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Entscheid

RRB Nr. 1099/2023

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 22. September 2023, Ermächtigung

20. September 2023Deutsch16 min

Source zh.ch

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 22. September 2023, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. September 2023

1099. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vor- gängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 22. September 2023. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (4, 5, 7, 8 und 9) sowie unbestrittene Wahlgeschäfte (3, 6), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel (10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17) handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte

Erwägungen

19. EUSALP Im Rahmen des Schweizer EUSALP-Vorsitzes 2023 findet am 19. Ok- tober 2023 die Generalversammlung (General Assembly) in Bad Ragaz statt. Dabei steht die Verabschiedung einer gemeinsamen Deklaration im Vordergrund (siehe Beilage 19f), die vom Exekutivausschuss der EUSALP vorbereitet wurde. Mit der Deklaration soll die Revision des Aktionsplans, das Grundlagendokument der EUSALP, angestossen werden. Im Rahmen des Revisionsprozesses soll der Aktionsplan einer- seits mit den Entwicklungen auf EU-Ebene (z. B. Referenzen auf Initia- tiven wie der Green Deal) sowie auf Ebene der Gouvernanz der EUSALP (Schaffung eines Jugendrates, Einrichtung eines gemeinsamen Sekre- tariats) aktualisiert werden. Gleichzeitig ist geplant, mit der Revision die thematische Fokussierung sowie die Stärkung der politischen Relevanz

der EUSALP als Ganzes zu fördern. Darüber hinaus wäre die Verabschie- dung einer gemeinsamen Deklaration der EUSALP auch als ein konst- ruktives europapolitisches Zeichen der Schweiz im Sinne von guten und stabilen Beziehungen zu den europäischen Partnern zu verstehen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf der gemeinsamen Deklaration zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Entwurf der gemeinsamen Deklaration gemäss Beilage 19f kann unterstützt werden. Insbesondere begrüsst wird die thematische Fokus- sierung auf die Themenbereiche Digitalisierung, Energiewende, Wasser- management und Kreislaufwirtschaft. Dieses Vorgehen erlaubt es, die Ressourcen der EUSALP zu bündeln und zielgerichtet einzusetzen.

20. Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Stellungnahme Mit Schreiben vom 15. Juni 2023 lud der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Kan- tonsregierungen ein, zur Vorlage des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufs- qualifikationen Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung betrifft ers- tens das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten König- reich über die Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz und zweitens die Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundes- rates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufege- setzes, des Psychologieberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes. Das KdK-Sekretariat erstellte eine Konsulta- tionsvorlage für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone und unter- breitete diese den Kantonsregierungen. Gestützt auf die Rückmeldungen der Kantone wurde ein aktualisier- ter Stellungnahmeentwurf erarbeitet, in dem zusätzlich darauf hinge- wiesen wird, dass das Abkommen nur die Anerkennung von Berufs- qualifikationen betrifft und sich nicht auf die Zulassung zur Erbringung von sozialversicherungsrechtlichen Leistungen bezieht. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf der Stellung- nahme zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 974/2023 beim WBF zur Vorlage über das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zur Anerkennung von Berufsqualifikationen Stellung genom- men und dem Abkommen ohne Weiteres zugestimmt. Da auch im Kon- sultationsentwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone das

Abkommen befürwortet wurde, unterstützte der Kanton Zürich dieses ohne Änderungsvorschläge. Ebenso wird der Entwurf zur Stellungnahme gemäss Beilage 20b mit dem in Ziff. 10 festgehaltenen Hinweis bezüglich der Erbringung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen unterstützt. Der Entwurf zur Stellungnahme zum Abkommen kann somit verab- schiedet werden.

21. Menschenrechtsfragen Die Entscheidung über das an der Plenarversammlung vom 23. Juni 2023 traktandierte Budget für den Beitrag der Kantone zur Schweize- rischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) und den entsprechenden Ver- teilschlüssel zur Aufteilung der Kosten zwischen den Kantonen wurde aufgrund von offenen Fragen vertagt. Die Plenarversammlung ist erneut eingeladen, über diese Punkte zu befinden. An der Plenarversammlung vom 23. Juni 2023 äusserten die Kantons- regierungen den Wunsch nach ergänzenden Informationen zu den von den Kantonen zu finanzierenden Infrastrukturkosten (insbesondere den Über- setzungskosten) und erachteten das vorgeschlagene Budget als zu hoch. Die SMRI berücksichtigte diese Anliegen und legte ein aktualisiertes Jahresbudget für den Zeitraum 2023–2026 vor. Es setzt sich zusammen aus jährlich Fr. 120 000 für Bürokosten, Fr. 120 000 Kosten für die digi- talen Strukturen und Fr. 60 000 Übersetzungskosten. Mit Fr. 300 000 liegt es somit um Fr. 50 000 tiefer als ursprünglich vorgeschlagen. Der an der Plenarversammlung vom 23. Juni 2023 diskutierte Vorschlag, wonach der Standortkanton Freiburg Fr. 50 000 des Budgets übernimmt, wurde von diesem abgelehnt (siehe Beilage 21d). Bezüglich der Aufteilung der Infrastrukturbeiträge auf die Kantone schlägt das KdK-Sekretariat nach wie vor eine Verteilung mit einem So- ckelbeitrag vor. Dieses Vorgehen berücksichtigt den Umstand, dass sich aus struktureller Sicht die Betroffenheit der Kantone bezüglich der Men- schenrechtsthematik nicht unterscheidet. Neu soll jedoch nur ein Drittel des Betrages gleichmässig auf die Kantone verteilt werden, ursprünglich schlug das KdK-Sekretariat die gleichmässige Verteilung der Hälfte der von den Kantonen zu tragenden Kosten vor. Für den Kanton Zürich re- sultieren in den Jahren 2024–2026 jährliche Kosten von Fr. 39 667 (siehe Beilage 21b). Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 23. Juni 2023 mit Beschluss Nr. 796/2023 Stellung zum Budget und Ver- teilschlüssel genommen. Dem Budget für den Beitrag der Kantone und dem vorgeschlagenen Verteilschlüssel kann zugestimmt werden.

Die Senkung des Kostenanteils der Kantone um insgesamt Fr. 50 000 wird begrüsst wie auch die mehrjährige Gültigkeit des Budgets bis 2026. Die Zurechnung der Übersetzungskosten zu den Infrastrukturkosten, die damit von den Kantonen übernommen werden müssen, wurde vom Vorstand der SMRI ebenfalls schlüssig erklärt. So sind die Übersetzun- gen wesentlich für die Verbreitung der Arbeiten der SMRI in allen Kantonen. Nach wie vor wird ausdrücklich begrüsst, dass ein Verteilschlüssel vor- geschlagen wird, der sich nicht allein auf das Verhältnis der Wohnbe- völkerung abstützt. Die Senkung des Sockelbeitrages von ursprünglich der Hälfte des von den Kantonen zu tragenden Budgets auf einen Drittel lässt sich wohl auf die Diskussion und erste Abstimmung an der Plenar- versammlung vom 23. Juni 2023 zurückführen.

22. Digitale Verwaltung Schweiz DVS: Stand der Arbeiten, Stellungnahme zur Strategie DVS, weiteres Vorgehen Am 30. März 2023 gab das politische Führungsgremium Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) den Strategieentwurf «Digitale Verwaltung Schweiz 2024–2027» (siehe Beilage 22d) bei den entsprechenden Trägern und Partnern zur Konsultation frei. Das KdK-Sekretariat hat die Kan- tonsregierungen sowie die Direktorenkonferenzen daraufhin eingeladen, sich zum Strategieentwurf zu äussern. Die Rückmeldungen (siehe Bei- lage 22c) fielen grundsätzlich positiv aus, es ergaben sich allerdings mehrere Ergänzungs- und Präzisierungsanliegen. Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen hat das KdK-Sekretariat einen Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen erarbeitet (siehe Beilage 22a), zu dessen Verabschiedung die Plenarversammlung einge- laden ist. Der Geschäftsstelle DVS soll zudem ein Anhang mit Detail- bemerkungen und redaktionellen Hinweisen aus der Konsultation zur Verfügung gestellt werden (siehe Beilage 22b). Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2023 im Rahmen der am 19. April 2023 vom KdK-Sekretariat ausgelösten Konsultation der Kantonsregierungen Stellung zum Entwurf der Strategie DVS genom- men. Die wichtigsten Anliegen wurden vom KdK-Sekretariat in den Ent- wurf der gemeinsamen Stellungnahme gemäss Beilage 22a aufgenommen. Insbesondere sind dies erstens die Ausrichtung der Strategie auf das Prin- zip der Ganzheitlichkeit im föderalen Kontext, zweitens eine bessere Abstimmung und Nachvollziehbarkeit zwischen der strategischen Aus- richtung, der geplanten Aktivitäten und deren Finanzierung, drittens die Neuformulierung des Leitbildes und viertens die Verankerung zukunfts- weisender Themen wie Künstliche Intelligenz und digitale Souveränität.

Die Stellungnahme zur Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024–2027 kann somit verabschiedet werden. Bei den weiteren Anträgen dieses Traktandums handelt es sich um nicht strittige Wahlanträge oder Anträge zur Kenntnisnahme.

23. Entlastungsmassnahmen des Bundes: Stellungnahme Aufgrund zu erwartender struktureller Defizite beschloss der Bun- desrat ein Bereinigungskonzept für das Budget 2024 sowie lineare Kür- zungen bei den schwach gebundenen Ausgaben. Zur Bereinigung der Finanzplanjahre ab 2025 sieht der Bundesrat zusätzliche Entlastungs- massnahmen vor. Zum entsprechenden Bundesgesetz über die Mass- nahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 wurde am 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Der Leitende Ausschuss hat am 12. Mai 2023 entschieden, dass das KdK-Sekretariat einen Entwurf für eine ge- meinsame Stellungnahme der Kantone vorzubereiten habe (siehe Bei- lage 23a). Dieser Entwurf wurde den Kantonsregierungen und inter- kantonalen Konferenzen zur Konsultation zugestellt. Die Plenarver- sammlung ist nun eingeladen, die Stellungnahme der Kantone gemäss dem Entwurf sowie gemäss der Bereinigungsvorlage (siehe Beilage 23b) zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 983/2023 zum Entwurf der Stellungnahme zu den Entlastungsmassnahmen des Bundes geäussert und vier Änderungsanträge gestellt. Drei dieser Anträge wurden in der Bereinigungsvorlage vollständig übernommen (siehe Anträge 5, 6 und 12 in Beilage 23b). Beim Antrag zur Senkung der Kantonsbeiträge an den Bahninfrastrukturfonds (BIF) verzichtete das KdK-Sekretariat auf einen Bereinigungsvorschlag (siehe Antrag 8 in Beilage 23b), da die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) diesen ablehnt. Über den Antrag ist gemäss KdK-Sekretariat somit politisch zu entscheiden. Der Stellungnahme der KdK (gemäss Beilagen 23a und 23b) kann grundsätzlich zugestimmt werden, da die Anträge des Kantons Zürich grossmehrheitlich übernommen wurden. Am Antrag 8 zur Senkung der Kantonsbeiträge an den BIF ist jedoch festzuhalten, damit der Bund und die Kantone gleichbehandelt werden. Falls die Senkung der Kan- tons- und Bundeseinlagen – gemäss der Argumentation der KöV – den Fonds zu stark belasten würde, müsste der Bund die Höhe der Kürzun- gen anpassen.

Neben den Anträgen des Kantons Zürich werden in der Bereinigungs- vorlage Hinweise zum Forschungsprogramm Horizon Europe vorgesehen (siehe Antrag 14 in Beilage 23b): Der Bundesrat sieht vor, den Pflichtbei- trag, der für eine Assoziierung an das Forschungsprogramm notwendig gewesen wäre, ab 2024 nicht mehr zu budgetieren. Stattdessen werden Gelder für nationale Übergangsmassnahmen vorgesehen. Dieses Vor- gehen verhindert, dass der Forschung Geld entzogen wird. Die Kantone weisen in Antrag 14 den Bundesrat erneut darauf hin, dass er sich weiter- hin für die Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe 2021–2027 ein- setzen soll, unabhängig von der Thematik der Entlastungsmassnahmen. Der Antrag 14 hat keine materiellen Auswirkungen auf die Vorlage, ihm kann jedoch zugestimmt werden (siehe RRB Nr. 174/2023).

24. Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen: Stand der Arbeiten, Kommentar IRV und Leitfaden IKZ, weiteres Vorgehen Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ) bil- det einen Schwerpunkt des Wirksamkeitsberichts des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Periode 2020–2025. Auf der Grund- lage einer Umfrage bei den Kantonen und zweier externer Gutachten zu den Abgeltungen bzw. den Mitsprache- und Mitwirkungsrechten wurden zwei Massnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen: Erstens soll ein Leitfaden der KdK zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit (IRV) erstellt werden. Zweitens soll der Kommentar der KdK zur IRV punktuell aktualisiert werden. Die Kantonsregierungen und Regionalkonferenzen konnten bereits zu einer Konsultationsvorlage des Kommentars und des Leitfadens Stel- lung nehmen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Kommentar der KdK zur IRV und den entsprechenden Leitfaden auf der Grundlage der Bereinigungsvorlage (siehe Beilage 24a) zu verabschieden. Weiter wird ein Modell zur Berechnung von Standortvorteilen und Standortnachteilen vorgeschlagen. Mehrere Kantone unterstützen die Durchführung einer Pilotstudie, um die Anwendbarkeit des Modells zu überprüfen und es gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 655/2023 zur Konsultations- vorlage des Leitfadens und zur Aktualisierung des Kommentars zur IRV- Stellung genommen. Die darin enthaltenen Änderungsanträge werden im Rahmen der Bereinigungsvorschläge nur teilweise berücksichtigt. Dennoch stellt die Bereinigungsvorlage eine Verbesserung gegenüber der Konsultationsvorlage dar. Zudem kann mit den angepassten Grund- lagendokumenten mehr Sachlichkeit bei den interkantonalen Verhand-

lungen erreicht werden. Insbesondere müssten Abweichungen von den Vollkosten künftig transparent offengelegt und sachlich begründet wer- den. Deshalb kann der Bereinigungsvorlage grundsätzlich – unter Be- rücksichtigung der nachfolgenden Anträge – zugestimmt werden. Die angepassten Grundlagendokumenten werden als Zwischenschritt angesehen. Als Nächstes müssen die bestehenden Vereinbarungen über- prüft werden. Vor allem wäre zu untersuchen, ob bestehende Abzüge bei den Abgeltungen sachgerecht sind – so etwa die Abzüge für mut- massliche Standortvorteile. Deshalb begrüsst der Regierungsrat den Vorschlag der KdK, dass unter Federführung interessierter Kantone eine Pilotstudie zur Überprüfung und Weiterentwicklung des Modells zur Ermittlung der Standortvorteile durchgeführt werden soll. Dem weiteren Vorgehen bezüglich des Modells zur Berechnung der Stand- ortvorteile kann somit zugestimmt werden. Im Rahmen des Ergänzungsantrages 15 (siehe S. 12–13 der Beilage 24a) schlägt das KdK-Sekretariat auf Antrag des Kantons Appenzell Inner- rhoden die folgende Ergänzung des Leitfadens vor: «Das im Leitfaden vorgeschlagene Abwicklungsschema ist im Sinne eines Musterverfahrens zu verstehen.» Der Leitfaden ist bereits unverbindlich ausgestaltet. Die Ergänzung würde Abweichungen vom vorgeschlagenen Schema zur Fest- legung der Abgeltungen begünstigen und die angestrebte Sachlichkeit bei interkantonalen Verhandlungen beeinträchtigen. Der Bereinigungsvorschlag zum Ergänzungsantrag 15 ist demnach abzulehnen. Die weiteren Anträge dieses Traktandums werden der Plenarver- sammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet und sind nicht strittig.

25. Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung Bund – Kantone: Stand der Arbeiten, weiteres Vorgehen Das Anfang 2020 lancierte Projekt «Aufgabenteilung II» hat zum Ziel, die Aufgabenteilung bei Verbundaufgaben zu prüfen und die Ver- antwortung für die staatliche Aufgabenerfüllung sowie -finanzierung zu entflechten. Es wurde allerdings bereits nach wenigen Monaten sistiert. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat in den vergangenen Monaten wiederholt signalisiert, dass sie mit den Kantonen die Diskussion über die Aufgabenteilung wieder aufnehmen möchte. Die jüngsten Erfahrungen mit den Entlastungsmassnahmen des Bundes bestätigen die Aktualität der Frage der Aufgabenteilung. Bis Mitte 2024 soll über die Wiederaufnahme entschieden und das Pro- jekt gegebenenfalls angepasst werden. Mit Blick auf diesen Entscheid ist das Thema auch in der KdK erneut zu diskutieren. Die KdK und die Finanzdirektorenkonferenz haben sich in der Vergangenheit im Grund- satz stets für eine Wiederaufnahme der Arbeiten ausgesprochen.

Das Thema der Aufgabenteilung wird voraussichtlich an der kom- menden Sitzung des politischen Steuerungsorgans des Finanzausgleichs im Oktober 2023 traktandiert. Es ist zu erwarten, dass die Vorsteherin des EFD dort ihre Vorstellungen und möglicherweise auch bereits kon- krete Aufgabenbereiche zur Überprüfung vorschlagen wird. Auf dieser Grundlage sollen die Direktorenkonferenzen eingeladen werden, eine Einschätzung in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzunehmen. Gestützt darauf wäre der Plenarversammlung vom März 2024 eine Grundlage für den Entscheid zum weiteren Vorgehen in Sachen Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung zu unterbreiten. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des KdK-Sekretariats, dass die Frage der Aufgabenteilung aufgrund der Entlastungsmassnahmen des Bundes an Bedeutung gewonnen hat. Die Bemühungen der KdK zur Wiederaufnahme des Projekts sind deshalb zu begrüssen. Dem vorge- schlagenen Vorgehen kann im Grundsatz zugestimmt werden. Wichtig ist, dass das Projekt zur Aufgabenentflechtung rasch wieder aufgenom- men wird. Mit Blick auf die zu überprüfenden Aufgabenbereiche ist der Regierungsrat der Ansicht, dass am ursprünglichen Mandat des Projekts (Entflechtung in den Bereichen Prämienverbilligung, regionaler Perso- nenverkehr, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Bahninfrastruk- turfonds) festgehalten werden sollte, da sich die Rahmenbedingungen in den Aufgabenbereichen seither nicht wesentlich verändert haben. Allenfalls kann das Mandat mit weiteren Verbundaufgaben ergänzt werden.

26. Bericht «Demografischer Wandel und Zusammenhalt der Schweiz» (Postulat Würth): Würdigung Der Bundesrat hat am 17. Mai 2023 den Bericht «Demografischer Wandel und Zusammenhalt der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 20.4257 (Würth) verabschiedet. Darin werden die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Kantonshaushalte untersucht (Pro- jektionen der Ausgaben bis 2050 für die Kantone Genf und Graubünden in den Bereichen Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheit). Der Be- richt kommt zum Schluss, dass der Finanzausgleich die demografischen Veränderungen angemessen berücksichtigen wird (etwas höhere Aus- gleichszahlungen aufgrund leicht steigender Disparitäten). Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und der vom Leitenden Ausschuss vorgenommenen Würdigung (siehe Beilage 26b) zuzustimmen. Es ist vorgesehen, den Bericht für die nächste Sitzung des politischen Steuerungsorgans des Finanzausgleichs im Oktober 2023 zu traktandieren und mit der Vorsteherin des EFD zu besprechen.

Haltung des Kantons Zürich Die Würdigung des Leitenden Ausschusses kann unterstützt werden. Allerdings sind die Aussagen im Bericht mit Vorsicht zu betrachten. Es handelt sich um Projektionen der Ausgabenentwicklung für einen langen Zeitraum – unter bestimmten Annahmen. Auch werden die Budgets kon- tinuierlich und in kürzeren Abständen an die Realitäten angepasst, so- dass die Langfristsicht unnötig bedrohlich wirken kann. Deshalb sollte der Bericht nicht verwendet werden, um politische Forderungen zu stellen. Der Kanton Zürich ist bereits heute konkret vom demografischen Wandel betroffen und nicht erst in ferner Zukunft: Aufgrund der wach- senden und im Verhältnis zu anderen Kantonen jungen Bevölkerung müssen mit hohem Investitionsaufwand Schulhäuser zur Verfügung ge- stellt und die entsprechenden Abschreibungen 40 Jahre lang geschultert werden – unabhängig von möglicherweise anderen Entwicklungen in diesem Zeitraum.

28. Föderalistischer Dialog Bund-Kantone: Weiterentwicklung Im Rahmen des Föderalistischen Dialogs trifft sich zweimal jährlich eine Delegation des Leitenden Ausschusses der KdK mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrates. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Föderalistische Dialog in seiner bisherigen Form wenig geeignet ist für einen vertieften Austausch über spezifische Politikbereiche. Der Präsi- dent der KdK hat dem Bundesrat Anfang 2023 diese Haltung mitgeteilt. Bestrebungen, den Föderalistischen Dialog weiterzuentwickeln, wurden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst. Der Präsident der KdK hat gemeinsam mit dem KdK-Sekretariat einen Vorschlag erarbeitet, wie der Austausch zwischen dem Bundesrat und der KdK verbessert werden kann. Neben den bisherigen Austausch- formen des projektspezifischen Dialogs mit den jeweils zuständigen De- partementsvorstehenden, der Teilnahme von Mitgliedern des Bundes- rates an der Plenarversammlung der KdK und dem gemeinsamen Mittag- essen von Bundesrat und der Plenarversammlung der KdK sollen neu folgende zwei Gefässe geschaffen werden: erstens ein Präsidiumstreffen, das mindestens einmal pro Jahr zwischen dem Bundespräsidium, dem Vizepräsidium des Bundesrates, der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundes- kanzler, dem KdK-Präsidium und den beiden KdK-Vizepräsidien statt- findet. Der Fokus soll dabei auf übergeordneten Fragen der Zusammen- arbeit zwischen dem Bund und den Kantonen liegen. Zweitens soll ein Krisenaustausch geschaffen werden, an dem im Bedarfsfall Krisensitu- ationen in der gleichen Zusammensetzung wie bei den Präsidiumstreffen diskutiert werden können. Die Plenarversammlung ist eingeladen, diesen Vorschlägen zur Weiter­ entwicklung des Föderalistischen Dialogs zuzustimmen.

Haltung des Kantons Zürich Dem Vorschlag kann zugestimmt werden. Die Weiterentwicklung ist gleichsam moderat und zielführend. Mit den zusätzlichen Präsidiums- treffen und dem Krisenaustausch kann die Kommunikation in Themen- bereichen, in denen bisher nur wenig Austausch möglich war, vertieft und die Abstimmung in Krisensituationen verbessert werden. Wichtig ist, dass der Einbezug aller Kantone auch im Rahmen dieser neuen Gefässe ge- wahrt bleibt. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (18 und 27), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 22. September 2023 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 22. Septem- ber 2023 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirektor, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli