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Entscheid

RRB Nr. 1112/2017

Strassen, Dietikon, 1 Bernstrasse, Ersatz der Unterführung SBB Schönenwerd, Bauarbeiten, Vergabeerhöhung

29. November 2017Deutsch4 min

Source zh.ch

Strassen, Dietikon, 1 Bernstrasse, Ersatz der Unterführung SBB Schönenwerd, Bauarbeiten, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2017

1112. Strassen (Dietikon, 1 Bernstrasse, Ersatz der Unterführung

Erwägungen

SBB Schönenwerd, Vergabeerhöhung Bauarbeiten) Mit RRB Nr. 674/2016 und mit Beschluss des Kantonsrates vom 7. Novem- ber 2016 (Vorlage 5299) wurde für den Ersatz und Ausbau der Unterfüh- rung SBB Schönenwerd eine Ausgabe von insgesamt Fr. 16 970 000 bewil- ligt. Das Projekt für den Ersatz und Ausbau der Unterführung wurde mit RRB Nr. 1151/2016 festgesetzt. Die Bauarbeiten für den Ersatz der Unterführung SBB Schönenwerd, den Neubau einer Radwegverbindung Ruine Schönenwerd und den Teil- umbau der Kreuzung Schönenwerd wurden vorbehältlich der damals aus- stehenden Kreditbewilligungen für den Neubau der Radwegverbindung und den Teilumbau Kreuzung Schönenwerd mit RRB Nr. 1152/2016 auf- grund eines offenen Verfahrens an die Implenia Schweiz AG, Zürich, ver- geben. Die Vertragssumme von Fr. 11 282 236.70 konnte sich dabei für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 15% auf Fr. 12 975 000 erhöhen. Die Projektfestsetzung und die Ausgabenbewilligung von Fr. 2 700 000 erfolgten für den Neubau Rad- und Gehweg mit RRB Nr. 210/2017. Die Projektfestsetzung und die Ausgabenbewilligung von Fr. 17 850 000 für den Umbau Kreuzung Schönenwerd erfolgten mit RRB Nr. 616/2017. Bei der Ausführung wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Für eine bis Ende Mai 2018 zu erstellende Stützmauer entlang der Bern- strasse müssen die bestehende Böschung abgetragen, belastetes Aushub- material entsorgt, die ausgehobene Baugrube mit einer Nagelwand ge- sichert, bestehende Werkleitungen angepasst, die neue Stützmauer hin- terfüllt sowie Randabschlüsse und Beläge im Rad- und Gehwegbereich zur Bernstrasse eingebaut werden. Die Mehrkosten betragen für offene Regiearbeiten sowie unberei- nigte Nachtragsleistungen schätzungsweise Fr. 2 067 784.15 und für die nicht vorhergesehenen Ergänzungsleistungen im Zusammenhang mit der Stützmauer gemäss bereinigter Nachtragsofferte vom 23. Oktober 2017 Fr. 2 144 979.15. Diese Zusatzaufwendungen sind als Ergänzung bereits erbrachter Leistungen gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsver- ordnung (LS 720.11) an die ursprüngliche Anbieterin zu vergeben. Die Vertragssumme für die Bauarbeiten für den Ersatz der Unterführung SBB Schönenwerd von Fr. 11 282 236.70 ist deshalb um Fr. 4 212 763.30 auf Fr. 15 495 000.00 zu erhöhen. Für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführten Arbeiten von rund Fr. 4 700 000 kann sich dieser Betrag um rund 15% (Fr. 705 000) auf Fr. 16 200 000 erhöhen.

Die Kosten sind mit der Ausgabenbewilligung für den Ersatz der Un- terführung SBB Schönenwerd (RRB Nr. 674/2016 und Kantonsratsbe- schluss vom 7. November 2016) sowie den Ausgabenbewilligungen für den Neubau Rad- und Gehweg (RRB Nr. 210/2017) und für den Umbau Kreuzung Schönenwerd (RRB Nr. 616/2017) gedeckt. in Franken Vergabe Erhöhung Neue Vergabesumme Ersatz Unterführung SBB Schönenwerd 8 433 750 816 250 9 250 000 Radwegverbindung Ruine Schönenwerd 1 946 250 153 750 2 100 000 Umbau Knoten Schönenwerd 2 595 000 2 255 000 4 850 000 12 975 000 3 225 000 16 200 000 Die Kosten sind im Budget 2017 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im KEF 2018–2021 eingestellt. Den gesamten Rechnungsverkehr ha- ben das Objekt Nr. 84B-11134, Ersatz Unterführung SBB Schönenwerd, das Objekt Nr. 84S-81131, Radwegverbindung Ruine Schönenwerd, und das Objekt Nr. 84S-81007, Umbau Knoten Schönenwerd, aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die Implenia Schweiz AG, Zürich, ge- mäss RRB Nr. 1152/2016 wird für ergänzende Bauarbeiten für den Er- satz der Unterführung SBB Schönenwerd an der 1 Bernstrasse in Dieti- kon von Fr. 11 282 236.70 um Fr. 4 212 763.30 auf Fr. 15 495 000.00 erhöht. Für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführten Arbeiten von rund Fr. 4 700 000 kann sich dieser Betrag um rund 15% (Fr. 705 000.00) auf Fr. 16 200 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi