglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von 1000 Franken abgerundet. Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in den mit einem * bezeichneten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 96/2025* Beitrag an den Verein Einfach Zürich für das Projekt Fr. 1 560 000 «Neue Dauerausstellung ab 2028» RRB Nr. 191/2025 Soforthilfe für die Cholera-Epidemie in Südsudan Fr. 100 000 RRB Nr. 326/2025 Beiträge 2025, 1. Serie Fr. 3 974 000 RRB Nr. 606/2025 Soforthilfe für die Folgen des Bergsturzes in Blatten Fr. 500 000 im Walliser Lötschental RRB Nr. 679/2025 Beiträge 2025, 2. Serie Fr. 415 000 RRB Nr. 717/2025* Beitrag an die Stadt Uster für das Bauprojekt Kultur- Fr. 3 000 000 und Begegnungszentrum Zeughausareal Uster RRB Nr. 892/2025 Beiträge 2025, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 010 000 RRB Nr. 985/2025 Beiträge 2025, 3. Serie Fr. 3 671 000 Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 15 230 000 RRB Nr. 1098/2025 Beiträge 2025, Inlandhilfe Fr. 2 000 000 Total Beiträge 2025 Fr. 17 230 000 Die Finanzdirektion beantragt dem Regierungsrat vorliegend die Gewährung mehrerer Beiträge aus dem Bereich der Inlandhilfe (IH) in dessen abschliessender Zuständigkeit. Sie hat zu den Gesuchen die er- forderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt.
Erwägungen
1. Allgemeines
1.1 Vorgaben gemäss Lotteriefondsgesetz Gemäss § 6 Abs. 1 lit. b LFG sind die Beiträge aus dem Gemeinnüt- zigen Fonds für Vorhaben zu verwenden, die einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen. In der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF; LS 612.1) ist im Sinne einer Ausnahme in § 5 Abs. 1 lit. c festgelegt, dass bei Vorha- ben in struktur- oder finanzschwachen Regionen anderer Kantone – und damit der IH – davon abgewichen werden kann. Beiträge aus dem Ge- meinnützigen Fonds an Vorhaben der IH müssen gemäss den Rechts- grundlagen gleich wie Beiträge an andere Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 LFG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 VGF erfüllen. Gestützt auf § 2 Abs. 3 VGF ist die Gewährung eines Beitrags wäh- rend vier Jahren, nachdem einer juristischen Person ein Beitrag gewährt wurde, ausgeschlossen. Davon kann gemäss § 5 Abs. 1 lit. c VGF bei Vorhaben in struktur- und finanzschwachen Regionen anderer Kantone abgewichen werden. Aus diesem Grund ist eine jährliche Gewährung von Beiträgen an die Inlandhilfeorganisationen mit den gesetzlichen Grundlagen vereinbar. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch deswe- gen, weil die Beiträge nicht durch die Gesuchstellenden selbst verwendet werden, sondern diese den Projektpartnern zur Verwirklichung der einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Vorhaben werden hingegen nicht vor Ablauf der Sperrfrist erneut mit einem Bei- trag unterstützt. Mit § 5 Abs. 2 VGF wird vorgegeben, dass der Gesamtbetrag der in einem Jahr gewährten Beiträge an überkantonale, nationale und inter- nationale Vorhaben in der Regel einen Fünftel der Mittel, die dem Fonds im Vorjahr zugewiesen wurden, nicht übersteigen darf. Die Finanz direktion hat in Abhängigkeit der für ausserkantonale Vorhaben zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt, dass 2025 für die IH und die Entwicklungszusammenarbeit je rund 2 Mio. Franken zur Verfügung stehen.
1.2 Zielsetzung der Inlandhilfe Zweck der IH ist es mitzuhelfen, die Lebensgrundlage der Bevölke- rung im Berggebiet zu sichern. Dies erfolgt durch die gezielte Unter- stützung von Vorhaben in finanzschwachen Gebieten. Insbesondere unterstützt der Kanton dabei: – Präventionsmassnahmen, um dadurch mögliche Schadenereignisse zu verhindern oder mindestens zu verringern, – Massnahmen zum Beheben von Unwetterschäden,
– regional wichtige Natur- und Umweltschutzvorhaben, – bedeutende Kultur- und Alpwirtschaftsvorhaben sowie – grosse Vorhaben zum Schutz der Landschaft. Nicht unterstützt werden reine Infrastrukturvorhaben.
1.3 Vorgehen Der Kanton arbeitet für die IH in der Regel mit folgenden Organi- sationen zusammen: – dem Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB) und – der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Diese Organisationen unterbreiten dem Kanton jeweils vor der eigent- lichen Gesucheingabe mehrere Vorhaben verschiedener Projektpartner, aus denen in Absprache mit dem Gemeinnützigen Fonds eine Auswahl für die Gesucheingabe getroffen wird. Andere Organisationen reichen dem Kanton einzelfallweise IH-Gesuche ein. Dazu zählen insbeson- dere Organisationen, die Arbeitseinsätze (Arbeitswochen) im Bergge- biet durchführen. In diesem Jahr wurden keine derartigen Gesuche eingereicht.
2. Ausgewählte Einzelprojekte
2.1 Übersicht 2025 wurden dem Kanton insgesamt zwölf Vorhaben eingereicht mit beantragten IH-Beiträgen in der Gesamtsumme von Fr. 2 840 300 (2024: elf Vorhaben im Gesamtbetrag von Fr. 3 887 400) und damit Fr. 840 300 mehr, als Mittel für die IH zur Verfügung stehen. Es musste demnach eine entsprechende Kürzung bei einzelnen nachgesuchten Beiträgen vor- genommen bzw. konnten einzelne Vorhaben nicht berücksichtigt wer- den. Von den eingereichten Vorhaben können insgesamt elf berücksichtigt werden. In fünf Fällen erfolgt aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine anteilmässige Kürzung am nachgesuchten Be- trag (Vorhaben Nrn. 1–5). Die Beiträge für die übrigen sechs Vorhaben können in der beantragten Höhe gewährt werden (Vorhaben Nrn. 6–11). Zudem ist die Auszahlung in mehreren Fällen – wie bei Fondsbeiträgen übliche Praxis – an die Erfüllung von Bedingungen und/oder Auflagen geknüpft. Die folgende Auflistung der berücksichtigten Einzelvorhaben enthält die notwendigen Kurzinformationen zu den Vorhaben. Angegeben sind dabei auch die jeweiligen Projektbegleitkosten (PBK), die höchstens 15% des gesamten Beitrags betragen dürfen.
2.2 Vorhaben des Vereins Schweizer Patenschaft für Berg- gemeinden (Vorhaben Nrn. 1–5)
1. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Unwetter vom 12. August 2024») Region Gemeinde Brienz, Kanton Bern Ausführung Schwellenkorporation Brienz des Vorhabens durch Vorhaben Gegenstand des Vorhabens ist die Bewältigung der Unwet- terschäden des Ereignisses vom August 2024, bei dem der Milibach über die Ufer trat und in der Folge ein Murgang Teile der Gemeinde teilweise meterhoch verschüttete, massive Schäden an über 40 Gebäuden sowie verschie denen Infrastrukturen und insgesamt Schäden von über 30 Mio. Franken verursachte. Die Massnahmen zur Scha- densbehebung gingen sehr zügig voran; so seien die Räumungsarbeiten im Schadensgebiet grösstenteils abge- schlossen, der Milibach fliesst wieder in seinem alten Bett. Die seitlichen Dämme wurden erhöht, der Geschiebesamm- ler ist wieder leer. Ein Teil der Wohnhäuser wurde instand gestellt und konnte wieder bezogen werden. Der Beitrag soll für die Tilgung der noch offenen Restkosten eingesetzt werden. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, die Verkehrs- teilnehmenden auf den Strassen sowie zu Fuss Kosten Fr. 1 553 000 Finanzierung Bund Fr. 537 250 Standortkanton/-region Fr. 484 590 Andere Fr. 53 150 Restkosten Die Restkosten von Fr. 478 010 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 318 000 Gewährter Beitrag Fr. 211 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es dient der Bewältigung der Folgen eines grossen Schadensereignisses in einer struktur- und finanz- schwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Ver- gabekriterien.
2. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Sanierung der Alp Ozur, Fraktion Tiefencastel») Region Gemeinde Albula/Alvra, Kanton Graubünden Ausführung Gemeinde Albula/Alvra des Vorhabens durch Vorhaben Kernstück des Vorhabens ist die Sanierung (An- und Um- bau) der Alp Ozur, die von allen Milchkuhhalterinnen und -haltern der (aus mehreren Gemeinden zusammenge- schlossenen) Gemeinde Albula als Genossenschafterinnen und Genossenschafter gehalten wird. Unter anderem sollen die Jauchegrube und die Technikräume saniert werden. Ebenfalls muss die Alphütte saniert und das Holzlager neu gebaut werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sind die vorgesehenen Sanierungsarbeiten unumgänglich, um den Betrieb weiterzuführen. Ein Wirtschaftlichkeitsbericht liegt dem Gesuch bei. Durch die Bewirtschaftung, nament- lich die Beweidung, wird im Weiteren die Verbuschung verhindert und die Biodiversität erhalten. Begünstigte Milchviehhalterinnen und -halter, Kulturlandschaft Kosten Fr. 1 132 000 Finanzierung Bund Fr. 37 063 Standortkanton/-region Fr. 333 358 Andere Fr. 287 755 Restkosten Die Restkosten von Fr. 473 824 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 212 000 Gewährter Beitrag Fr. 141 000 Bedingungen – Auflagen Der Empfänger informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es ist ein Alpwirtschaftsvorhaben in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
3. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Hochwasserschutz und Revitalisierung, ViTa-Birse») Region Gemeinde Courrendlin, Kanton Jura Ausführung Gemeinde Courrendlin des Vorhabens durch Vorhaben In den letzten Jahren haben Hochwasser in Courrendlin immer wieder grosse Schäden hinterlassen. Das Projekt «ViTa-Birse» bezweckt den Hochwasserschutz und die Revitalisierung der Birs und ihrer Zuflüsse. Eine Vielzahl von Massnahmen entlang der Birs sollen zukünftig einen grösseren Wasserdurchfluss ermöglichen, Gerinne- Schwachstellen beseitigen und so Courrendlin besser vor Hochwasser schützen. Das betroffene Gebiet umfasst den Lauf der Birs auf einer Länge von rund 700 m mitten im Siedlungsgebiet. Geplante Massnahmen sind: – ein Überflutungsgebiet schaffen – die Ufer flach gestalten und renaturieren – der Birs in drei Abschnitten einen zusätzlichen Arm bieten – eine Vertiefung des Flussbettes im Bereich der Strassen- brücke zur Erhöhung der Durchflussmenge schaffen Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, die Verkehrs- teilnehmenden auf den Strassen sowie zu Fuss Kosten Fr. 6 978 300 Finanzierung Bund Fr. 2 646 000 Standortkanton/-region Fr. 1 877 406 Andere Fr. 900 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 554 894 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 332 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es ist eine Massnahme zur Schadenpräven- tion in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
4. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Hochwasserschutz und Renaturierung der Flüsse in Develier») Region Gemischte Gemeinde Develier, Kanton Jura Ausführung Gemischte Gemeinde Develier des Vorhabens durch Vorhaben Bedingt durch die geografische Situation im Delsberger Becken, fliessen fünf Bäche durch die Gemeinde Develier: Die Golatte, die Fenatte und die Betteratte kommen von Westen und fliessen in den Pran. Dieser und der Golat verlassen das Dorf nach Osten. Das Ziel des Projekts ist es, durch die Offenlegung der überdeckten Bachläufe sowie die Verbreiterung der Bachläufe und der Ufer, aber auch durch die Tieferlegung des Bachbettes und Anhebung oder Verschiebung der Brücken den Hochwasserschutz in Develier zu verbessern. Im Rahmen dieser Hochwasser- schutzmassnahmen werden die Gewässer auch ökologisch aufgewertet. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, die Verkehrs- teilnehmenden auf den Strassen sowie zu Fuss Kosten Fr. 5 728 300 Finanzierung Bund Fr. 2 394 000 Standortkanton/-region Fr. 1 148 388 Andere Kantone Fr. 300 000 Andere Fr. 571 200 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 314 912 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 332 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es ist eine Massnahme zur Schadenpräven- tion in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
5. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Sanierung Forst- und Landwirtschaftsstrasse, Tros–Pianezza und Navone–Gheggio») Region Gemeinde Serravalle, Kanton Tessin Ausführung Patriziato di Semione (die Bürgergemeinde) des Vorhabens durch Vorhaben Die Forst- und Landwirtschaftsstrasse, die saniert werden soll, wird hauptsächlich für Forstdienst und landwirtschaft- liche Zwecke benötigt. Sie erschliesst 148 ha Mähwiesen und Weideland sowie 140 ha Alpweiden der Alpe Garina- Puscett, zudem über 1415 ha Schutzwälder. Im Laufe der Zeit mussten auf einigen Abschnitten immer wieder Reparaturen vorgenommen werden. Der Strassenabschnitt Tros–Pianezza hat eine Länge von 2203 m und derjenige von Navone–Gheggio 3284 m. Die Forst- und Landwirtschaftsstrasse ist für den Verkehr mit einer Schranke geschlossen und kann nur mit der nötigen Bewilligung befahren werden. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, die Verkehrs- teilnehmenden auf den Strassen sowie zu Fuss, Schutz wälder und Infrastrukturen Kosten Fr. 1 980 600 Finanzierung Bund Fr. 793 100 Standortkanton/-region Fr. 790 611 Andere Fr. 133 850 Restkosten Die Restkosten von Fr. 263 039 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 212 000 Gewährter Beitrag Fr. 141 000 Bedingungen – Auflagen Der Empfänger informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es ist eine Massnahme zur Schadenpräven- tion in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
2.3 Vorhaben der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (Vorhaben Nrn. 6–11)
6. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Erhaltung und Förderung der Biodiversität und Kulturlandschaft Avers») Region Gemeinde Avers, Kanton Graubünden Ausführung Oekoskop AG und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz des Vorhabens durch Vorhaben Projektziel ist die gesamtheitliche ökologische und land- schaftliche Werterhaltung und Aufwertung im Hochtal von Avers, insbesondere durch die Wiederaufnahme der extensiven Bewirtschaftung als Wiese oder Weide von rund 50 ha Biotopfläche, die Förderung des ökologischen Reich- tums und der Artenvielfalt auf den Biotopflächen und die Erhaltung wichtiger und prägender Elemente der Kultur- landschaft, namentlich von Trockenmauern und Ställen. Die Gegend umfasst über 3% der nach Bundesrecht geschützten Trockenwiesen der ganzen Schweiz. Begünstigte Einheimische, Besuchende und Gäste, Kulturlandschaft Kosten Fr. 749 500 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 601 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 148 500 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 1,8% PBK Fr. 148 500 Gewährter Beitrag Fr. 148 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es bezweckt den Natur- und Umweltschutz sowie den Landschaftsschutz in einer struktur- und finanz- schwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Ver- gabekriterien.
7. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Sanierung Trockensteinmauern Calanda-Salaz») Region Gemeinden Landquart und Untervaz, Kanton Graubünden Ausführung Burgenverein Untervaz und Stiftung Landschaftsschutz des Vorhabens durch Schweiz Vorhaben Kernstück des Projekts ist die Sanierung der freistehenden Grenzmauer (Trockenmauer) zwischen der Hintern Alp der Gemeinde Untervaz (Vazer Alp) und der Alp Calanda der Gemeinde Mastrils (Mastrilser Alp). Als monumentales Bauwerk, das 1889 erbaut wurde, verläuft sie auf einer Länge von 2200 m und überwindet fast 600 Höhenmeter. Eine Trockensteinmauer in dieser Länge ist gemäss der Gesuchstellerin einmalig und ein kulturlandschaftliches Erbe von grösstem Wert. Die Mauern erfüllen sodann auch eine ökologische Rolle, indem sie durch ihre Struktur und natürlichen Materialien Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren bieten. Begünstigte Einheimische und Gäste der Region Kosten Fr. 372 860 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 210 000 Andere Fr. 62 860 Restkosten Die Restkosten von Fr. 100 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,4% PBK Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es handelt sich um eine besondere und nachhaltige Investition im kulturhistorischen Bereich in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
8. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Aufwertung von Wald- und Waldweidelandschaften im Lugnez») Region Gemeinde Lumnezia, Kanton Graubünden Ausführung Amt für Wald und Naturgefahren, Region Surselva, des Vorhabens durch und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhaben Hauptziel des Projekts ist die landschaftliche und ökologi- sche Aufwertung von sieben Wald- und Waldweideland- schaften. Im Projektperimeter befinden sich Trockenwiesen und -weiden und Flachmoore von teilweise nationaler Bedeutung, die damit langfristig erhalten werden können. Ein Teil des Projekts betrifft den Auenwald Inslas. Diese Aue von nationaler Bedeutung ist ausgetrocknet und die für den Auenwald typische Vegetation droht zu verschwinden. Begünstigte Einheimische Bevölkerung, Kulturlandschaft und Land- schaftsbild Kosten Fr. 464 686 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 340 014 Restkosten Die Restkosten von Fr. 124 672 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,43% PBK Fr. 124 600 Gewährter Beitrag Fr. 124 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es bezweckt den Natur- und Umweltschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
9. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Landschaftsaufwertung in der Gemeinde Valde-Ruz») Region Gemeinde Valde-Ruz, Kanton Neuenburg Ausführung Regionaler Naturpark Chasseral, Gemeinde Valde-Ruz des Vorhabens durch und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhaben Ziel des Projekts ist die Aufwertung des Kulturerbes und der Landschaft im Gebiet der Gemeinde Valde-Ruz. Neben der Aufwertung von Obstgärten und Alleen sollen vier Dorfbrunnen, Trockensteinmauern und Wege restauriert und die lokale Bevölkerung über die Bedeutung ihres land- schaftlichen und baulichen Erbes informiert werden. Begünstigte Die Bevölkerung der Gemeinde, die Landwirtschaftsbe triebe in den Projektgebieten, Forschende, die sich für die spezifischen Lebensräume interessieren, Besuchende und andere Gruppen (z. B. das Netzwerk der Schweizer Pärke). Kosten Fr. 496 900 Finanzierung Bund Fr. 124 000 Standortkanton/-region Fr. 191 000 Andere Fr. 7 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 174 900 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 3,2% PBK Fr. 174 900 Gewährter Beitrag Fr. 174 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es bezweckt den Natur- und Umweltschutz sowie den Landschaftsschutz in einer struktur- und finanz- schwachen Bergregion der Schweiz.
10. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Kulturlandschaft Gambarogno») Region Gemeinde Gambarogno, Kanton Tessin Ausführung Patriziati del Gambarogno (federführender Partner: des Vorhabens durch Patriziato di Vira Gambarogno) und Stiftung Landschafts- schutz Schweiz Vorhaben Das Projekt umfasst verschiedene Massnahmen in den Bereichen Schutz und Aufwertung von Kulturerbe, Natur und Landwirtschaft sowie Erholung und Sensibilisierung. Unter den Vorhaben sind u. a. die Restaurierung eines Alp- gebäudes und einer alten Mühle, die Instandstellung des historischen Saumpfades Sant’Abbondio sowie die Lebens- raumverbesserung für das Birkhuhn zu erwähnen. Begünstigte Einheimische und Gäste der Region Kosten Fr. 920 030 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 532 700 Bund Fr. 47 000 Andere Fr. 175 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 165 330 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 1,6% PBK Fr. 165 300 Gewährter Beitrag Fr. 165 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es ist eine besondere und nachhaltige Inves- tition im kulturhistorischen Bereich, bezweckt den Natur- und Umweltschutz sowie den Landschaftsschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Vergabekriterien.
11. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Landschaftsentwicklungskonzept Golzern») Region Gemeinde Silenen, Kanton Uri Ausführung Amt für Raumentwicklung des Kantons Uri und Stiftung des Vorhabens durch Landschaftsschutz Schweiz Vorhaben Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Aufwertung der landschaftlichen und ökologischen Gesamtsituation und die Sicherung der Qualität der Kulturlandschaft am Südhang des Maderanertals. Als Massnahmen sind u. a. die Entbuschung und Erstmahd von verbrachten Biotopen (8 ha), die Reaktivierung von Wildheuflächen, die stufige Gestaltung von Weiden, die Optimierung der Weideinfra- struktur, die Sanierung von Steinstrukturen und die Pflan- zung von drei neuen Hecken geplant. Begünstigte Einheimische (Landwirtinnen und Landwirte, Alpbewirt- schaftende, Einwohnerinnen und Einwohner der Region Golzern) wie auch Gäste, Tagestouristinnen und -touristen sowie lokale Handwerksbetriebe (Einbezug bei Trocken- mauersanierung) Kosten Fr. 872 000 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 342 000 Bund Fr. 258 000 Andere Fr. 140 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 132 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 1,4% PBK Fr. 132 000 Gewährter Beitrag Fr. 132 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es bezweckt den Natur- und Umweltschutz sowie den Landschaftsschutz in einer struktur- und finanz- schwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt die IH-Ver- gabekriterien.
3. Überblick Im Rahmen der IH 2025 werden in den Kantonen Bern, Graubünden, Jura, Neuenburg, Tessin und Uri die nachfolgend aufgelisteten Vorha- ben des Vereins Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB) und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) unterstützt: Kanton Organisation Vorhaben Bezeichnung in Franken Nr. BE SPB 1 Unwetter vom 12. August 2024 211 000 Total Bern 211 000 GR SPB 2 Sanierung der Alp Ozur, Fraktion Tiefencastel 141 000 SL 6 Erhaltung und Förderung der Biodiversität 148 000 und Kulturlandschaft Avers SL 7 Sanierung Trockensteinmauern Calanda-Salaz 100 000 SL 8 Aufwertung von Wald- und Waldweide 124 000 landschaften im Lugnez Total Graubünden 513 000 JU SPB 3 Hochwasserschutz und Revitalisierung 332 000 «ViTa-Birse» SPB 4 Hochwasserschutz und Renaturierung 332 000 der Flüsse in Develier Total Jura 664 000 NE SL 9 Landschaftsaufwertung in der Gemeinde 174 000 Valde-Ruz Total Neuenburg 174 000 TI SPB 5 Sanierung Forst- und Landwirtschaftsstrasse 141 000 Tros–Pianezza und Navone–Gheggio SL 10 Kulturlandschaft Gambarogno 165 000 Total Tessin 306 000 UR SL 11 Landschaftsentwicklungskonzept Golzern 132 000 Total Uri 132 000 Total alle Kantone 2 000 000
Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026– 2029 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden Fr. 1 157 000 2. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Fr. 843 000 Total Fr. 2 000 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Be- schwerdefrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsver- waltung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Herkunft der Mittel von Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) zu erwähnen, unter Verwendung des Logos von Swisslos (Auflage). h) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli