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Entscheid

RRB Nr. 1107/2010

Kantonales Sozialamt, Stellenplan, Neufestsetzung

14. Juli 2010Deutsch6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2010

1107. Kantonales Sozialamt, Stellenplan (Neufestlegung)

Erwägungen

Am 1. Januar 2008 trat die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft. Damit ging die Planung und Finanzierung von Behinderteneinrichtungen in die alleinige Zuständigkeit der Kantone über. Die Kantone wurden ver- pflichtet, die Eingliederung von invaliden Menschen durch Beiträge an den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstät- ten zu übernehmen. Dazu hat der Kanton Zürich mit dem Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen vom 1. Oktober 2007 (IEG, LS 855.2) und der entsprechenden Verordnung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Die Kantone müssen während mindestens dreier Jahre ab Inkrafttre- ten der NFA, also bis Ende 2010, in Bezug auf die Finanzierung der Inva- lideneinrichtungen die bisherigen Bestimmungen des Bundes anwen- den (Übergangszeit). Sobald das kantonale Konzept zur Förderung der Eingliederung erwachsener invalider Personen gemäss Art. 10 des Bun- desgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG; SR 831.26) durch den Bundesrat verabschiedet ist, kann der Kanton Zürich das neue, leis- tungsbezogene Bedarfsplanungs- und Abgeltungssystem einführen. Insgesamt bestehen im Kanton Zürich rund 120 Invalideneinrichtun- gen, die 10 000 invalide Menschen beherbergen. Das Kantonale Sozial- amt ist für die Erteilung der Betriebsbewilligungen, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und die Finanzierung der Einrichtungen zu- ständig. Mit den Invalideneinrichtungen sind für den Wohn- und Werk- stättenbereich derzeit rund 150 Leistungsvereinbarungen abgeschlos- sen. Die Betriebsbeiträge belaufen sich auf rund 250 Mio. Franken. Hinzu kommen jährlich rund 20 Mio. Franken an Investitionsbeiträgen und rund 30 Mio. Franken an Beitragszahlungen für rund 700 Invalide, die Wohnsitz im Kanton Zürich haben, sich jedoch in einer ausserkan- tonalen Einrichtung aufhalten. Der Stellenplan des Kantonalen Sozialamts ist letztmals im Rahmen der organisatorischen Ablösung von Invalideneinrichtungen von der Psychiatrie (RRB Nr. 632/2009) durch die Übertragung der Zuständig- keit für die beiden IV-Wohnheime Tilia und Hardoskop und die IV- Werkstätte Hardundgut von der Gesundheitsdirektion zur Sicherheits- direktion mit Verfügung der beiden Direktionen vom 18. Dezember

2009 angepasst worden. Der Stellenplan des Kantonalen Sozialamts umfasst gegenwärtig 173,5 Stellen, wovon 120,8 Stellen auf die IV-Be- triebe und 52,7 Stellen auf den übrigen Bereich entfallen. Vor Einführung der NFA waren der zuständigen Abteilung Soziale Einrichtungen des Kantonalen Sozialamts 500 Stellenprozente zuge- ordnet, davon rund 450 Stellenprozente für den Fachbereich Invaliden- einrichtungen. Inzwischen hat das Kantonale Sozialamt für die per- sonelle Abdeckung der Bewältigung der Aufgaben in der Übergangs- zeit innerhalb des eigenen Stellenplans zusätzliche 220 Stellenprozente in den Fachbereich Invalideneinrichtungen verschoben. Somit stehen für den Vollzug des IEG derzeit 670 Stellenprozente zur Verfügung. Darin nicht eingerechnet sind die Stellen im abteilungsübergreifenden Rechnungswesen, im Rechtsbereich und in der Amtsleitung. Mit den zur Verfügung stehenden personellen Mitteln kann lediglich das bishe- rige, unbefriedigende, defizitorientierte und letztlich kostensteigernde Planungs- und Abgeltungsmodell des Bundesamtes für Sozialversiche- rungen fortgeführt werden. Für die Einführung und den Vollzug eines neuzeitlichen, leistungsorientierten Planungs- und Abgeltungsmodells nach dem «Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Perso- nen gemäss Art. 10 IFEG für Invalideneinrichtungen im Erwachsenen- bereich» braucht es zusätzliche Stellen. Nur mit der Einführung eines leistungsbezogenen Finanzierungsmodells, das unter anderem auch den individuellen Betreuungsbedarf (IBB) einbezieht, wird es möglich sein, die Aufwendungen für die Invalideneinrichtungen zu erfassen, die Leis- tungen der Einrichtungen zu vergleichen und das Versorgungssystem im Interesse des Kantons zu steuern. Gemäss heutigem Planungsstand wird zur vollen Umsetzung des Konzepts ein Zeitraum von fünf bis sechs Jahren benötigt. Zur Bestimmung des zusätzlichen Stellenbedarfs führte das Kanto- nale Sozialamt eine Personalbedarfsanalyse durch. Die Aufgaben der Abteilung Soziale Einrichtungen wurden in rund 50 einzelne Tätigkei- ten unterteilt. Dabei wurde pro Tätigkeit der dafür notwendige Zeit- aufwand berechnet. Diese Berechnung ergab im Total einen Sollstellen- bedarf von 1190 Stellenprozenten. Abzüglich der heute zur Verfügung stehenden 670 Stellenprozenten ist somit grundsätzlich eine Differenz von 520 Stellenprozenten abzudecken. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es sich bei der Übernahme der Zuständigkeit für die Invalideneinrichtungen um eine neue kantonale Aufgabe handelt. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der gegen- wärtigen Finanzlage ist es deshalb angezeigt, zunächst drei neue Stellen zu schaffen. An diese neuen Stellen ergeben sich hohe bis sehr hohe Anforderungen. Dies ist begründet durch die grosse Zahl der Einrich-

tungen mit Leistungsvereinbarungen und der Höhe der Gesamtsumme der gewährten Staatsbeiträge von rund 300 Mio. Franken. Planung, Leistungsvereinbarung und insbesondere Leistungsabgeltung, Control- ling und Qualitätsprüfung sind komplexe Aufgabenfelder, die ohne Personal mit entsprechender Qualifikation nicht fachgerecht bearbeitet werden können. Für die Erteilung von Bewilligungen und den Ab- schluss von Leistungsvereinbarungen müssen die Betriebs- und Betreu- ungskonzepte der Invalideneinrichtungen regelmässig überprüft und die Einhaltung von Qualitätsstandards überwacht werden. Zudem muss die korrekte Bestimmung des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB- Einstufung) sichergestellt werden. Damit wird verhindert, dass dem Kanton durch eine zu hohe Einstufung zusätzliche Kosten entstehen. Die Einführung des leistungsbezogenen Finanzierungsmodells sieht ein jährliches Leistungs- und Finanzcontrolling sowie ein Benchmarking vor. Überdies müssen die Rechnungen der Invalideneinrichtungen zur Bestimmung des anrechenbaren Aufwands detailliert überprüft wer- den. Das neue Finanzierungsmodell bedingt eine differenzierte Ausge- staltung und eine genaue Kontrolle der Leistungsvereinbarungen mit den Invalideneinrichtungen. Für die Ergänzung der bestehenden personellen Mittel sind folgende drei zusätzliche Stellen zu schaffen: 1 Adjunkt/in mbA 100% (Leitung Bereich Abgeltung und Controlling) LK 21 1 Controller/in 100% (Finanzcontrolling und Benchmarking) LK 19 1 Revisor/in 100% (Überprüfung der Kostenrechnungen) LK 19 Die uneingeschränkte Zuständigkeit des Kantons Zürich für die Invalideneinrichtungen beginnt Anfang 2011. Bereits heute fallen jedoch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten an, beispielsweise im Zusammen- hang mit der Einführung eines verbesserten Instruments zur Bedarfs- planung und des neuen, leistungsbezogenen Abgeltungsmodells. Zudem sind im Rahmen der Erneuerung der Betriebsbewilligung auf den 1. Ja- nuar 2011 die Konzepte aller Invalideneinrichtungen zu überprüfen. Die Besetzung der Stellen hat deshalb so weit möglich im zweiten Halb- jahr 2010 zu erfolgen. Die Lohnkosten (einschliesslich Lohnnebenkosten) für die drei zu- sätzlichen Stellen betragen jährlich rund Fr. 430 000. Dazu kommen die Kosten für die Einrichtung der Arbeitsplätze (Mobiliar/IT) von einma- lig rund Fr. 25 000. Die zusätzlichen Büro-Arbeitsplätze können in den bestehenden Räumlichkeiten des Kantonalen Sozialamts eingerichtet werden, es entstehen somit keine zusätzlichen Miet- und Mietneben- kosten. Diese einmaligen und wiederkehrenden gebundenen Aufwen- dungen sind im Budget 2010 und im KEF 2010–2013 eingestellt und gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500,

Kantonales Sozialamt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zu- sätzlichen Personalaufwendungen des Kantonalen Sozialamts zumin- dest mittelfristig durch die Verhinderung von ungerechtfertigten Be- triebsbeiträgen an Invalideneinrichtungen wieder ausgeglichen werden können. Die Einreihungen der drei Stellen stützen sich sowohl auf vergleich- bare Stellen als auch auf die Anforderungsprofile nach den Grundsät- zen der vereinfachten Funktionsanalyse. Die Zustimmung des Perso- nalamtes zu den Einreihungen gemäss § 7 Abs. 3 der Vollzugsverord- nung zum Personalgesetz liegt vor.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Sicherheitsdirektion (Kantonales Sozialamt) werden mit Wirkung ab 1. Juli 2010 folgende drei neue Stellen bewilligt: Klasse VVO 1 Adjunkt/in mbA (Leitung Bereich Abgeltung und Controlling) 21 1 Controller/in (Finanzcontrolling und Benchmarking) 19 1 Revisor/in (Überprüfung der Kostenrechnungen) 19

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi