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Entscheid

RRB Nr. 110/2012

Kantonsschule Uster, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

1. Februar 2012Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2012

110. Kantonsschule Uster (Projektierungskredit)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kantonsrat beschloss am 7. Februar 2005, als Ersatz für die Kan- tonsschule Glattal (KGL) in Dübendorf eine neue Kantonsschule in Uster zu errichten (Vorlage 4180a). Um Kosten optimieren zu können, wurden die Schulen, die sich auf dem gleichen Areal befinden, in das Projekt einbezogen. Es handelt sich um die Gewerblich-Industrielle Be- rufsschule Uster (GIBU), die Wirtschaftsschule KV Uster (WSKVU) und die Höhere Fachschule Uster (HFU). Träger dieser Schulen sind der Kanton (GIBU), der Kaufmännische Verein Uster (WSKVU) so- wie der Verein Höhere Fachschule Uster (HFU). Das Berufsfachschul- haus in Uster, in dem die GIBU und die WSKVU untergebracht sind, besteht aus einem mehrfach umgebauten und erweiterten Schulge- bäude aus den 70er-Jahren sowie einer 1984 erstellten Dreifachturn- halle. Zur Erfüllung des Unterrichtsauftrags wurden ferner externe Mieträume und Barackenprovisorien in Uster und Rüti bezogen. Die HFU nutzt die Berufsfachschulräume am Abend sowie an Samstagen. Die Schülerinnen und Schüler der KGL werden seit der Gründung 1974 hauptsächlich in Provisorien in Dübendorf unterrichtet.

B. Projekt Mit Beschluss Nr. 1392/2006 genehmigte der Regierungsrat das in Zu- sammenarbeit mit den beteiligten Schulen und der Stadt Uster erarbei- tete Raumprogramm für das Projekt. Die baulichen Kosten für die Um- setzung dieses Raumprogramms wurden dabei auf insgesamt 88 Mio. Franken geschätzt. Darin enthalten waren die Sanierung der bestehen- den Schulanlage im Umfang von 17,5 Mio. Franken und die Erstellung eines Neubaus für rund 70,5 Mio. Franken. Auf dieser Grundlage führte das Hochbauamt im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes einen Architekturwettbewerb durch, wobei das Projekt «PEPINIERE» des Architekturbüros Voelki Partner AG, Zürich, zur weiteren Aus- arbeitung empfohlen wurde. Dieses Projekt erfüllte gemäss Jurybericht die baulichen Anforderungen am besten. Die Architektur und Struktur

der neu geplanten Schulanlage fasst unter einem Dach die verschie- denen, eigenständigen Schulen zusammen, schafft damit verhältnismäs- sig kurze Wege und ermöglicht dadurch die Nutzung von Synergien. Mensa, Mediothek, Mehrzweckraum/Turnhallen, Sportanlagen und teure Spezialfachzimmer für Informatik oder Naturwissenschaften sind allen Schulen zugänglich. Zudem bleibt mit der Konzentration der Schul- anlage auf dem nördlichen Arealteil Spielraum für spätere Entwicklun- gen offen und es können grosszügige Freiflächen als Park oder Land- reserve erhalten bleiben.

C. Kosten und Finanzierung Der Regierungsrat bewilligte am 13. Mai 2009 einen Projektierungs- kredit von 4,52 Mio. Franken (RRB Nr. 773/2009). Grundlage bildete dabei eine Gesamtinvestitionssumme von 88 Mio. Franken. Gemäss heutigem Kenntnisstand ist inzwischen mit einer Gesamtinvestitions- summe von 123 Mio. Franken (ohne Architekturwettbewerb) zu rech- nen. Die Investitionen betragen für den Neubau 70,3 Mio. Franken (gerundet), für die Sanierung des bestehenden Schultrakts 42,7 Mio. Franken (gerundet) und für die Bereitstellung notwendiger Provisorien rund 10 Mio. Franken. In Bezug auf die Sanierung fallen gegenüber der ursprünglichen Schätzung von 17,5 Mio. Franken erheblich höhere In- vestitionen an, da durch die Auswahl des Projektes «PEPINIERE» der Altbauteil in das Neubauprojekt integriert wird. Durch diese Integra- tion ist eine Gesamtsanierung des Traktes anstelle der anfänglich ge- planten Sanierung notwendig. Da der Aufwand des Generalplaners und der Spezialistinnen und Spezialisten von der aufwandbestimmenden Bausumme abhängt, ist aufgrund der höheren Investitionskosten der bewilligte Projektierungs- kredit von 4,52 Mio. Franken auf 6,5 Mio. Franken und die Vergabe des Generalplaners von 4,1 Mio. Franken auf 5,9 Mio. Franken zu erhöhen. Die Gesamtkosten für die Projektierung setzen sich somit wie folgt zu- sammen:

BKP Arbeitsgattung in Franken 52 Muster, Modelle, Dokumentation, Kopien 181 000 591 Honorar Architekt 3 262 000 592 Honorar Bauingenieur 645 000 593 Honorar Elektroingenieur 245 000 594.1 Honorar LKK-Ingenieur 174 000 594.2 Honorar Heizungsingenieur 163 000 595 Honorar Sanitäringenieur 178 000 596.1 Spezialisten/Geologe 25 000 596.4 Spezialisten/Akustiker 86 000 596.5 Spezialisten/Landschaftsarchitekt 141 000 596.6 Spezialisten/Bauökonom 25 000 596.7 Spezialisten/Bühnen-/AV-Planer 15 000 596.8 Spezialisten/Laborplaner 30 000 597.1 Spezialisten/MSRL-Technik 139 000 597.2 Spezialisten/Fachkoordination 63 000 597.3 Spezialisten/Fassadenplaner 10 000 597.4 Spezialisten/Altlastencheck 20 000 597.5 Spezialisten/Zustandsanalyse 56 000 597.6 Spezialisten/Brandschutz 25 000 6 Reserve/Unvorhergesehenes 517 000 Reserve/Provisorium 500 000 Total 6 500 000 Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen (Konto 5040 0 00000). Der Restbetrag kann durch Verschieben anderer Bauvorhaben innerhalb der Leis- tungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, ausgeglichen werden. Für die Projektierung waren im Budget 2010 1 Mio. Franken und im Budget 2011 2,8 Mio. Franken enthalten. Im Budget 2012 sind für das Projekt 2,7 Mio. Franken für Projektierung eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung der Kantonsschule Uster wird zur Ausgaben- bewilligung gemäss RRB Nr. 773/2009 eine zusätzliche gebundene Aus- gabe von Fr. 1 980 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 6 500 000.

II. Der Betrag der Vergabe des Generalplanermandats (Architektur- büro Voelki Partner AG, Zürich) gemäss RRB Nr. 773/2009 wird auf- grund der höheren Investitionskosten von Fr. 4 100 000 auf Fr. 5 900 000, einschliesslich 4% Unvorhergesehenes, erhöht.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi